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   BGH, 26.06.1952 - IV ZR 228/51   

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https://dejure.org/1952,165
BGH, 26.06.1952 - IV ZR 228/51 (https://dejure.org/1952,165)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1952 - IV ZR 228/51 (https://dejure.org/1952,165)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1952 - IV ZR 228/51 (https://dejure.org/1952,165)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ehe - Räumlich-gegenständlicher Bereich - Geliebte des Ehemanns - Ehewohnung - Familienwohnung - Unterlassungsklage

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Schutz der Ehefrau gegen das Eindringen oder die Aufnahme der Geliebten des Ehemannes

Papierfundstellen

  • BGHZ 6, 360
  • NJW 1952, 975
  • MDR 1952, 541
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 23.04.1936 - IV 304/35

    1. Kann ein Ehegatte, der trotz eines ehebrecherischen Verhältnisses des anderen

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - IV ZR 228/51
    Die Revision hat das Berufungsurteil unter Berufung auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts - RGZ 151, 159 - ua mit folgenden Ausführungen angegriffen: Das Reichsgericht habe dargelegt, daß der Ehebruch, auch soweit er für sich allein betrachtet zugleich eine Beleidigung enthalte, angesichts der im § 172 StGB getroffenen Sonderregelung eine Bestrafung weder des ungetreuen Ehegatten noch des mitschuldigen Dritten zulasse, solange die Ehe noch nicht geschieden sei.
  • BGH, 16.11.2022 - XII ZB 100/22

    Ehewohnung: Zulässigkeit der Teilungsversteigerung in der Trennungszeit; Wahrung

    Eine abweichende Beurteilung ergibt sich entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde auch nicht daraus, dass der räumlich-gegenständliche Bereich der Ehe den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG genießt (vgl. bereits BGHZ 6, 360 = NJW 1952, 975 f.).
  • OLG Hamm, 28.12.2015 - 2 UF 186/15

    Zuweisung der Ehewohnung an die Ehefrau wegen wiederholter Besuche der neuen

    Die Ehewohnung als räumlich-gegenständliches Substrat der Ehe und Basis des Zusammenlebens steht unter einem besonderen (grund-)gesetzlichen Schutz (vgl. schon BGH, Urt.v. 26.06.1952 - IV ZR 228/51 - BGHZ 6, 360).
  • BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 56/88

    Schadensersatz bei Unterhaltszahlungen an scheineheliches Kind

    Hingegen umfaßt der Ausschluß deliktsrechtlicher Sanktionen nicht den äußeren räumlichgegenständlichen Bereich der Ehe (BGHZ 6, 360 ff; 34, 80 ff), der allerdings in der Regel nur einer Verletzung durch Außenstehende zugänglich sein dürfte, und er erstreckt sich, wie schon der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in BGHZ 26, 217, 221 [BGH 08.01.1958 - IV ZR 173/57] hervorgehoben hat, auch nicht auf den Bereich anderer Rechtsgüterverletzungen, wie etwa die Schädigung der Gesundheit des anderen Ehegatten durch eine Ansteckung als Folge eines begangenen Ehebruchs (vgl. hierzu Tiedemann, NJW 1988, 729, 731).
  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 45/13

    Sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts: Ehestörende Äußerung eines Dritten

    Der Schutzbereich des "räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe" beschränkt sich auf den äußeren Bereich der Lebensgestaltung der Ehegatten, der die Grundlage für das gemeinsame Ehe- und Familienleben bildet und zugleich den einzelnen Familienmitgliedern die Entfaltung ihrer Persönlichkeit ermöglichen soll (BGHZ 6, 360, 365 f. = NJW 1952, 975).
  • LG Saarbrücken, 14.02.2014 - 13 S 4/14

    Veröffentlichung einer "virtuellen Grabstätte" im Internet: Löschungsanspruch der

    Als Schutzpflicht gebietet Art. 6 Abs. 1 GG insbesondere auch den staatlichen Schutz vor Einwirkungen Dritter, die sich störend auf die Ehe auswirken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1957 - 1 BvL 4/54, BVerfGE 6, 55; BGH, Urteil vom 26. Juni 1952 - IV ZR 228/51, BGHZ 6, 360 ff.; BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2001 - 7 C 1/01, NVwZ 2001, 924 ff.; OLG Köln, DAVorm 1985, 80 ff.; von Coelln in: Sachs, Grundgesetz, 6. Aufl., Art. 6 Rdn. 46; Brosius-Gersdorf in: Dreier, Grundgesetz, 3. Aufl., Art. 6 Rdn. 59).
  • BGH, 02.11.1955 - IV ZR 98/55

    Rechtsmittel

    Die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der in BGHZ 6, 360 abgedruckten Entscheidung über den Schutz des räumlichgegenständlichen Bereichs der Ehe und Familie seien nur auf ein fortgesetztes ehebrecherisches Treiben in der Ehewohnung zugeschnitten, in welche der Ehemann seine Geliebte aufgenommen habe.

    Der Senat hat in seiner in BGHZ 6, 360 (366) [BGH 26.06.1952 - IV ZR 228/51] abgedruckten Entscheidung ausgesprochen, daß die Ehefrau den in Art. 6 GrundG verbrieften Schutz genieße, wenn es ihr durch Angriffe ihres Ehemanns oder eines Dritten auf den äußeren ehelichen Lebensbereich dauernd unmöglich gemacht wird, sich in diesem Bereich entsprechend ihrer Stellung als Ehefrau, Hausfrau und Mutter der Familie so zu bewegen und zu betätigen, daß ihre Frauenwürde, ihr Persönlichkeitsrecht und ihre Gesundheit unangetastet bleiben, und daß sie solchen Angriffen durch eine Klage auf Beseitigung der Störung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung künftiger Störungen entgegentreten kann.

    An dieser Auffassung, die auch im Schrifttum grundsätzlich Zustimmung gefunden hat (JZ 1952, 688; NJW 1954, 352 [OLG Köln 06.10.1953 - 4 U 155/53]), hält der Senat fest.

  • LG München II, 24.01.2019 - 11 O 4475/17

    Holzkirchner Nachbarschaftsstreit - Kuhglocken Teil II

    Insoweit bräuchte es eines Eingriffs in den räumlich-gegenständlichen Bereich der Ehe (BGH, Grundsatzurteil v. 26.06.1952 - IV ZR 228/51; Palandt/Brudermüller, 78. Aufl. 2019, BGB, Einf v § 1353, Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 09.03.1982 - 3 UF 233/81

    Prozesskostenvorschuss für "persönliche Angelegenheit"

    Zum einen wird in der Rechtsprechung ein auf Art. 6 Grundgesetz gegründeter Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs vor Ehestörungen gewährt (grundlegend BGHZ 6, 360, 366).

    Dabei kann nicht darauf abgestellt werden, daß durch die Entfremdung zwischen den getrennt lebenden Parteien der künftige Fortbestand der Ehe gefährdet ist, denn bis zum Scheidungsausspruch besteht noch ein persönliches Interesse an der Aufrechterhaltung der äußeren Grundlagen der Ehe (BGHZ 6, 360, 367 f.), da sich in diesem Bereich die Persönlichkeit des Ehegatten bestimmungsgemäß entfalten soll.

  • OLG Köln, 19.04.1983 - 15 U 118/82
    Die Klägerin kann das Recht auf Unterlassung weiterer Störungen auch gegenüber dem Beklagten durchsetzen, denn das Recht auf den geschützten äußeren Ehebereich stellt ein absolutes Recht iSd § 823 Abs. 1 BGB dar, und kann nach ständiger Rechtsprechung, wenn auch mit zum Teil unterschiedlicher Begründung, gegen jegliche Angriffe und Beeinträchtigungen von außen geschützt werden (BGHZ 6, 360; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 577, 578 mwzN).

    Der Umstand, daß die Ehe der Parteien seit längerem zerrüttet ist, ist für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch ebenfalls ohne Bedeutung: Die Rechtsprechung billigt dem an der Ehe festhaltenden Partner den Schutz auf den gegenständlichen Bereich der Ehe zu, solange die Ehe nicht geschieden ist (BGHZ 6, 360, 367; BGH LM § 823 BGB [Af] Nr. 1 b).

  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 227/51

    Rechtsmittel

    In jedem Falle und vor allem gehört aber zu diesem Bereich die Ehe- und Familienwohnung, wie der Senat in dem gleichzeitig verkündeten, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteil vom 26. Juni 1952 - IV ZR 228/51 - ausgesprochen hat.

    In diesem Falle wäre nach den Ausführungen in dem bereits erwähnten Urteil des Senats vom 26. Juni 1952 - IV ZR 228/51 - zweifellos ein rechtswidriger Angriff auf den rechtlich geschlitzten, gegenständlich begrenzten ehelichen Bereich gegeben.

  • BGH, 18.05.1967 - II ZR 223/65

    Verpflichtung eines Ehegatten zur Aufgabe eines Geschäfts - Aufbau einer neuen

  • BGH, 14.03.1962 - IV ZR 253/61

    Durchsetzung vermögensrechtlicher Ansprüche gegen den Ehegatten

  • LG Bonn, 05.06.2000 - 6 S 17/00
  • BGH, 14.07.1961 - IV ZR 30/61

    Unterhaltsanspruch der Ehefrau

  • BGH, 25.03.1977 - V ZR 48/75

    Berücksichtigung des engen Verwandtschaftsverhältnisses zwischen dem Schenker und

  • OLG Celle, 29.11.1979 - 12 UF 153/79

    Störung des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe; Besitzrecht an ehelicher

  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 54/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.03.1956 - IV ZR 194/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.06.1977 - IV ZR 60/76

    Verletzung des räumlich gegenständlichen Bereichs der Ehe - Bejahung eines

  • BAG, 07.12.1956 - 1 AZR 431/55

    Arbeitsentgelt: Rechtsnatur des Kinderzuschlags im öffentlichen Dienst

  • OLG Hamm, 22.10.1980 - 6 UF 414/80
  • OLG Düsseldorf, 24.02.1981 - 5 UF 257/80
  • BGH, 22.12.1971 - IV ZR 141/71

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 22.05.1963 - IV ZR 249/62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.09.1973 - II WD 49.72

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Ernennung eines Soldaten zu einem Soldat

  • BGH, 09.04.1953 - IV ZR 182/52

    Rechtsmittel

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