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   BGH, 31.01.1966 - III ZR 127/64   

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https://dejure.org/1966,259
BGH, 31.01.1966 - III ZR 127/64 (https://dejure.org/1966,259)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1966 - III ZR 127/64 (https://dejure.org/1966,259)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1966 - III ZR 127/64 (https://dejure.org/1966,259)
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Knäckebrot

Schutzzollherabsenkung im Rahmen des GATT, Art. 14 GG, Vertrauensschutz

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung durch ein fehlerhaftes Verhalten deutscher Unterhändler vor Abschluss einer Zollvereinbarung mit dem Ausland - Eine durch den Erlass eines Zustimmungsgesetzes nicht unterbrochene Ursächlichkeit zwischen dem Verhalten eines deutschen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 45, 83
  • NJW 1966, 1355 (Ls.)
  • NJW 1966, 877
  • MDR 1966, 403
  • DB 1966, 377
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55

    Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen

    Auszug aus BGH, 31.01.1966 - III ZR 127/64
    Was nun Ansprüche wegen Änderung des Schutzzolles anlangt, so gilt folgendes: Zwar ist zu einem Gewerbebetrieb nicht nur der eigentliche Bestand des Betriebes zu rechnen, sondern es sind dies auch geschäftliche Verbindungen und Beziehungen, der Kundenstamm, kurz all' das, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert des konkreten Gewerbebetriebes ausmacht (BGHZ 23, 157, 163) [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55] .
  • BGH, 30.04.1964 - III ZR 125/63

    Bärenbaude - Straßenarbeiten, Enteignungsgleicher Eingriff, eingerichteter und

    Auszug aus BGH, 31.01.1966 - III ZR 127/64
    Fehlt es aber an dem Vorliegen eines enteignenden Eingriffs, so geht auch der Hinweis der Revision auf das Urteil des Senats vom 30. April 1964 III ZR 125/63 fehl, wo im Zusammenhang mit der Abgrenzung einer entschädigungspflichtigen Enteignung von der entschädigungslos hinzunehmenden Sozialbindung des Eigentümers ausgesprochen ist, die völlige Vernichtung oder Entziehung des Eigentums verpflichte "nach Enteignungsgrundsätzen" stets zu einer Entschädigung, wenn nicht auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften eine solche Maßnahme entschädigungslos gestattet sei.
  • BGH, 24.06.1982 - III ZR 169/80

    Keine Amtshaftung wegen nichtigen Bebauungsplans

    Der Senat hat bisher die Frage des Aufwendungsersatzes für enttäuschtes Vertrauen in den Bestand einer gesetzlichen Regelung nur erörtert im Zusammenhang mit der weiteren Frage, ob eine vom Schutz des Art. 14 GG umfaßte Rechtsposition betroffen war (s. Senatsurteile BGHZ 45, 83: "Knäckebrot"; NJW 1968, 293: "Änderung der KfzAusrüstung"; BGHZ 78, 41 [BGH 10.07.1980 - III ZR 160/78]: "Werbefahrten").

    Er hat allerdings (s. BGHZ 45, 83, 87 f.) einen Entschädigungsanspruch aus Enteignung für möglich gehalten, wenn durch besondere Umstände des Einzelfalles ein Vertrauenstatbestand begründet wird, aufgrund dessen der Betroffene mit dem Fortbestand der gegebenen Rechtslage rechnen darf (s. auch Urteil vom 30. September 1963 - III ZR 125/62 = BGHZ 40, 355, 367).

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Diese Chancen und Gegebenheiten sind für das Unternehmen von erheblicher, eigentumsrechtlich aber nur mittelbarer Bedeutung; sie entscheiden mit über das Risiko eines Unternehmers, seine Leistungen und Erzeugnisse rentabel abzusetzen, werden von der Rechtsordnung aber nicht dem geschützten Bestandswert des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BGHZ 45, 83 (87); BGH LM Nrn. 18, 36 zu Art. 14 (Cf) GG ; BVerwGE 39, 329 (336 f.)).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20

    Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der

    Jedoch können auch solche, im Zeitpunkt der Maßnahme als relativ sicher vorauszusehende und gewollte Folgen der Maßnahme selbst bei erheblichen Auswirkungen im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG irrelevant sein (vgl. BGH, Urt. v. 31.01.1966 - III ZR 127/64 - BGHZ 45, 83 , zur Änderung von Schutzzöllen).

    Eine Änderung von Schutzzöllen, die zum Absinken des Marktanteils eines Unternehmens von 32, 7% auf 16, 21% binnen drei Jahren führte, hat der Bundesgerichtshof als eine das Eigentumsrecht nicht berührende Maßnahme angesehen (BGH, Urt. v. 31.01.1966 - III ZR 127/64 - BGHZ 45, 83 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20

    Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der

    Jedoch können auch solche, im Zeitpunkt der Maßnahme als relativ sicher vorauszusehende und gewollte Folgen der Maßnahme selbst bei erheblichen Auswirkungen im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG irrelevant sein (vgl. BGH, Urt. v. 31.01.1966 - III ZR 127/64 - BGHZ 45, 83 , zur Änderung von Schutzzöllen).

    Eine Änderung von Schutzzöllen, die zum Absinken des Marktanteils eines Unternehmens von 32, 7% auf 16, 21% binnen drei Jahren führte, hat der Bundesgerichtshof als eine das Eigentumsrecht nicht berührende Maßnahme angesehen (BGH, Urt. v. 31.01.1966 - III ZR 127/64 - BGHZ 45, 83 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1079/20

    Betriebsuntersagung für Parfümerien während der Corona-Pandemie; Anhörung der

    Jedoch können auch solche, im Zeitpunkt der Maßnahme als relativ sicher vorauszusehende und gewollte Folgen der Maßnahme selbst bei erheblichen Auswirkungen im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG irrelevant sein (vgl. BGH, Urt. v. 31.01.1966 - III ZR 127/64 - BGHZ 45, 83 , zur Änderung von Schutzzöllen).

    Eine Änderung von Schutzzöllen, die zum Absinken des Marktanteils eines Unternehmens von 32, 7% auf 16, 21% binnen drei Jahren führte, hat der Bundesgerichtshof als eine das Eigentumsrecht nicht berührende Maßnahme angesehen (BGH, Urt. v. 31.01.1966 - III ZR 127/64 - BGHZ 45, 83 ).

  • OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 U 88/11

    Schadensersatz; Ordnungsverfügung; Annahmestellen für Sportwetten

    Der Bundesgerichtshof hatte diese Frage in der Zeit der Entstehung des nordrhein-westfälischen Ordnungsbehördengesetzes und in der näheren Folgezeit offengelassen (BGHZ 19, 139, 149 - Urteil vom 25.11.1955; vgl. auch: BGHZ 24, 302; BGHZ 45, 83; Schäfer/Bonk, StHG, Einleitung Rn. 89).
  • BGH, 31.01.2019 - III ZR 186/17

    Enteignungsentschädigung wegen vorläufigen Besitzentzugs an landwirtschaftlichen

    Auch dann, wenn ein besonderer Vertrauenstatbestand geschaffen wurde, durch den ein Betriebsinhaber zu bestimmten Investitionen veranlasst worden ist, kann ein Eigentumsschutz gerechtfertigt sein (Senatsurteil vom 31. Januar 1966 - III ZR 127/64, BGHZ 45, 83, 87 f).
  • BGH, 14.03.1996 - III ZR 224/94

    Entschädigung für die Weigerung der Zustimmung zur Erbringung ärztlicher

    Ein eigentumsmäßig geschützter Vertrauenstatbestand wurde dadurch nicht geschaffen (vgl. dazu auch Senatsurteil BGHZ 78, 41, 45 ff mit Bezugnahme auf BGHZ 25, 266, 269 und 45, 83, 87; ferner Senatsbeschluß vom 11. März 1993 - III ZR 110/92 = BGHR GG vor Art. 1/enteignungsgleicher Eingriff Gewerbebetrieb 1; BGHZ 30, 338, 356; Urteil vom 10. Januar 1972 - III ZR 119/70 = WM 1972, 371, 372 mit Bezugnahme auf BGHZ 34, 188, 190; Urteil vom 29. Mai 1972 - III ZR 119/70 = DVBl. 1972, 827; zusammenfassend Rinne, DVBl. 1993, 869, 872).
  • BGH, 07.12.1967 - III ZR 83/65

    Ansprüche nach enteignungsrechtlichen Grundsätzen - Ansprüche wegen

    Dieser Schutz erstreckt sich auf die den Betrieb bildende Sach- und Rechtsgesamtheit, die gesamte Erscheinungsform und den Tätigkeitskreis, die geschäftlichen Verbindungen und Beziehungen den Kundenstamm, kurz alles, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert des konkreten Gewerbebetriebes ausmacht (BGHZ 23, 157, 162 [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55]; 45, 83, 87) [BGH 31.01.1966 - III ZR 127/64].

    So hat der erkennende Senat gewerblichen Unternehmern, die durch die Herabsetzung eines Schutzzolls (BGHZ 45, 83, 85) [BGH 31.01.1966 - III ZR 127/64] oder durch das Verbot der Anwesenheit von Kindern unter 6 Jahren bei öffentlichen Filmveranstaltungen (BGH Urteil vom 5. Dezember 1963 - III ZR 31/62 - LM zu JugendschutzG Nr. 1 = NJW 1964, 769) betroffen wurden, einen Entschädigungsanspruch versagt; das beruht auf folgenden grundsätzlichen Erwägungen: Sicht alle tatsächlichen Umstände und bestehenden Rechtsregelungen, die sich günstig für den Gewerbebetrieb auswirken und die der Inhaber sich zunutze macht, können vom Begriff des als Eigentum geschützten Gewerbebetriebes mitumfaßt werden.

    Auf der gleichen Ebene liegt es, wenn den Krabbenfischern, denen der Bau des Elbe-Leitdammes Nachteile brachte (BGHZ 45, 150), oder Anliegerbetrieben, deren Umsatz infolge von Verkehrsbeschränkungen im üblichen Rahmen - wie z.B. Umleitung des Verkehrs oder Einführung des Einbahnverkehrs (BGHZ 8, 273, 276) [BGH 22.12.1952 - III ZR 139/50] - zurückging, oder dem Inhaber einer Gaststätte, deren Umsatz sank, weil der Verkehr infolge des Ausbaues einer neuen Straße von der an dem Betriebsgrundstück vorbeiführenden Straße abgezogen wurde (BGHZ 48, 58), Entschädigungsansprüche versagt wurden Etwas anderes könnte - wie in BGHZ 45, 83, 87 [BGH 31.01.1966 - III ZR 127/64] ausgeführt ist - nur gelten, wenn durch besondere Umstände des Einzelfalles ein Vertrauenstatbestand begründet wird, auf Grund dessen der Unternehmer mit dem Fortbestand der gegebenen Rechtslage rechnen darf, etwa wenn er von behördlicher Seite unter Hinweis auf geltende Bestimmungen und ein öffentliches Interesse zu erhöhten Aufwendungen und Investitionen veranlaßt worden wäre; in einem solchen Falle kann eine Entschädigung gerechtfertigt sein, wenn entgegen der in dem Unternehmer begründeten Erwartung, auf der der Betrieb wesentlich aufgebaut ist, die Rechtslage geändert, eine übertragene Befugnis zurückgenommen wird, damit Entwicklungskosten, Investitionen und Personalaufwand nutzlos werden und alles dies sich geradezu als ein Eingriff in die Struktur des Betriebes darstellt (vgl. BGHZ 25, 266; LM zu GG Art. 14 Cf Nr. 22).

  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 160/78

    Reklamefahrten

    Auf dieser Grundlage hat der Senat die enteignende Wirkung von normativen (rechtmäßigen) Einwirkungen auf das oben beschriebene "Umfeld" des Gewerbebetriebes in ständiger Rechtsprechung verneint (Urteile vom 5. Dezember 1963 - III ZR 31/62 = LM JugendschutzG Nr. 1 - "Märchenfilm" - vom 31. Januar 1966 - III ZR 127/64 = BGHZ 45, 83 - "Knäckebrot" - vom 7. Dezember 1967 - III ZR 83/65 = NJW 1968, 293 - Kfz-Ausrüstung - vom 30. September 1976 - III ZR 134/74 = LM GG Art. 12 Nr. 29 - Frachtverteilung -).

    Eine Ausnahme hat er nur dort zugelassen, wo ein Vertrauenstatbestand begründet worden war, auf Grund dessen der Unternehmer sich auf das unveränderte Fortbestehen der bisherigen Rechtslage verlassen und einrichten durfte (Senatsurteil BGHZ 25, 266, 269; vgl. auch BGHZ 45, 83, 87).

  • BGH, 04.07.1968 - III ZR 146/65

    Schadensersatzansprüche aus Amtspflichtverletzung - Beeinträchtigung der

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des

  • BGH, 30.05.1983 - III ZR 195/81

    Entschädigung für grenzüberschreitende Immissionen

  • BVerwG, 30.01.1990 - 4 B 21.90

    Umfang der Eigentumsgarantie - Lagevorteil eines Gewerbebetriebs

  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 14/75

    Doppelzulassung bei kommunaler Neuordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 22 A 3164/99

    Übernahme der Aufwendungen für die stationäre Behandlung einer Asylbewerberin;

  • BFH, 10.10.1994 - X B 9/94

    Stundung einer aus der Aufdeckung stiller Reserven entstandenen Steuer

  • LG Bonn, 15.03.1991 - 1 O 359/90
  • BGH, 01.03.1973 - III ZR 176/69

    Enteignende Wirkung eines Zustimmungsgesetzes zum österreichischen

  • BGH, 13.03.1975 - III ZR 152/72

    Zur Möglichkeit des enteignenden Eingriffs wegen Durchschneidung des die

  • OLG Koblenz, 16.06.2010 - 1 U 645/09

    Aufwendungsersatzanspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne

  • VG Leipzig, 13.08.1998 - 5 K 408/96

    Antrag einer Rechtsberatungsgesellschaft auf Aufnahme einer Rechtsanwältin als

  • BGH, 14.07.1975 - III ZR 141/72

    Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aus enteignendem Eingriff in einen

  • VG Hamburg, 12.10.1999 - 5 VG 2069/99

    Ferienfahrschule - Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde

  • BGH, 12.02.1969 - I ZR 30/67

    Zeichenrechtliches Vorbenutzungsrecht

  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 137/64

    Geltendmachung eines Klageanspruchs als Forderung aus enteignendem oder

  • BVerwG, 08.09.1972 - VII C 28.71

    Erteilung von Einfuhrlizenzen für Getreideprodukte - Herabsetzung von

  • BGH, 08.01.1968 - III ZR 110/67

    Anspruch auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung -

  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 191/64

    Betrieb eines Großhandels mit Saatgut - Ablehnung der Zulassung von Saatgut

  • BGH, 22.04.1976 - III ZR 175/73

    Anfechtung eines Beschlusses der Enteignungsbehörde - Von Amts wegen zu prüfende

  • BGH, 31.03.1976 - III ZR 175/73
  • VG Karlsruhe, 13.09.1979 - VI 253/77

    Feststellung der Aufnahme einer Klinik in einen Krankenhausbedarfsplan; Subjektiv

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