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BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62 |
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BGB § 126 Abs. 1 § 566
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 40, 255
- NJW 1964, 395
- MDR 1964, 131
- DNotZ 1964, 683
Wird zitiert von ... (77) Neu Zitiert selbst (8)
- RG, 19.06.1922 - III 657/21
Mietvertrag; Gesetzliche Schriftform
Auszug aus BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62
Dieses Schreiben genügt aber seinerseits den Anforderungen des § 126 Abs. 2 BGB nicht, da die Beklagte nur ihr Angebot und der Kläger denn die Annahme unterzeichnet hat (RGZ 105, 60). - BGH, 03.07.1963 - V ZR 221/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62
Da es hier um die Wirkung gegen Dritte geht und § 566 BGB die Schriftform gerade im Hinblick auf den Käufer eines Grundstücks und die Wirkung des § 571 BGB bestimmt, ist nicht zu erörtern, ob gegenüber einer Kündigung der Beklagten selbst L. sich hätte auf den Vorvertrag, der 20-jährige Unkündbarkeit vorsah, berufen können (hierzu BGH, Urteil vom 15. April 1955 - V ZR 81/53 -, LM BGB § 242 Ca Nr. 1; weiteres Urteil vom 03. Juli 1963 - V ZR 221/62 -, S. 7 der Gründe;… s. auch Soergel/Hefermehl, BGB , § 125 Rdn. 22 und RGZ 170, 203, 205). - RG, 02.02.1924 - V 150/23
Muß der Verkäufer, wenn er dem säumigen Käufer zur Entgegennahme der Auflassung …
Auszug aus BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62
Weder der Gesichtspunkt des Verschuldens bei Abschluss des Kaufvertrages noch die Vorschrift des § 444 BGB , die eine Pflicht des Verkäufers zur Beschaffung der auf die rechtlichen Verhältnisse des Kaufgegenstands bezüglichen Unterlagen begründet, nicht aber eine Pflicht zur Rechtsbelehrung (RGZ 108, 68), rechtfertigen den erhobenen Befreiungsanspruch der Kläger.
- BGH, 29.05.1954 - II ZR 163/53
Rückgriff bei Rückerstattung (franz. Zone)
Auszug aus BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62
Zwar genüge zur Kenntnis eines Rechtsmangels im Sinn des § 439 BGB nicht die Kenntnis der Tatsachen, aus denen er folge, sondern der Käufer müsse auch die rechtliche Folge der ihm bekennten Tatsachen kennen (BGHZ 13, 341). - BGH, 15.06.1951 - I ZR 121/50
Rechtsnatur des Filmverwertungsvertrages
Auszug aus BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62
Andererseits schließe ein Irrtum über die rechtliche Tragweite (RGZ 52, 167) oder wirtschaftliche Tragweite (BGH, NJW 1951, 705) eines Rechtsmangels die Kenntnis von der Rechtsmangel selbst nicht aus. - RG, 17.09.1902 - V 204/02
Mangel im Recht. Kenntnis. Rechtsirrtum.
Auszug aus BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62
Andererseits schließe ein Irrtum über die rechtliche Tragweite (RGZ 52, 167) oder wirtschaftliche Tragweite (BGH, NJW 1951, 705) eines Rechtsmangels die Kenntnis von der Rechtsmangel selbst nicht aus. - BGH, 08.10.1954 - V ZR 81/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62
Da es hier um die Wirkung gegen Dritte geht und § 566 BGB die Schriftform gerade im Hinblick auf den Käufer eines Grundstücks und die Wirkung des § 571 BGB bestimmt, ist nicht zu erörtern, ob gegenüber einer Kündigung der Beklagten selbst L. sich hätte auf den Vorvertrag, der 20-jährige Unkündbarkeit vorsah, berufen können (hierzu BGH, Urteil vom 15. April 1955 - V ZR 81/53 -, LM BGB § 242 Ca Nr. 1; weiteres Urteil vom 03. Juli 1963 - V ZR 221/62 -, S. 7 der Gründe;… s. auch Soergel/Hefermehl, BGB , § 125 Rdn. 22 und RGZ 170, 203, 205). - RG, 04.12.1942 - VII 94/42
Kann der vorkaufsberechtigte Miterbe den Einwand der Arglist erheben, wenn sich …
Auszug aus BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62
Da es hier um die Wirkung gegen Dritte geht und § 566 BGB die Schriftform gerade im Hinblick auf den Käufer eines Grundstücks und die Wirkung des § 571 BGB bestimmt, ist nicht zu erörtern, ob gegenüber einer Kündigung der Beklagten selbst L. sich hätte auf den Vorvertrag, der 20-jährige Unkündbarkeit vorsah, berufen können (hierzu BGH, Urteil vom 15. April 1955 - V ZR 81/53 -, LM BGB § 242 Ca Nr. 1; weiteres Urteil vom 03. Juli 1963 - V ZR 221/62 -, S. 7 der Gründe; s. auch Soergel/Hefermehl, BGB , § 125 Rdn. 22 und RGZ 170, 203, 205).
- BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95
Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung …
Nicht zu folgen ist dem Berufungsgericht indes, soweit es dies unter Hinweis auf BGHZ 40, 255, 263 sogleich wieder dahin einschränkt, daß die erforderliche Einheit der Urkunde (stets) eine Verbindung der einzelnen Blätter voraussetze, die nur durch Gewalt oder teilweise Substanzzerstörung aufgehoben werden könne, und somit die körperliche Verbindung als einzige Möglichkeit ansieht, die Zusammengehörigkeit einzelner Bestandteile einer Urkunde ausreichend kenntlich zu machen.Sie läßt insbesondere außer acht, daß die Entscheidung BGHZ 40, 255 nicht einen Fall betraf, in dem die Zusammengehörigkeit der Bestandteile eines sämtliche Vertragsabreden enthaltenden Schriftstücks fraglich war, sondern einen Fall, in dem sich die Gesamtheit der mietvertraglichen Vereinbarungen erst aus dem Zusammenspiel der Regelungen ergab, die teils in einer Haupturkunde und teils in einer darin in Bezug genommenen, mit ihr aber nicht körperlich verbundenen weiteren Urkunde enthalten waren (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 14. Januar 1997 - KZR 36/95 - ZIP 1997, 1169, 1170).
Der Bundesgerichtshof hat die strengen Anforderungen an die Zusammengehörigkeit mehrerer Urkunden, die der V. Zivilsenat in seiner Entscheidung BGHZ 40, 255, 263 ff für den Regelfall eines für längere Zeit als ein Jahr geschlossenen Mietvertrages über ein Grundstück insbesondere im Hinblick auf den Schutz eines späteren Grundstückserwerbers aufgestellt hat, in der Folgezeit für bestimmte Fälle, insbesondere für Nachtrags- und Ergänzungsvereinbarungen, zunehmend gelockert (sogenannte Auflockerungsrechtsprechung, vgl. BGHZ 42, 333, 338 f; 52, 25, 28; Senatsurteil vom 26. Februar 1992 - XII ZR 129/90 - NJW 1992, 2283 m.w.N.).
Denn die strengen Anforderungen, die BGHZ 40, 255, 263 ff. an die Zusammengehörigkeit des Ursprungsvertrages mit darin in Bezug genommenen weiteren Urkunden stellt, gelten nicht für den Ursprungsvertrag selbst.
Erst das Urteil des V. Zivilsenats vom 13. November 1963 (BGHZ 40, 255, 262 ff) folgert aus der Formbedürftigkeit sämtlicher Vertragsabreden, daß es über die bloße gedankliche Verbindung mehrerer Urkunden durch Bezugnahme hinaus im Regelfall erforderlich sei, der Haupturkunde die sie ergänzenden Urkunden in einer dem Willen der Beteiligten entprechenden Weise dergestalt beizufügen, daß die körperliche Verbindung zwischen ihnen nur durch Gewalt oder teilweise Substanzzerstörung wieder gelöst werden könne.
Denn das Erfordernis der "Beifügung" durch körperliche Verbindung wird für den (Ausnahme-)Fall der Bezugnahme auf andere Urkunden aus der Einheit der Urkunde abgeleitet, wie sie als Wesensmerkmal der Schriftform dem in § 126 Abs. 2 BGB vorgesehenen Regelfall der Unterzeichnung eines Schriftstücks zu entnehmen sei (BGHZ 40, 255, 263).
Aus der Sollvorschrift des § 44 BeurkG, derzufolge jede aus mehreren Blättern bestehende notarielle Urkunde mit Schnur und Siegel zu verbinden ist, läßt sich für Privaturkunden ebenfalls kein Erfordernis einer körperlichen Verbindung ableiten, zumal ein Verstoß gegen diese Vorschrift die Wirksamkeit der Beurkundung nicht beeinträchtigt (…vgl. Mecke/Lerch, BeurkG 2. Aufl. § 44 Rdn. 1;… Weingärtner, Dienstordnung für Notare, 7. Aufl. Rdn. 395, 435; Keidel/Winkler, FG Teil B, 12. Aufl. § 44 BeurkG Rdn. 10 sowie BGHZ 40, 255, 264 zur entsprechenden Vorschrift der Dienstordnung für Notare).
Gerade für den Fall eines ("in sich formgerechten", d.h. für sich allein gesehen der Schriftform des § 126 BGB genügenden) Verlängerungsvertrages hat der V. Zivilsenat aber eine Ausnahme von dem von ihm zuvor (BGHZ 40, 255) aufgestellten Erfordernis körperlicher Verbindung mehrerer Urkunden zugelassen (BGHZ 42, 333, 338 f).
- BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98
Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages
Während die Entscheidung BGHZ 40, 255, 264 noch ausdrücklich offenließ, ob eine Ausnahme zur grundsätzlich erforderlichen körperlichen Verbindung mit in Bezug genommenen anderen Urkunden zu machen ist, wenn diese ebenfalls von den Vertragsparteien unterzeichnet sind, hat der Bundesgerichtshof diese Frage inzwischen für den Fall eindeutiger Verweisung und Unterzeichnung auf jedem Blatt der Urkunde bejaht (Urteil vom 21. Januar 1999 - VII ZR 93/97 - MDR 1999, 473).Zumindest bei Anlagen, die - anders als in dem Fall, der der Entscheidung BGHZ 40, 255 zugrunde lag - keine aus der Haupturkunde "ausgelagerten" rechtsgeschäftlichen Erklärungen enthalten, reicht es aus, daß Paraphen nahezu in gleicher Weise wie Unterschriften die zweifelsfreie Identifizierung der Anlage ermöglichen und deren Zusammengehörigkeit mit der Haupturkunde verdeutlichen, zumal wenn die einzelnen Seiten des Hauptvertrages - wie hier - ebenso paraphiert sind.
- BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97
Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen …
Nur wenn die Parteien diese Essentialia oder weitere Bestimmungen, die ebenfalls wesentlicher Inhalt des Mietvertrages sein sollen, nicht in diesen selbst aufnehmen, sondern teilweise in andere Schriftstücke auslagern, so daß sich der Gesamtinhalt der mietvertraglichen Vereinbarung erst aus dem Zusammenspiel dieser "verstreuten" Bestimmungen ergibt, müssen sie zur Wahrung der Urkundeneinheit die Zusammengehörigkeit dieser Schriftstücke in geeigneter Weise zweifelsfrei kenntlich machen (vgl. BGHZ 40, 255, 263; BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - VII ZR 93/97 - MDR 1999, 473).Soweit das Berufungsgericht seine gegenteilige Auffassung auf die Entscheidung BGHZ 40, 255 stützt, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
Ob die strengen Anforderungen an die Einheit der Urkunde auch gelten, soweit der Hauptvertrag lediglich auf ergänzende oder erläuternde Schriftstücke ohne eigenständigen Regelungsgehalt verweist, ist der zitierten Entscheidung nicht zu entnehmen (vgl. BGHZ 40, 255, 264).
- BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13
Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"
Der Bundesgerichtshof hat an dem ursprünglichen Erfordernis einer festen körperlichen Verbindung einer aus mehreren Blättern bestehenden Urkunde (BGH 13. November 1963 - V ZR 8/62 - BGHZ 40, 255, 263) nicht festgehalten. - BGH, 26.02.1992 - XII ZR 129/90
Schriftform bei Nachtragsurkunde zum Mietvertrag - Abgrenzung zwischen …
Der Bundesgerichtshof hat daher eine körperliche Zusammenfassung zu einer Urkunde zunächst auch dann verlangt, wenn es sich um einen Ausgangs- und einen späteren Änderungsvertrag handelt (BGHZ 40, 255, 262 f.; 50, 39, 41, 43; 65, 49, 54) [BGH 02.07.1975 - VIII ZR 223/73]. - BGH, 07.07.1999 - XII ZR 15/97
Formgültigkeit der Verlängerung eines auf zehn Jahre abgeschlossenen …
Nur wenn die Parteien diese Essentialia oder weitere Bestimmungen, die ebenfalls Inhalt des Mietvertrages sein sollen, nicht in die Vertragsurkunde selbst aufnehmen, sondern teilweise in andere Schriftstücke "auslagern", so daß sich der Gesamtinhalt der mietvertraglichen Vereinbarung erst aus dem Zusammenspiel dieser "verstreuten" Bestimmungen ergibt, müssen sie zur Wahrung der Urkundeneinheit die Zusammengehörigkeit dieser Schriftstücke in geeigneter Weise zweifelsfrei kenntlich machen (vgl. BGHZ 40, 255, 263; BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - VII ZR 93/97 - MDR 1999, 473). - BGH, 18.12.2002 - XII ZR 253/01
Wahrung der Schriftform eines Mietvertrages; Bezugnahme auf Anlagen
Die Rechtsprechung hatte zunächst gefordert, daß die Einheit der Urkunde äußerlich durch Beifügung der in Bezug genommenen Urkunden zur Haupturkunde in Erscheinung treten müsse und die bloße gedankliche Verbindung, die in der Bezugnahme liege, nicht ausreiche (BGHZ 40, 255, 263). - LAG Köln, 24.04.2015 - 4 Sa 774/14
Anforderungen an den Nachweis der Echtheit einer Urkunde
Der Bundesgerichtshof hat ursprünglich für den Urkundenbegriff nach § 126 BGB das Erfordernis einer festen körperlichen Verbindung aufgestellt (BGH 13.11.1963 - V ZR 8/62). - BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 291/09
Wettbewerbsverbot - Vorvertrag
dd) Der Bundesgerichtshof hat an dem ursprünglichen Erfordernis einer festen körperlichen Verbindung (13. November 1963 - V ZR 8/62 - BGHZ 40, 255, 263) nicht festgehalten. - BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 520/05
Interessenausgleich mit Namensliste - Form
Vielmehr muss die Verbindung auch äußerlich durch tatsächliche Beifügung der in Bezug genommenen Urkunde zur Haupturkunde in Erscheinung treten (BGH 13. November 1963 - V ZR 8/62 - BGHZ 40, 255, 263).Deshalb müssen im Augenblick der Unterzeichnung die Schriftstücke als einheitliche Urkunde äußerlich erkennbar werden (BGH 13. November 1963 - V ZR 8/62 - aaO; vgl. auch Senat 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 -BAGE 88, 375).
- BGH, 14.01.1997 - KZR 36/95
"Kölsch-Vertrag"; Anforderungen an die Schriftform
- BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98
Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5 …
- BGH, 21.01.1999 - VII ZR 93/97
Wahrung der Schriftform bei einer Mehrzahl von Urkunden
- AG Berlin-Mitte, 20.11.2013 - 19 C 77/12
Keine Eigenbedarfskündigung trotz berechtigten Interesses
- BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 71/66
Formmangel beim Mietverlängerungsvertrag
- BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80
Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied …
- OLG Brandenburg, 02.04.2008 - 3 U 80/07
Langfristiger Gewerberaummietvertrag: Schriftformerfordernis für ein …
- BGH, 14.11.1991 - IX ZR 20/91
Übernahme einer Bürgschaft durch Mitglieder einer Baubetreuungsgesellschaft
- OLG Düsseldorf, 11.05.2004 - 24 U 264/03
Treuwidriges Handeln bei vorzeitiger Kündigung eines Mietvertrages unter Berufung …
- BFH, 10.03.1988 - IV R 218/85
Zur Rechtswirkung einer Vollmacht bei fehlender Bezeichnung des Bevollmächtigten
- BAG, 03.06.1997 - 3 AZR 25/96
Versorgungsrechte aus Betriebsvereinbarung; Erlaßvertrag
- BGH, 30.06.1964 - V ZR 7/63
Mietverlängerungsvertrag
- OLG Naumburg, 23.06.1997 - 1 U 151/97
Anspruch auf Zahlung rückständigen Mietzinses; Anspruch des Mieters auf …
- OLG Düsseldorf, 03.02.1994 - 10 U 129/93
Einheitlichkeit der Urkunde bei einem Mietvertrag
- BGH, 29.01.1992 - XII ZR 175/90
Schriftform des Mietvertrages; Nachtragsurkunde
- BGH, 19.03.1969 - VIII ZR 66/67
Schriftform beim Mietverlängerungsvertrag
- BGH, 17.09.1997 - XII ZR 296/95
Wahrung der Schriftform bei einer Vereinbarung über einen Mieterwechsel
- OLG München, 20.10.1995 - 21 U 4893/94
Notwendigkeit einer dauernden äußeren, körperlichen Verbindung bei …
- BGH, 22.03.1967 - VIII ZR 10/65
Automatenaufstellvertrag
- KG, 16.03.2023 - 8 U 178/22
Gewerberaummietvertrag über längere Zeit als ein Jahr: Rechtsmissbräuchlichkeit …
- BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 213/82
Reichweite eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
- KG, 13.01.2022 - 8 U 205/19
Kündbarkeit eines befristeten Gewerberaummietvertrags bei unklarer …
- BGH, 13.04.1978 - III ZR 89/76
Wirksamkeit eines Jagdpachtvertrages - Formanforderungen an den Abschluss eines …
- BGH, 28.01.1994 - V ZR 131/92
Erstreckung des Bestätigungsvermerks einer notariellen Beurkundung auf der …
- BGH, 27.05.1974 - VII ZB 5/74
Anforderungen an die ordnungsgemäße Zustellung eines Urteils
- OLG Köln, 26.02.1999 - 11 U 163/98
Schriftform beim Mietvertrag
- BAG, 11.11.1986 - 3 ABR 74/85
Hierarchische Altersversorgung nicht gleichheitswidrig
- KG, 13.09.2007 - 12 U 36/07
Gewerberaummiete: Anforderungen an die Wahrung der Schriftform; fehlende …
- OLG Naumburg, 27.01.2000 - 7 U (Hs) 26/99
Schriftformerfordernis bei Untermietverträgen; Anforderungen an die …
- BGH, 22.11.1985 - 2 StR 64/85
Vorlegen von Scheinrechnungen
- OLG Saarbrücken, 05.08.2003 - 4 U 607/02
1. Verpflichtung zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge bei …
- OLG Jena, 20.07.1999 - 3 U 1623/98
Gewerbemietrecht: Schriftformerfordernis - Mitwirkungspflicht an der Errichtung …
- LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des …
- OLG Naumburg, 21.04.1998 - 11 U 1840/97
Anspruch auf Mietzinszahlung aus einem Gewerberaummietverhältnis; Wirksame …
- KG, 22.02.1984 - 8 W REMiet 194/84
Begründung; Mieterhöhung; Schriftlich; Vergleichswohnung; Vermieter
- BGH, 23.02.1979 - V ZR 99/77
Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises - Voraussetzungen für eine vollständige …
- AG Düsseldorf, 12.10.2017 - 661 M 204/17
Erinnerung unrichtige Sachbehandlung Zustellung beglaubigte Abschrift …
- ArbG Stuttgart, 25.02.2010 - 9 Ca 416/09
Interessenausgleich mit Namensliste unter Vorbehalt der Änderung
- OLG Bamberg, 02.03.2011 - 3 U 182/10
Gewerberaummietvertrag: Treuwidriges Berufen auf fehlende Schriftform; …
- LAG Hamm, 11.11.2009 - 2 Sa 992/09
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; Sozialauswahl …
- BGH, 26.01.1973 - V ZR 47/71
Grundschuldverpfändung
- BGH, 04.11.1970 - VIII ZR 76/69
Anwendbarkeit des § 566 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Erfordernis der …
- BGH, 25.05.1983 - VIII ZR 51/82
Vereinbarung einer salvatorischen Klausel - Genehmigungsfähigkeit einer …
- BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64
Siedlungsverfahren. Formnichtigkeit
- KG, 21.12.2006 - 8 U 56/06
Befristeter Mietvertrag: Einhaltung der Schriftform bei nicht mehr vorhandenen …
- BGH, 18.06.1969 - VIII ZR 88/67
Formelle Voraussetzungen für einen Mietvertrag - Schriftformerfordernis im …
- OLG Rostock, 12.12.2018 - 1 U 43/18
Verbraucherdarlehensvertrag: Wahrung der Schriftform durch Bezugnahme in der …
- LG Berlin, 29.08.2002 - 67 S 505/01
- OLG Dresden, 17.03.1997 - 3 AR 1/97
Schriftformerfordernis bei Wohnraummietvertrage
- OLG Stuttgart, 15.01.2019 - 6 U 190/17
Information über das Widerrufsrecht im Rahmen eines Verbraucherkreditvertrages
- OLG Jena, 13.02.1997 - 1 U 941/96
Wahrung der Schriftform bei einem Mietvertrag
- OLG Dresden, 18.02.1998 - 12 U 3202/97
Mietvertrag: Schriftform - Konvolut körperlich nicht mit einander verbundener …
- BGH, 10.04.1984 - KZR 6/83
Schriftformerfordernis bei wettbewerbsbeschränkenden Abreden
- BGH, 05.07.1974 - V ZR 30/73
Auslegung einer Erklärung über die Abtretung einer Grundschuld - Heranziehung von …
- OLG Brandenburg, 23.04.1997 - 3 U 239/96
Notwendigkeit einer dauernden äußeren, körperlichen Verbindung bei Mietverträgen …
- ArbG Rosenheim, 12.09.2017 - 1 Ca 226/17
Aufhebungsvertrag - Schriftformerfordernis - widersprüchliches Verhalten
- OLG Jena, 07.10.1998 - 2 U 1237/97
Voraussetzungen für Vorliegen einer einheitlichen Urkunde bei formbedürftigen …
- OLG Naumburg, 28.01.1997 - 11 U 11/96
Voraussetzungen für Vorliegen einer einheitlichen Urkunde bei formbedürftigen …
- LG Düsseldorf, 21.01.1994 - 36 T 18/93
Eintragung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit einer …
- ArbG Hannover, 22.08.1997 - 1 Ca 775/96
Rechtmäßigkeit einer auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützten …
- OLG Dresden, 18.06.1997 - 6 U 2249/96
KG als Liquidatorin einer GmbH - Wirksamkeit eines Mietvertrages - Folgen der …
- BAG, 06.08.1985 - 3 AZR 117/84
Schadensersatz wegen Beachtung eines vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbots …
- OLG Köln, 11.06.1993 - 20 U 228/92
Nichtigkeit eines Jadgpachtvertrages mangels Erfüllung des …
- LAG Schleswig-Holstein, 22.04.1998 - 2 Sa 556/97
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine betriebsbedingte Kündigung
- BGH, 26.06.1970 - V ZR 97/69
- LG Mönchengladbach, 16.07.2010 - 3 O 256/09
- BGH, 18.01.1967 - VIII ZR 178/64
Unwirksamkeit von Pachtverträgen wegen Sittenwidrigkeit bei vereinbarter Laufzeit …