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   BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80   

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BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80 (https://dejure.org/1980,36)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1980 - IVa ZR 38/80 (https://dejure.org/1980,36)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1980 - IVa ZR 38/80 (https://dejure.org/1980,36)
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Klage "als Testamentsvollstrecker"

§ 209 Abs. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, "Berechtigter" (vgl. nunmehr § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Verjährungsunterbrechung bei fehlender Prozeßstandschaft, aber bestehender materieller Einzugsbefugnis

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Rechtskrafterstreckung bei gewillkürter Prozeßstandschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung eines Anspruchs auf Auflassung eines Grundstücks von Miterben - Entstehung des Anspruchs auf Auflassung des Grundstücks mit dem Erbfall - Erhebung der Klage auf Auflassung des Grundstücks durch den Testamentsvollstrecker in seiner Eigenschaft als Miterbe - ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verjährungsunterbrechung bei gewillkürter Prozeßstandschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 209 Abs. 1, § 212, § 185; ZPO § 50
    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter Prozeßstandschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht -Verjährungsunterbrechung trotz fehlenden Rechtsschutzinteresses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 78, 1
  • NJW 1980, 2461
  • MDR 1980, 1006
  • DB 1980, 2187
  • JR 1981, 105
 
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Wird zitiert von ... (144)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 70/57
    Auszug aus BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
    Anerkannt ist ferner, daß auch die in zulässiger Prozeßstandschaft erhobene Klage eines Dritten die Verjährung unterbricht (BGH LM BGB § 185 Nr. 8 = JZ 1958, 245 mit Anmerkung von Baur; BGH LM BGB § 209 Nr. 13).

    Diese - soweit ersichtlich - bislang noch nicht entschiedene Frage wird von Baur in Anmerkung zu BGH JZ 1958, 245 (= LM BGB § 185 Nr. 8) bejaht.

    Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht von dem genannten Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes in JZ 1958, 245 (= LM BGB § 185 Nr. 8) ab.

  • BGH, 09.11.1966 - V ZR 176/63

    ZVG-Einstellung wg. Deckung durch Versicherungssumme

    Auszug aus BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
    Maßgebend für die Frage der Berechtigung in diesem Sinn ist nicht unbedingt die Rechtsträgerschaft (z.B. bei Nachlaßverwaltung, Konkurs und Testamentsvollstreckung) sondern die materiellrechtliche Verfügungsbefugnis (vgl. BGHZ 46, 221, 229).

    Denn im vorliegenden Fall geht es nicht um eine Genehmigung und deren etwaige Rückwirkung (auch BGHZ 46, 221, 229 betrifft die Rückwirkungsfrage), sondern um die - vom Berufungsgericht unterstellte - vorherige Zustimmung der Berechtigten (Kläger zu 2) bis 6)) zur Klageerhebung durch den Kläger zu 1) sowie um die Frage, ob er damit schon zur Zeit der Klageerhebung Berechtigter im Sinne von § 209 BGB war und ob seine Klage deshalb die Verjährung unterbrach.

  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

    Auszug aus BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
    Eine derartige, von vorneherein erfolgte außergerichtliche Klarstellung war ausreichend (vgl. auch BGH NJW 1977, 1686).
  • BGH, 29.11.1966 - VI ZR 38/65

    Fahrlässige Amtspflichtverletzung eines Notars durch Vornahme von Auszahlungen an

    Auszug aus BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
    Wird aufgrund desselben Anspruchs zunächst Leistung an X und dann Leistung an Y gefordert, so bleibt doch derselbe Anspruch im Streit (BGH VersR 1967, 162, 167 a.E.); die einmal eingetretene Unterbrechung der Verjährung bleibt von einer derartigen Änderung des Klageantrages unberührt.
  • BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76

    Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
    Es hat unterstellt, daß der Kläger zu 1) die Zustimmung aller Miterben zur Klageerhebung eingeholt hatte, vermißt aber das für die Prozeßstandschaft erforderliche (vgl. BGHZ 4, 153, 164; 70, 389, 394) [BGH 23.02.1978 - VII ZR 11/76]rechtliche Interesse des Prozeßstandschafters an der Erhebung der Klage im eigenen Namen.
  • BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51

    Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots

    Auszug aus BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
    Es hat unterstellt, daß der Kläger zu 1) die Zustimmung aller Miterben zur Klageerhebung eingeholt hatte, vermißt aber das für die Prozeßstandschaft erforderliche (vgl. BGHZ 4, 153, 164; 70, 389, 394) [BGH 23.02.1978 - VII ZR 11/76]rechtliche Interesse des Prozeßstandschafters an der Erhebung der Klage im eigenen Namen.
  • BGH, 12.10.1960 - V ZR 65/59
    Auszug aus BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
    Zutreffend geht das Oberlandesgericht davon aus, daß der Anspruch aus § 2287 Abs. 1 BGB nicht zum Nachlaß gehört, sondern jedem beteiligten Miterben mit einer entsprechenden Quote zusteht (BGH FamRZ 1961, 76, 78), und gemäß § 2287 Abs. 2 BGB in drei Jahren nach dem Anfall der Erbschaft verjährt.
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

    Hier kommt es nicht darauf an, ob die Klage zulässig ist (BGHZ 78, 1, 5; BT-Drucks. 14/6040, S. 118; allg. Meinung).
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 72/11

    Schenkung zum Nachteil des Vertragserben: Lebzeitiges Eigeninteresse des

    Der Anspruch aus § 2287 BGB stellt einen rein persönlichen Anspruch des Vertrags- bzw. Schlusserben dar und fällt nicht in den Nachlass (vgl. Senatsurteile vom 4. März 1992  IV ZR 309/90, FamRZ 1992, 665 unter 3 d; vom 21. Juni 1989  IVa ZR 302/87, NJW 1989, 2389 unter 4; vom 28. September 1983  IVa ZR 168/82, BGHZ 88, 269, 271; vom 3. Juli 1980  IVa ZR 38/80, BGHZ 78, 1, 3).
  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Interessen der Prozesswirtschaftlichkeit und der technischen Erleichterung der Prozessführung genügen dazu nicht (BGHZ 78, 1, 4 ; BGH, Urteil vom 3. Juli 2002 aaO unter 2. a; Zöller/Vollkommer aaO Rn. 44, 50 m.w.N.).
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