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   OLG Schleswig, 30.05.2002 - 5 U 209/00   

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https://dejure.org/2002,17273
OLG Schleswig, 30.05.2002 - 5 U 209/00 (https://dejure.org/2002,17273)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.05.2002 - 5 U 209/00 (https://dejure.org/2002,17273)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. Mai 2002 - 5 U 209/00 (https://dejure.org/2002,17273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287; BGB § 488
    Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines Annuitätendarlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 287
    Zulässige Heranziehung der PEX-Renditen als Vergleichszinssätze zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BKR 2002, 642
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.05.2002 - 5 U 209/00
    Sie fühlt sich in ihrer bereits erstinstanzlich geäußerten Ansicht zu der Methode, wie eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen sei, durch das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs vo 7. November 2000 (BGHZ 146, 5 = BGH WM 2001, 20 ) bestätigt und ergänzt und vertieft insoweit ihr erstinstanzliches Vorbringen.

    Dementsprechend ist es richtig, daß - und insoweit folgt der Senat nunmehr insgesamt der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 146, 5 ff.) - für die jeweils verbleibende Restlaufzeit und die jeweils unterschiedlichen Wiederanlagezinssätze auch entsprechend der tatsächlichen Entwicklung unterschiedliche Sätze - und nicht, wie im erstinstanzlich eingeholten Gutachten zugrunde gelegt, einheitliche Zinssätze - zu berücksichtigen sind.

  • BGH, 30.11.2004 - XI ZR 285/03

    Zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung anhand des PEX-Index

    Zum Teil wird der PEX-Index für eine zumindest genauso gut geeignete oder aussagekräftige Berechnungsgrundlage wie die Statistik der Deutschen Bundesbank erachtet und infolgedessen den Kreditinstituten ein unbeschränktes Wahlrecht zugestanden (Rösler/Wimmer/Lang, Vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen S. 167 Rdn. 21; Rösler BKR 2002, 644; Wimmer BKR 2004, 479 f.; vgl. auch OLG Schleswig BKR 2002, 642, 643 f.).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2003 - 9 U 53/03
    Das Landgericht hat sich ausdrücklich nicht der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Schleswig vom 30.05.2002 (Aktenzeichen 5 0 209/00 / BKR 2002, 642 ff.).

    cc.) Die Entscheidung des OLG Schleswig (OLG Schleswig, Urteil vom 30.05.2002 in BKR 2002, 642 ff.),wonach bei der Berechnung als Vergleichszinssätze alternativ zu Sätzen aus der Bundesbankstatistik die PEX-Renditen herangezogen werden dürfen, überzeugt nicht.

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