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   BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59   

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https://dejure.org/1960,87
BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59 (https://dejure.org/1960,87)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1960 - VII ZR 82/59 (https://dejure.org/1960,87)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1960 - VII ZR 82/59 (https://dejure.org/1960,87)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Versicherungsfälle

Papierfundstellen

  • BGHZ 33, 251
  • NJW 1961, 359
  • MDR 1961, 135
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 07.05.1941 - VI 72/40

    1. Auf welcher Rechtsgrundlage können Hinterbliebene des bei einer Lebensrettung

    Auszug aus BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59
    Bei einem Tätigwerden, das wie hier dazu dient, einem in Gefahr befindlichen Mitmenschen zu helfen, und das für den Geschäftsführer selbst mit Gefahr verbunden ist, gehören zu den Aufwendungen im Sinne der genannten Bestimmungen auch die Opfer an der Gesundheit, die der Geschäftsführer auf sich nimmt (vgl. RGZ 167, 85, 89; RG DR 1944, 287).

    Für das Verhältnis von Ansprüchen aus § 537 Nr. 5 a RVO zu solchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag, die sich gegen die gerettete Person oder deren Ehegatten richten, hat das Reichsgericht dies schon in der oben angeführten Entscheidung RGZ 167, 85, 91 ausgesprochen.

    Wohl kann sie die Höhe des Anspruchs beeinflussen; denn der Kläger kann seinen Schaden nur einmal ersetzt verlangen und, soweit der Anspruch gegen die Beklagte aus Geschäftsführung ohne Auftrag und gegen den Träger der Unfallversicherung aus § 537 Nr. 5 a RVO sich decken, nicht beide in Anspruch nehmen; vielmehr gehen seine Ansprüche gegen die Beklagte, soweit er Leistungen aus der Unfallversicherung beanspruchen kann, auf deren Träger nach § 1542 RVO über (RGZ 167, 85, 91 f).

  • BVerwG, 17.10.1958 - VII C 183.57
    Auszug aus BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59
    NJW 1959, 212;.
  • BSG, 20.12.1957 - 3 RK 69/55
    Auszug aus BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59
    Dieser Auffassung steht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (NJW 1958, 886) nicht entgegen.
  • BGH, 31.01.1957 - VII ZR 33/56

    Notbehandlungen von Kassenpatienten

    Auszug aus BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59
    Der Umstand, dass der Beklagten diese Verpflichtung - die zunächst als bestehend unterstellt wird - im öffentlichen Interesse durch die öffentlichrechtlichen Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung auferlegt war, reicht nicht aus, um zwischen dem Beteiligten öffentlichrechtliche Beziehungen zu begründen (BGH VersR. 1955, 49; BGHZ 23, 227, 229).
  • BGH, 01.10.1959 - VII ZR 36/58

    Hebammengebühren. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59
    Verträge, welche die Krankenkassen mit den von ihnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugezogenen Hilfspersonen und Anstalten, z. B. Krankenhäusern, schließen, gehören in der Regel dem bürgerlichen Recht an (Peters-Sautter-Wolff Anm. 9 c zu § 51 SGG; Hess-Venter, Das Gesetz über Kassenarztrecht S. 180; BGH VersR. 1956, 235; 1959, 1048; BGHZ 31, 24, 25, 27, 30) - abgesehen von den durch Sondervorschriften geregelten Ansprüchen der Kassenärzte und der Hebammen.
  • BGH, 25.06.1958 - V ZR 275/56

    Wasserentnahme aus dem Rhein

    Auszug aus BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59
    a) Es kommt häufig vor, dass Personen des öffentlichen Rechts die ihnen im öffentlichen Interesse übertragenen Aufgaben durch privatrechtliche Verträge erfüllen (BGH NJW 1957, 1761; BGH WM 1959, 691; BGH V ZR 275/56 vom 25. Juni 1958; BVerwG.
  • BGH, 25.09.1957 - V ZR 220/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59
    a) Es kommt häufig vor, dass Personen des öffentlichen Rechts die ihnen im öffentlichen Interesse übertragenen Aufgaben durch privatrechtliche Verträge erfüllen (BGH NJW 1957, 1761; BGH WM 1959, 691; BGH V ZR 275/56 vom 25. Juni 1958; BVerwG.
  • BGH, 16.02.1956 - II ZR 258/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59
    Verträge, welche die Krankenkassen mit den von ihnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugezogenen Hilfspersonen und Anstalten, z. B. Krankenhäusern, schließen, gehören in der Regel dem bürgerlichen Recht an (Peters-Sautter-Wolff Anm. 9 c zu § 51 SGG; Hess-Venter, Das Gesetz über Kassenarztrecht S. 180; BGH VersR. 1956, 235; 1959, 1048; BGHZ 31, 24, 25, 27, 30) - abgesehen von den durch Sondervorschriften geregelten Ansprüchen der Kassenärzte und der Hebammen.
  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    Bei objektiv fremden Geschäften, die schon ihrem Inhalt nach in einen fremden Rechts- und Interessenkreis eingreifen (z.B. Hilfe für einen Verletzten, BGHZ 33, 251, 254 ff. ; Abwendung der von einem unbeleuchteten Fahrzeug drohenden Gefahren, BGHZ 43, 188, 191 f. ; Tilgung fremder Schulden, BGHZ 47, 370, 371 ; Veräußerung einer fremden Sache, RGZ 138, 45, 48 f.), wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet.
  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Bei objektiv fremden Geschäften, die schon ihrem Inhalt nach in einen fremden Rechts- und Interessenkreis eingreifen (z.B. Hilfe für einen Verletzten, BGHZ 33, 251, 254 ff.; Abwendung der von einem unbeleuchteten Fahrzeug drohenden Gefahren, BGHZ 43, 188, 191 f.; Tilgung fremder Schulden, BGHZ 47, 370, 371; Veräußerung einer fremden Sache, RGZ 138, 45, 48 f.), wird der Fremdgeschäftsführungswille vermutet.
  • BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem

    d) Dass bei einer mit Gefahren verbundenen Geschäftsführung ohne Auftrag auch Schäden des Geschäftsführers zu den nach §§ 683, 670 BGB zu ersetzenden Aufwendungen gehören, ist heute allgemein anerkannt und wird auch von der Revision nicht angezweifelt (vgl. das Urteil BGHZ 33, 251, 257).

    Das entspricht der Rechtsprechung des RG - RGZ 167, 85 - und des BGH - BGHZ 33, 251, 257 -.

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