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   BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55   

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https://dejure.org/1957,63
BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55 (https://dejure.org/1957,63)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1957 - I ZR 234/55 (https://dejure.org/1957,63)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1957 - I ZR 234/55 (https://dejure.org/1957,63)
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Spätheimkehrer

§ 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Boykottaufforderung durch die Presse

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Spätheimkehrer

    Art. 1, 2 GG

  • bgh-i-zr-234-55

    Die heimliche Aufnahme von Fotos ist nicht erlaubt, wenn die Fotos anschließend ungewollt verbreitet werden sollen!

  • recht.help (Kurzinformation und Volltext)

    Die heimliche Aufnahme von Fotos ist nicht erlaubt, wenn die Fotos anschließend ungewollt verbreitet werden sollen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 24, 200
  • NJW 1957, 1315
  • GRUR 1957, 494
  • BB 1957, 726
  • DB 1957, 714
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.10.2015 - VI ZR 271/14

    Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende

    Diesem Schutzbedürfnis Rechnung tragend zielt der Bildnisschutz der §§ 22 ff. KUG auf das Verbreiten und die öffentliche Zurschaustellung des hergestellten Bildes ab (vgl. Götting in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 22 KUG Rn. 5; BGH, Urteil vom 10. Mai 1957 - I ZR 234/55, BGHZ 24, 200, 208).

    So hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass ein Löschungsanspruch in Betracht kommt, wenn bereits durch die Anfertigung von Fotos das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verletzt wurde, der Besitz an den Fotos Folge dieser Verletzung ist und der hierdurch hervorgerufene Störungszustand aufrechterhalten wird (vgl. Senatsurteile vom 24. Juni 2008 - VI ZR 156/06, BGHZ 177, 119 Rn. 30; vom 16. September 1966 - VI ZR 268/64, NJW 1966, 2353, 2354; BGH, Urteil vom 10. Mai 1957 - I ZR 234/55, BGHZ 24, 200, 208; Wenzel/von Strobl-Albeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 9 Rn. 4).

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Bei Marlene Dietrich handelt es sich - was auch die Revisionserwiderung nicht in Zweifel zieht - um eine sogenannte absolute Person der Zeitgeschichte (vgl. BGHZ 20, 345, 349 f. - Paul Dahlke; 24, 200, 208 - Spätheimkehrer; 131, 332, 336 - Caroline v. Monaco II).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Zu Recht geht das Berufungsgericht jedoch davon aus, daß - da das Recht am eigenen Bild eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt (vgl. BVerfGE 35, 202, 224; Senatsurteile vom 14. April 1992 - VI ZR 285/91 - aaO und vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - aaO) - die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes allgemeines Persönlichkeitsrecht bedeuten kann (vgl. BGHZ 24, 200, 208; Senatsurteil vom 16. September 1966 - VI ZR 268/64 - NJW 1966, 2353, 2354; s. in diesem Zusammenhang auch BGH, Urteil vom 12. August 1975 - 1 StR 42/75 - NJW 1975, 2075, 2076; vgl. auch Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl. 1994, 7.15; Helle, Besondere Persönlichkeitsrechte im Privatrecht, 1991, S. 71 ff.).

    Dabei wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht nur im Fall einer "Bildniserschleichung" verletzt, indem etwa Abbildungen einer Person in deren privatem Bereich gefertigt werden in der Absicht, sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (hierzu BGHZ 24, 200, 209).

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