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   BGH, 23.11.1960 - V ZR 142/59   

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https://dejure.org/1960,545
BGH, 23.11.1960 - V ZR 142/59 (https://dejure.org/1960,545)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1960 - V ZR 142/59 (https://dejure.org/1960,545)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1960 - V ZR 142/59 (https://dejure.org/1960,545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 33, 314
  • NJW 1961, 605
  • MDR 1961, 217
  • DNotZ 1961, 153
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Es ist zwar richtig, daß die Gefahren, die aus einem unrichtigen Erbschein dem wirklichen Erben drohen können, durch die nach dem Gesetz zulässigen Maßnahmen (einstweilige Anordnung des Beschwerdegerichts gemäß § 24 Abs. 3 FGG oder, solange die Sache noch beim Nachlaßgericht anhängig ist - da hier eine einstweilige Anordnung gesetzlich nicht möglich ist - eine auf Antrag eines Beteiligten zu erlassende einstweilige Verfügung des Prozeßgerichts, durch die der Erbscheinsinhaber veranlaßt wird, den Erbschein an das Nachlaßgericht zur Verwahrung abzugeben) nicht völlig ausgeschaltet werden, weil die an die Erteilung des Erbscheins geknüpfte Vermutung des § 2365 BGB nicht den Besitz des Erbscheins voraussetzt, sondern unabhängig davon besteht, ob der Erbschein vorgelegt wird oder überhaupt einem Beteiligten bekannt ist (BGHZ 33, 314, 317).
  • OLG Naumburg, 09.05.2000 - 11 U 235/99

    Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung; Unrichtige Eintragung als

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  • BGH, 29.04.1964 - V ZR 119/63
    Der Senat hat mit Urteil vom 23. November 1960 (V ZR 142/59, BGHZ 33, 314) die Revision des Beklagten zurückgewiesen.
  • BGH, 13.06.1990 - IV ZR 241/89

    Wirksamkeit einer Abfindungsvereinbarung über den Tod des Gläubigers hinaus;

    Dies hat auch den Fortfall der Schutzwirkung des § 2366 BGB zur Folge (BGHZ 33, 314, 317).
  • BGH, 28.01.1972 - V ZB 29/71

    Testamentsvollstreckerzeugnis

    Sollte der Fall eintreten, daß der Nachlaßrichter ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt und das Landwirtschaftsgericht einen Erbschein ohne Testamentsvollstreckervermerk (§ 2364 BGB) ausstellt, wäre die Rechtslage nach den Grundsätzen zu beurteilen, die der Senat in seinem BGHZ 33, 314 abgedruckten Urteil niedergelegt hat.
  • BGH, 12.10.1970 - III ZR 254/68

    Unterscheidung zwischen Vollerben und Vorerben - Rechtswirkungen eines erteilten

    Entgegen der Ansicht der Revision hätte zugunsten der Frau Ha. der Inhalt des Erbscheins als richtig gegolten, unabhängig davon, ob sie von diesem Inhalt Kenntnis hatte (§§ 2113, 2365, 2366 BGB; BGHZ 33, 314, 317) [BGH 23.11.1960 - V ZR 142/59] .
  • BGH, 11.02.1965 - III ZR 193/63

    Überlassung eines Geschäftsanteils durch den Erblasser - Versteckte Schenkung -

    Es ist allerdings richtig, daß für eine Schenkung im Sinne des hier maßgeblichen § 2325 BGB die Voraussetzungen des § 516 BGB vorliegen müssen, und die Feststellung eines groben Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung noch nicht allein für die Annahme einer Schenkung gemäß § 516 BGB ausreicht, sondern daß auch die tatrichterlich festzustellende Einigung beider Teile über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung hinzutreten muß (vgl. BGH in LM § 2325 BGB Nr. 1, - teilweise abgedruckt in NJW 1961, 605; Urteil des erkennenden Senats vom 26. November 1964 III ZR 2/63, insbesondere Seite 10).
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