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   BGH, 03.11.1955 - 3 StR 172/55   

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BGH, 03.11.1955 - 3 StR 172/55 (https://dejure.org/1955,515)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1955 - 3 StR 172/55 (https://dejure.org/1955,515)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1955 - 3 StR 172/55 (https://dejure.org/1955,515)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 289
  • NJW 1956, 231
  • MDR 1956, 116
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 17.12.1880 - 2924/80

    Findet §. 286 Abs. 1 St.G.B.'s Anwendung, wenn die zuständige Behörde die

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  • RG, 29.11.1928 - II 644/28

    Wird von dem Leiter einer Ausspielung durch arglistiges Abweichen vom Spielplan

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  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Eine konkludente Erklärung derartiger Negativtatsachen kommt insbesondere dann in Betracht, wenn es um erhebliche vorsätzliche Manipulationen des Vertragsgegenstandes geht, auf den sich das kommunikative Verhalten bezieht (vgl. RGSt 20, 144: Überstreichen schwammbefallener Hausteile; RGSt 59, 299, 305 f.: Überdecken schlechter Ware; RGSt 29, 369, 370; 59, 311, 312; BGH MDR 1969, 497 f.: Verfälschen von Lebensmitteln; BGHSt 8, 289: Zurückbehalten des Hauptgewinnloses einer Lotterie; BGH NJW 1988, 150: Erschleichen einer Prädikatsbezeichnung für Wein; BGHSt 38, 186; 47, 83: unzulässige vorherige Preisabsprache; vgl. zur konkludenten Täuschung bei Manipulation auch Pawlik, Das unerlaubte Verhalten beim Betrug [1999] S. 87).
  • BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20

    Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben

    aa) Das abstrakte Gefährdungsdelikt des § 31d Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ParteienG pönalisiert das Bewirken, das heißt das Verursachen der Eintragung (vgl. für § 271 StGB BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 172/55, BGHSt 8, 289, 294), unrichtiger Angaben über die Einnahmen einer Partei in einem beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingereichten Rechenschaftsbericht.
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 529/10

    Verurteilung wegen "Hausverlosung" im Internet rechtskräftig

    Die Gegenleistung des Angeklagten blieb infolge der drohenden Untersagung des Gewinnspiels hinter der vertraglich geschuldeten Leistung zurück, denn der Angeklagte war grundsätzlich weder willens noch in der Lage, den überwiegenden Teil der vereinnahmten Gelder, den er schon für eigene Zwecke verbraucht hatte, im Fall einer vorzeitigen zwangsweisen Einstellung des Spielbetriebes durch die Behörden an die Spielteilnehmer zurückzuzahlen (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1983 - 3 StR 300/83; BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 172/55, BGHSt 8, 289, 291).
  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 313/79

    Verwirklichung des Betrugstatebstandes durch Abschluss eines

    In allen vier Fällen hat der Angeklagte den für den Veranstalter der Rennwetten handelnden Angestellten der Wettannahmestelle Krings durch schlüssiges Handeln getäuscht (vgl. dazu BGHSt 8, 289; 24, 386, 389).
  • BGH, 25.04.1967 - VII ZR 1/65

    Spielbank II - § 284 StGB; § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB, 'unentgeltlich', Spielchance

    Die hier gebilligte Auffassung des Berufungsgerichts steht nicht in Widerspruch zu der höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach welcher der Veranstalter einer genehmigten öffentlichen Ausspielung sich nach § 286 StGB strafbar macht, wenn er den Genehmigungsbedingungen zuwiderhandelt (BGHSt 8, 289, 292 [BGH 03.11.1955 - 3 StR 172/55] mit Nachweisen).
  • OLG Köln, 02.11.1966 - Ss 224/66

    gefälschte Postanweisung - § 267 StGB

    Vielmehr ist es unerheblich, wodurch der Täter den Erfolg herbeigeführt hat; unter dem Bewirken ist jede Verursachung der unwahrhaften Beurkundung zu verstehen (vgl. BGHSt 8, 289, 294; Binding, Lehrbuch des Gemeinen Deutschen Strafrechts, Besonderer Teil, 2. Aufl. 1904, 2. Band, l. Abteilung(S. 290); Jagusch in Leipziger Kommentar, 8. Aufl. 1958, § 271 Anm. 4; Maurach, Deutsches Strafrecht, Besonderer Teil, 4. Aufl. 1964, § 53 V D (S. 469), Schönke Schröder, StGB , 12. Aufl. 1965, § 271 Rdnr. 25).
  • BGH, 26.06.1959 - 4 StR 66/59

    Rechtsmittel

    Eine Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 2 StPO darf weiterhin nicht dazu dienen, in der Tatsacheninstanz unterlassene Beweisanträge nachzuholen ( BGH 3 StR 172/55 vom 3. November 1955, S. 5).
  • BGH, 05.07.1956 - 4 StR 206/56

    Rechtsmittel

    Zu den weiteren zahlreichen Aufklärungsrügen ist zunächst grundsätzlich zu bemerken: Verfahrensbeschwerden dieser Art können nicht dazu dienen, in der Hauptverhandlung unterlassene Beweisanträge nachzuholen (BGH 3 StR 172/55 vom 3. November 1955, S 5; Gage-Sarstedt. Die Revision in Strafsachen, 3. Aufl S 117).
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