Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,286
BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06 (https://dejure.org/2006,286)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2006 - VIII ZR 72/06 (https://dejure.org/2006,286)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2006 - VIII ZR 72/06 (https://dejure.org/2006,286)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,286) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Kein Fehlen der Fahrbereitschaft bei Gefahrübergang trotz der Notwendigkeit eines alsbaldigen Motoraustauschs

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit "fahrbereit" bei einem Gebrauchtwagen und Notwendigkeit des Austauschens des Motors wegen eines fortschreitenden Schadens; Gewähr im Sinne einer Haltbarkeitsgarantie; Ausschluss der Haftung für Schäden im Rahmen der kaufrechtlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 443; ; BGB § 475 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 443; BGB § 475 Abs. 1 S. 2
    Motorschaden eines als "fahrbereit" verkauften Gebrauchtwagens nach 2000 km Fahrtstrecke

  • RA Kotz

    Gebrauchtwagenkauf - Wagen muss betriebsfähig und verkehrssicher sein, auch fahrbereit?

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Sachmangel (§ 434 BGB) beim Gebrauchtwagenkauf; (keine) Übernahme einer Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) bei der Beschreibung "fahrbereit"; Rechtsfolgen eines unzulässigen Umgehungsgeschäfts beim Verbrauchsgüterkauf durch "Vorschieben" eines Verbrauchers als Verkäufer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 443 § 475 Abs. 1 S. 2
    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag; Gewährleistungsrechte des Käufers bei Umgehung der Unternehmerhaftung

  • rechtsportal.de

    BGB § 443 § 475 Abs. 1 S. 2
    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag; Gewährleistungsrechte des Käufers bei Umgehung der Unternehmerhaftung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungsrecht - "fahrbereit" als Garantieübernahme?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Zusage der "Fahrbereitschaft" und Umgehungsgeschäft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Motorschaden und der "fahrbereite" Gebrauchtwagen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Gesellschafter, Schiedsvereinbarung, Verbraucher

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Motorschaden bei "fahrbereitem” Gebrauchtwagen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Fahrbereitschaft und Haltbarkeitsgarantie

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wann ist ein Gebrauchtwagen fahrbereit? - BGH stellt Grundsätze zum Begriff „fahrbereit“ im Gebrauchtwagenhandel auf

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchtwagenkauf - BGH klärt wichtige Fragen beim GW-Kauf

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Haltbarkeitsgarantie

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Sachmangel (§ 434 BGB) beim Gebrauchtwagenkauf; (keine) Übernahme einer Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) bei der Beschreibung "fahrbereit"; Rechtsfolgen eines unzulässigen Umgehungsgeschäfts beim Verbrauchsgüterkauf durch "Vorschieben" eines Verbrauchers als Verkäufer ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 170, 67
  • NJW 2007, 759
  • ZIP 2007, 235
  • MDR 2007, 458
  • DNotZ 2007, 288
  • NZV 2007, 137
  • VersR 2007, 1573
  • WM 2007, 984
  • JR 2008, 59
  • ZfBR 2009, 535
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.04.1993 - VIII ZR 113/92

    Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Autokauf

    Auszug aus BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06
    b) Mit der Angabe in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag, dass das Fahrzeug "fahrbereit" ist, übernimmt der Verkäufer nicht ohne weiteres die Gewähr im Sinne einer Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) dafür, dass das Fahrzeug auch noch nach Gefahrübergang über einen längeren Zeitraum oder über eine längere Strecke fahrbereit bleibt (im Anschluss an BGHZ 122, 256).

    a) Durch die Zusicherung, ein zum sofortigen Gebrauch auf öffentlichen Straßen verkauftes Fahrzeugs sei "fahrbereit", übernimmt der Verkäufer die Gewähr dafür, dass das Fahrzeug nicht mit verkehrsgefährdenden Mängeln behaftet ist, aufgrund derer es bei einer Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft werden müsste (BGHZ 122, 256, Ls.).

    Um sich in einem "Zustand (zu befinden), der eine gefahrlose Benutzung im Straßenverkehr erlaubt" (BGHZ 122, 256, 261), muss ein Fahrzeug im Hinblick auf seine wesentlichen technischen Funktionen so beschaffen sein, dass ein Betrieb des Fahrzeugs überhaupt möglich ist.

  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 175/04

    Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel

    Auszug aus BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06
    c) Schiebt beim Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher der Verkäufer, der Unternehmer ist, einen Verbraucher als Verkäufer vor, um die Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel zu verkaufen, so richten sich Mängelrechte des Käufers nach § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen Umgehung der Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf gegen den Unternehmer und nicht gegen den als Verkäufer vorgeschobenen Verbraucher (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 175/04, NJW 2005, 1039).

    Insoweit gilt nichts anderes als beim Agenturgeschäft im Kraftfahrzeughandel (dazu Senatsurteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 175/04, WM 2005, 807 = NJW 2005, 1039 unter II 1).

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06
    Als Geschäftsführer einer GmbH übt er keine selbständige, sondern eine angestellte berufliche Tätigkeit aus; das Halten eines GmbH-Geschäftsanteils stellt keine gewerbliche Tätigkeit, sondern Vermögensverwaltung dar (BGHZ 133, 71, 78; BGHZ 144, 370, 380).
  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes

    Auszug aus BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06
    Die Bestimmungen über den Gewährleistungsausschluss im vorformulierten Vertragstext des Kaufvertrags sowie in den auf der Rückseite des Vertragsformulars abgedruckten Geschäftsbedingungen sind allerdings, wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat, gemäß § 309 Nr. 7 Buchst. a (und b) BGB unwirksam, weil sie den in dieser Vorschrift genannten Beschränkungen, unter denen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Haftung für Schäden - auch im Rahmen der kaufrechtlichen Sachmängelhaftung - nur ausgeschlossen werden kann, nicht Rechnung tragen (dazu näher Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, unter II 1 b aa; vgl. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdnr. 1579; Arnold, ZGS 2004, 16 ff.).
  • OLG Frankfurt, 18.05.1995 - 26 U 75/94

    Zur Zusicherung der Eigenschaft "Fahrbereitschaft" bei einem neuene Wohnmobil

    Auszug aus BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06
    Daran kann es fehlen, wenn ein Fahrzeug schon im Zeitpunkt der Übergabe wegen gravierender technischer Mängel nicht imstande ist, eine auch nur minimale Fahrstrecke zurückzulegen (vgl. OLG Frankfurt, OLG-Report 1995, 265).
  • BGH, 28.06.2000 - VIII ZR 240/99

    Widerrufsrecht beim Finanzierungsleasingvertrag; Wirksamkeit einer Kündigung

    Auszug aus BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06
    Als Geschäftsführer einer GmbH übt er keine selbständige, sondern eine angestellte berufliche Tätigkeit aus; das Halten eines GmbH-Geschäftsanteils stellt keine gewerbliche Tätigkeit, sondern Vermögensverwaltung dar (BGHZ 133, 71, 78; BGHZ 144, 370, 380).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06
    Die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts kann im Revisionsverfahren nur darauf nachgeprüft werden, ob sich der Tatrichter mit dem Streitstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetzte und Erfahrungsgrundsätze verstößt (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 19. April 2005 - VI ZR 175/04, NJW-RR 2005, 897, unter II 2 a m.w.Nachw.; Zöller/Gummer, ZPO, 25. Aufl., § 546 Rdnr. 13 m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 271/16

    Gebrauchtwagenkauf über eine Internet-Verkaufsplattform: Ausschluss der Haftung

    Zwar hält eine umfassende Freizeichnung des Verkäufers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der die Haftung des Klauselverwenders auch für Körper- und Gesundheitsschäden sowie für sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden ausgeschlossen ist, einer Inhaltskontrolle am Maßstab der vorgenannten Regelungen nicht stand (Senatsurteile vom 22. November 2006 - VIII ZR 72/06, BGHZ 170, 67, Rn. 10; vom 19. September 2007 - VIII ZR 141/06, BGHZ 174, 1, Rn. 10, 13; vom 9. Oktober 2013 - VIII ZR 224/12, aaO Rn. 16; vom 6. November 2013 - VIII ZR 353/12, NJW 2014, 454 Rn. 10; vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 26/14, NJW-RR 2015, 738 Rn. 16).
  • BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 141/06

    Freizeichnungsklauseln gegenüber Verbrauchern und Unternehmern

    Diesen Beschränkungen trägt ein uneingeschränkter Haftungsausschluss in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag wie dem vorliegenden nicht Rechnung (vgl. BGHZ 170, 67, Tz. 10).
  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12

    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Pflicht des Käufers zur Einräumung der

    Es begegnet deshalb keinen rechtlichen Bedenken, wenn das Berufungsgericht in der Angebotsbeschreibung - vergleichbar mit der Beschreibung eines Kraftfahrzeugs als fahrbereit, mit der die Eignung zu einer gefahrlosen Benutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, insbesondere das Fehlen von verkehrsgefährdenden Mängeln zugesagt wird (Senatsurteil vom 22. November 2006 - VIII ZR 72/06, BGHZ 170, 67 Rn. 21, 25 mwN) - die Grundlage eines von den Beklagten jedenfalls konkludent angenommenen Beschaffenheitsangebots gesehen hat und daran anknüpfend zu dem Ergebnis gelangt ist, dass das Kajütboot diesen Beschaffenheitsanforderungen nicht gerecht wird, weil dem Bootsrumpf aufgrund seiner Schäden das dafür erforderliche Mindestmaß an Stabilität und Stoßfestigkeit fehlt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht