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   BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78   

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https://dejure.org/1980,140
BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78 (https://dejure.org/1980,140)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1980 - X ZR 49/78 (https://dejure.org/1980,140)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1980 - X ZR 49/78 (https://dejure.org/1980,140)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 77, 16
  • NJW 1980, 2522
  • MDR 1980, 752
  • GRUR 1980, 841
  • DB 1980, 2505
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

    Auszug aus BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78
    Sie ersparen es ihm jedoch nicht, dem Gericht eine tatsächliche Grundlage zu unterbreiten, die diesem eine wenigstens im groben zutreffende Schätzung des entgangenen Gewinns ermöglicht (BGH GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II).

    Das Revisionsgericht darf nur prüfen, ob die Schadensermittlung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen worden sind, namentlich ob schätzungsbegründende Tatsachen, die von den Parteien vorgebracht worden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben, nicht gewürdigt worden sind (BGH GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II).

  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75

    Anforderungen an eine unbefugte Verwertung einer Mitteilung im Sinne des § 17

    Auszug aus BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78
    Das würde dem Grundsatz widersprechen, daß die einzelnen "Berechnungsarten" zur Ermittlung des "Schadensbetrages" nicht miteinander vermengt werden dürfen (zuletzt BGH GRUR 1977, 539, 543 - Prozeßrechner m.w.N.).
  • BGH, 10.03.1972 - I ZR 160/70

    Doppelte Tarifgebühr

    Auszug aus BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78
    Zur Begründung ihrer gegenteiligten Ansicht kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in Fällen der Verletzung musikalischer Aufführungsrechte (BGHZ 59, 286 [BGH 10.03.1972 - I ZR 160/70] - Doppelte Tarifgebühr) berufen.
  • BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72

    Kunststoffhohlprofil

    Auszug aus BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78
    Die "Schadensliquidation nach Lizenzgrundsätzen", die gewohnheitsrechtlich als eine "Berechnungsart für den durch die Schutzrechtsverletzung entstandenen Schaden" aufgefaßt wird, hat starke Ähnlichkeit mit dem inzwischen vom Senat anerkannten Bereicherungsausgleich bei rechtswidriger Patentbenutzung (BGHZ 68, 90 - Kunststoffhohlprofil).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Zu ermitteln ist der objektive Wert der Benutzungsberechtigung (vgl. BGHZ 77, 16, 25 f. - Tolbutamid; BGH, Urt. v. 30.5.1995 - X ZR 54/93, GRUR 1995, 578, 580 - Steuereinrichtung II).

    Im Revisionsverfahren ist allerdings zu prüfen, ob die tatrichterliche Schätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen worden sind, insbesondere ob schätzungsbegründende Tatsachen, die von den Parteien vorgebracht worden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben, nicht gewürdigt worden sind (vgl. BGHZ 77, 16, 24 - Tolbutamid).

  • OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11

    Unberechtigte Fotoverwendung bei privatem eBay-Verkauf - 20,00 Euro

    Infolgedessen ist bei dieser Art der Berechnung der Schadenshöhe danach zu fragen, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten (BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie), wobei unerheblich ist, ob der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlungen eine Vergütung in dieser Höhe zu zahlen (vgl. BGHZ 77, 16, 25; BGH, NJW 2006, 615, 616; NJW-RR 1995, 1320, 1321; NJW-RR 1990, 1377).
  • OLG Köln, 11.01.2019 - 6 U 10/16

    Palast der Republik

    Grundsätzlich ist der objektive Wert der Benutzungsberechtigung maßgeblich (BGH, Urteil vom 06.03.1980 - X ZR 49/78, GRUR 1980, 841 - Tolbutamid; GRUR 2006, 136 - Pressefotos, mwN), so dass beispielsweise wirtschaftliche Schwierigkeiten des Verletzers keine niedrigere Festsetzung der Lizenzgebühr rechtfertigen (BGH, GRUR 1962, 509 - Dia-Rähmchen II).
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