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   BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53   

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https://dejure.org/1955,90
BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53 (https://dejure.org/1955,90)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1955 - II ZR 310/53 (https://dejure.org/1955,90)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1955 - II ZR 310/53 (https://dejure.org/1955,90)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 18, 350
  • NJW 1955, 1919
  • NJW 1956, 344 (Ls.)
  • MDR 1957, 342
  • DB 1955, 1113
  • DB 1955, 1114
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53
    Die Revision verneint diese Frage; sie beruft sich dabei auf die Rechtsprechung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, der die Zulässigkeit einer Berichtigung der Sitzungsniederschrift verneint, sobald die Revision auf die Sitzungsniederschrift eine Verfahrensrüge gestützt hat und dieser Rüge durch die Berichtigung die Grundlage entzogen werden würde (BGHSt 2, 125; BGH JZ 1952, 281).

    Dem entspricht es, daß der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem zeitlich später liegenden Urteil die Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung auch in einem Fall bejaht hat, in dem durch die Berichtigung einer bereits erhobenen Sachrüge der Revision die Grundlage entzogen wurde (BGH NJW 1952, 797), und daß der 1. Strafsenat angesichts der vorausgegangenen Entscheidung des 3. Strafsenats in BGHSt 2, 125 gleichwohl keinen Anlaß gesehen hat, eine Entscheidung des Großen Strafsenats herbeizuführen (ebenso Urteil des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 1954 - 3 StR 752/53).

  • BGH, 14.02.1952 - 3 StR 1069/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53
    Die Revision verneint diese Frage; sie beruft sich dabei auf die Rechtsprechung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, der die Zulässigkeit einer Berichtigung der Sitzungsniederschrift verneint, sobald die Revision auf die Sitzungsniederschrift eine Verfahrensrüge gestützt hat und dieser Rüge durch die Berichtigung die Grundlage entzogen werden würde (BGHSt 2, 125; BGH JZ 1952, 281).
  • BGH, 14.01.1954 - 3 StR 752/53
    Auszug aus BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53
    Dem entspricht es, daß der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem zeitlich später liegenden Urteil die Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung auch in einem Fall bejaht hat, in dem durch die Berichtigung einer bereits erhobenen Sachrüge der Revision die Grundlage entzogen wurde (BGH NJW 1952, 797), und daß der 1. Strafsenat angesichts der vorausgegangenen Entscheidung des 3. Strafsenats in BGHSt 2, 125 gleichwohl keinen Anlaß gesehen hat, eine Entscheidung des Großen Strafsenats herbeizuführen (ebenso Urteil des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 1954 - 3 StR 752/53).
  • RG, 24.04.1917 - III 10/17

    Beschränkbarkeit der Haftung der Mitglieder eines nicht rechtsfähigen Vereines

    Auszug aus BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53
    Des weiteren kann durch eine Berichtigung des Urteils eine unrichtige Angabe im Kopf des Urteils über die Person der mitwirkenden Richter wieder beseitigt werden (RGZ 58, 122; 90, 173; Stein-Jonas-Schönke § 319 Bem. I 4; Baumbach-Lauterbach § 319 Bem. 2 A).
  • RG, 02.06.1913 - II 405/12

    Urteil; Mangel der Unterschriften

    Auszug aus BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53
    Daran ändert auch nichts, daß ein solches Urteil äußerlich betrachtet mängelfrei ist, also den Anschein eines ordnungsgemäßen Urteils erweckt und daher nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 58, 118; 82, 422; 142, 197; vgl. auch RGZ 159, 25) bei Zustellung die Rechtsmittelfristen in Lauf setzt.
  • RG, 06.05.1904 - II 50/04

    Unterschrift des Urteils.

    Auszug aus BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53
    Daran ändert auch nichts, daß ein solches Urteil äußerlich betrachtet mängelfrei ist, also den Anschein eines ordnungsgemäßen Urteils erweckt und daher nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 58, 118; 82, 422; 142, 197; vgl. auch RGZ 159, 25) bei Zustellung die Rechtsmittelfristen in Lauf setzt.
  • RG, 23.09.1940 - IV 121/40

    1. Kann die Sitzungsniederschrift noch berichtigt werden, nachdem eine auf die

    Auszug aus BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53
    Es kann in diesem Zusammenhang offenbleiben, ob der Auffassung des 3. Strafsenats gefolgt werden kann, eine Auffassung, die jedenfalls auch heute noch im zivilprozessualen Schrifttum unter Hinweis auf die entgegenstehenden Entscheidungen in RGSt 70, 241 und RGZ 164, 359 (vgl. dazu auch Niethammer SJZ 1948, 194; DRZ 1949, 451) abgelehnt wird (Stein-Jonas-Schönke § 159 Bem. III; Baumbach-Lauterbach § 159 Bem. 1 B; Rosenberg § 65 III 4 a.E.).
  • RG, 11.07.1936 - 1/36

    Eine Berichtigung der Sitzungsniederschrift hat das Revisionsgericht auch dann zu

    Auszug aus BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53
    Es kann in diesem Zusammenhang offenbleiben, ob der Auffassung des 3. Strafsenats gefolgt werden kann, eine Auffassung, die jedenfalls auch heute noch im zivilprozessualen Schrifttum unter Hinweis auf die entgegenstehenden Entscheidungen in RGSt 70, 241 und RGZ 164, 359 (vgl. dazu auch Niethammer SJZ 1948, 194; DRZ 1949, 451) abgelehnt wird (Stein-Jonas-Schönke § 159 Bem. III; Baumbach-Lauterbach § 159 Bem. 1 B; Rosenberg § 65 III 4 a.E.).
  • RG, 08.11.1933 - V B 14/33

    Setzt die Zustellung einer Urteilsausfertigung, bei deren Erteilung das Urteil

    Auszug aus BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53
    Daran ändert auch nichts, daß ein solches Urteil äußerlich betrachtet mängelfrei ist, also den Anschein eines ordnungsgemäßen Urteils erweckt und daher nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 58, 118; 82, 422; 142, 197; vgl. auch RGZ 159, 25) bei Zustellung die Rechtsmittelfristen in Lauf setzt.
  • RG, 08.12.1938 - V B 4/38

    Wird die Berufungsfrist in Lauf gesetzt, wenn die bei der Zustellung des Urteils

    Auszug aus BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53
    Daran ändert auch nichts, daß ein solches Urteil äußerlich betrachtet mängelfrei ist, also den Anschein eines ordnungsgemäßen Urteils erweckt und daher nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 58, 118; 82, 422; 142, 197; vgl. auch RGZ 159, 25) bei Zustellung die Rechtsmittelfristen in Lauf setzt.
  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 75/87

    Anfechtbarkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Auflösung einer

    Für das Verhältnis der Aktionäre untereinander hat er hingegen das Bestehen einer Treupflicht im Sinne einer über die allgemeinen Rechtsgrundsätze der §§ 226, 242 und 826 BGB hinausgehenden Bindung verneint (vgl. BGHZ 18, 350, 365; Urt. vom 16. Februar 1976 - II ZR 61/74, JZ 1976, 561, 562).

    Es erscheint in der Tat nicht verständlich, gesellschaftsrechtliche Treupflichten der Aktionäre einer Aktiengesellschaft zu verneinen, nach deren Umwandlung in eine Personengesellschaft unter Beibehaltung ihrer inneren Struktur und Organisation eine Treupflicht der Gesellschafter jedoch zu bejahen (vgl. dazu Lutter aaO JZ 1976, 230; BGHZ 18, 350, 365).

  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Eine fehlende richterliche Unterschrift kann mit Wirkung für die Zukunft nachgeholt werden (vgl. RG HRR 1933 Nr. 1534; BGHZ 18, 350, 354; Stein/Jonas/Leipold aaO § 310 Rdn. 25; Zöller/Vollkommer aaO § 315 Rdn. 2; Thomas/Putzo aaO).
  • BGH, 09.12.1968 - II ZR 33/67

    Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis in der

    Hiermit muß sich der Tatrichter nach Feststellung des Sachverhalts gegebenenfalls ebenso und nach ähnlichen Grundsätzen auseinandersetzen, wie das bei der Auflösungs-, Ausschließungs- oder Übernahmeklage regelmäßig geboten ist (vgl. u.a. BGHZ 4, 108, 122 [BGH 30.11.1951 - II ZR 109/51]/23; 18, 350, 363. ff; WM 1968, 430, 431/32; Rob. Fischer in GroßKomm. HGB Anm. 7 c zu § 117).
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