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   OLG Koblenz, 07.02.2002 - 5 U 662/00   

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OLG Koblenz, 07.02.2002 - 5 U 662/00 (https://dejure.org/2002,1328)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.02.2002 - 5 U 662/00 (https://dejure.org/2002,1328)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 5 U 662/00 (https://dejure.org/2002,1328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung einer persönlichen Haftungsübernahme als selbstständiges Schuldversprechen; Gründe für die Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages; Notwendiger Inhalt einer Vollmachtsurkunde; Berechtigung der Beanstandung von Innenprovisionen ; Risikoverteilung bei ...

  • arge-staatshaftung-schrottimmobilien.de Word Dokument
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276
    Haftung der finanzierenden Bank bei Verkauf einer völlig überteuerten Eigentumswohnung als Kapitalanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bankenrecht - Haftung der finanzierenden Bank für Fehlverhalten der Vertreiber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 166, 179, 607 a. F., 780; AGBG §§ 3, 9, 11; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1, § 6 Abs. 1; RBerG Art. 1 § 1
    Haftung der finanzierenden Bank für Fehlverhalten der Vertreiber von Eigentumswohnungen im so genannten Strukturvertrieb bei Kenntnis von den Vermittleraktivitäten ("Iduna-Zentrum II")

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Bankenhaftung für Vermittler

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Kapitalanlage, Finanzdienstleistung, Vertrieb von Eigentumswohnungen im Strukturvertrieb

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Formularmäßige Vollstreckungsunterwerfung als überraschende Klausel; Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über versteckte Innenprovisionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet die Bank für Beratungsfehler des Strukturvertriebs? (IBR 2002, 333)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 702
  • WM 2003, 1228
  • BKR 2002, 723
  • ZfBR 2003, 463 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2002 - 5 U 662/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 2001, 358 ; NJW 2000, 3559; WM 1996, 2105 ) ist für die Begründung der Eigenschaft als Erfüllungsgehilfe zu Lasten der Bank erforderlich, dass ein Vermittler, gleichgültig ob selbständig oder nicht, mit Wissen und wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben übernimmt, die typischerweise ihr obliegen.

    Die Bank kann sich der Verantwortung für die persönlichen Vertragsverhandlungen durch die Einschaltung von Vermittlern nicht (völlig) entziehen und muss auch damit rechnen, dass weitere Untervermittler tätig werden, deren Verhalten sie sich ebenfalls nach § 278 BGB zurechnen lassen muss (BGH NJW 2001, 358 ; WM 1996, 2105/2106).

    Der D. Bank musste klar sein, dass den Darlehensanträgen gerade in Verbindung mit Lebensversicherungsverträgen als Grundlage für eine Erwerbsfinanzierung durch Privatpersonen regelmäßig eingehende Gespräche vorausgehen, bei der der Vermittler insbesondere die Wünsche und Möglichkeiten der Kunden ermittelt und Angaben über die Konditionen des Darlehens und die monatliche Belastung aus Darlehen und Lebensversicherung macht (vgl. BGH NJW 2001, 358/359 zum Verhältnis Bausparkasse und Vertrieb; BGH NJW 2000, 3538/3559: Anbahnung Kreditvermittlung).

  • BGH, 27.09.2001 - VII ZR 388/00

    Formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2002 - 5 U 662/00
    Unterstellt, der Kläger hätte analog § 767 ZPO (vgl. ausführlich BGH WM 2001, 2352/2353) eine Entscheidung über die Unwirksamkeit des Titels vom 1. August 1991 begehrt (Anlage K 4), so hätte diese "besondere Gestaltungsklage" (BGH aaO) keinen Erfolg.

    Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber in einer Unterwerfungserklärung verbunden mit der Berechtigung, sich ohne weitere Nachweise eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde erteilen zu lassen, einen Verstoß gegen § 9 AGB-Gesetz gesehen (WM 2001, 2352).

    Wenn eine Vertragspartei für die Vertragsabwicklung erhebliche einseitige rechtsgeschäftliche Erklärungen der anderen Partei vorformuliert, müssen dafür nach dem Schutzzweck des AGB-Gesetzes die gleichen Einschränkungen gelten wie für zweiseitige Vertragserklärungen (BGH NJW 1986, 2428/2429; BGH NJW 1987, 2011 ; vgl. auch - in diesem Sinne - BGH WM 2001, 2352/2353, rechte Spalte zur Unterwerfungserklärung).

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2002 - 5 U 662/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 2001, 358 ; NJW 2000, 3559; WM 1996, 2105 ) ist für die Begründung der Eigenschaft als Erfüllungsgehilfe zu Lasten der Bank erforderlich, dass ein Vermittler, gleichgültig ob selbständig oder nicht, mit Wissen und wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben übernimmt, die typischerweise ihr obliegen.

    Die Bank kann sich der Verantwortung für die persönlichen Vertragsverhandlungen durch die Einschaltung von Vermittlern nicht (völlig) entziehen und muss auch damit rechnen, dass weitere Untervermittler tätig werden, deren Verhalten sie sich ebenfalls nach § 278 BGB zurechnen lassen muss (BGH NJW 2001, 358 ; WM 1996, 2105/2106).

  • BGH, 28.01.1992 - XI ZR 301/90

    Zurechnung einer von den Prospektverantwortlichen begangenen arglistigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2002 - 5 U 662/00
    Ausnahmsweise kann unter anderem dann eine Aufklärungspflicht zu bejahen sei n, wenn die Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens eine konkrete Kenntnis hat, die ihrem Kunden nicht ohne weiteres zugänglich ist, und sie diesen "Wissensvorsprung" auch erkennen kann (BGH NJW 2000, 3558/3559; vgl. auch BGH WM 1992, 602).

    Das gilt auch dafür, wenn es um die vom Kläger behauptete fehlende Rentabilität aus anderen Gründen (Steuern, Mieten, nachteilige Kapitallebensversicherung oder ähnliches) geht (vgl. BGH WM 1992, 602).

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2002 - 5 U 662/00
    Bank mindestens 35 Objekte finanzierte (Zeuge Kr, Bl. 819 GA) und der K - Vertrieb insgesamt etwa 400 Wohnungen zu verkaufen hatte (vgl. E K Protokoll vom 13. Dezember 1999, LG Frankfurt, 2/22 O 166/99 - Anlage zum Protokoll Bl. 829 GA), spricht schon der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der K Vertrieb die in den notariellen Urkunden enthaltenen Bedingungen gestellt hat (BGH NJW 1992, 2160/2162).

    In diesem Falle handelt es sich um für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die der Vertrieb als Verwender stellt (vgl. BGH NJW 1992, 2160 ; weitere Nachweise bei Ulmer/Brandner/Hensen, AGB - Gesetz, 9. Aufl., § 1 Rdnr. 27 a und Rdnr. 32 a).

  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2002 - 5 U 662/00
    Solche Auskünfte sind für die Darlehensentscheidung von unmittelbarer Bedeutung, denn sie bestimmen wesentlich den Inhalt des abzuschließenden Darlehensvertrages hinsichtlich der Höhe der zu finanzierenden Summe (zu finanzierende Kosten), der Tilgung, der Tilgungsdauer oder der zeitigen Nichttilgung unter bloßer Zahlung auf Zinsen und Versicherungsprämien, wenn eine Verbindung mit einer Lebensversicherung gewählt wird (vgl. auch Stüsser NJW 1999, 2587 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1998, 2898 ).

    Es spricht eine Vermutung dafür, dass der Kläger bei entsprechender Information die Verträge nicht oder so nicht abgeschlossen hätte (vgl. BGH NJW 1998, 2898/2899), so dass er nicht aus der persönlichen Haftungsübernahme in Verbindung mit der Unterwerfungserklärung herangezogen werden kann.

  • BGH, 03.04.1990 - XI ZR 261/89

    Ermittlung der Gesamtbelastung bei Vereinbarung eines Festkredits mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2002 - 5 U 662/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (ZIP 2000, 1436 ; WM 1989,'665; auch NJW 1990, 1844, 1845/1846) muss der Vermittler, der die Vergabe eines Kredits mit dem Abschluss einer Kapitallebensversicherung zur Tilgung des Darlehens verbindet, den Kunden von sich aus darüber aufklären, welche spezifischen Vor- und Nachteile sich aus einer derartigen Kombination ergeben.
  • BGH, 03.04.2001 - XI ZR 120/00

    Beweislast für Hingabe eines Darlehens

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2002 - 5 U 662/00
    Sie lasse die Beweislastverteilung unberührt (WM 2001, 2353; WM 2001, 1035 = NJW 2001, 2096 ).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2002 - 5 U 662/00
    Sie hat nicht nach außen in erkennbarer Weise Funktionen oder Rollen anderer Projektbeteiligter übernommen und damit einen zusätzlichen auf die Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen (vgl. BGH WM 1992, 901 ).
  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 260/88

    Fortsetzung der Vollstreckung bei Genehmigung einer befreienden Schuldübernahme

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2002 - 5 U 662/00
    Unabhängig von der weiteren Frage nach der Vollstreckbarkeit (Forderungsauswechslung und Titulierung - vgl. BGH NJW 1980, 1050 sowie JR 1990, 509 ) und dem prozessual richtigen Rechtsbehelf scheidet eine Nichtigkeit aber deshalb aus, weil wegen des Empfangs des Darlehens Heilung eingetreten ist (§ 6 Abs. 2 Verbraucherkreditgesetz ).
  • BGH, 23.11.1979 - V ZR 123/76

    Zum Umfang der Zwangsvollstrekkungsunterwerfung wegen des Kaufpreises

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 84/86

    Eigenschaft eines Bankvollmachtformulars als Allgemeine Geschäftsbedingung

  • OLG Koblenz, 16.06.2000 - 10 U 1483/99

    Grenzen einer Aufklärungspflicht des Versicherers bei Verbindung von Kredit- und

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

  • BGH, 16.03.1989 - IX ZR 171/88

    Haftung des Gläubigers für Bonitätsauskunft gegenüber dem Bürgen

  • BGH, 05.05.1986 - II ZR 150/85

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Fakultativklausel auf einem

  • BGH, 17.12.1991 - XI ZR 8/91

    Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

  • BGH, 23.11.1989 - III ZR 40/89

    Kann bei Vereinbarung einer Sicherungsgrundschuld das abstrakte Schuldversprechen

  • BGH, 19.09.1986 - V ZR 72/85

    Formularmäßige Erstreckung der Sicherung und Forderungen aus weiteren Verträgen

  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

  • BGH, 24.04.2001 - XI ZR 40/00

    Grundsatzentscheidung zum Inhalt von Vollmachten für Abschluß von

  • OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00

    Bankenhaftung bei Immobilienfinanzierung im sog. Strukturvertrieb

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Da ein vom Verkäufer verwendeter Prospekt den Käufer beim Erwerb einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage wahrheitsgemäß und vollständig über die für seine Entscheidung relevanten Umstände unterrichten muß (Senat, Urt. v. 30. Oktober 1987, V ZR 144/86, NJW-RR 1988, 348, 350; Urt. v. 6. April 2001, V ZR 402/99, NJW 2001, 2021), kann sich auch bei solchen Geschäften die Frage stellen, ob und unter welchen Voraussetzungen Vergütungen, die der Veräußerer an eine von ihm beauftragte Vertriebsgesellschaft zahlt, in einem Prospekt als Innenprovisionen ausgewiesen sein müssen (offengelassen von BGHZ 145, 121, 129; bejaht von OLG Koblenz, ZfIR 2002, 284, 288).
  • BGH, 26.11.2002 - XI ZR 10/00

    Formularmäßige Erteilung einer Vollmacht zur persönlichen Haftungsübernahme und

    Die formularmäßige Vollmacht, die auch eine solche Unterwerfungserklärung umfaßt, verstößt nicht gegen § 3 AGBG (Kröll EWiR 2002, 689, 690; a.A. OLG Koblenz BKR 2002, 723, 724).
  • BGH, 23.04.2013 - XI ZR 405/11

    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zur Steuerersparnis:

    Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (WM 2003, 1228), das bei der hier vorliegenden Prospektgestaltung eine arglistige Täuschung angenommen habe, könne nicht gefolgt werden.

    (3) Es bedarf deshalb vorliegend keiner Entscheidung, ob der Verkaufsprospekt - wie das OLG Koblenz anders als das Berufungsgericht für die hier vorliegende Prospektgestaltung angenommen hat (WM 2003, 1228, 1232; rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 18. März 2003 - IV ZR 87/02, juris) - geeignet war, eine Fehlvorstellung des Inhalts hervorzurufen, die einzelnen Kostenpositionen seien abschließend dargestellt, so dass der Kläger mangels eines klarstellenden Hinweises auf weitere Vertriebsprovisionen (vgl. dazu Senatsurteil vom 5. Juni 2012 - XI ZR 175/11, WM 2012, 1389 Rn. 25, 29 f.) davon ausgehen musste, in die Positionen "Wohnungs- bzw. Teileigentum" und "Grund und Boden" sei keine Vertriebsprovision eingepreist.

  • OLG Brandenburg, 14.10.2002 - 3 W 33/02
    (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1980 - III ZR 96/79; Karlsruhe - a.a.O.; Urteil vom 10. Oktober 1985 - III ZR 92/84; Köln - WM 1986, S. 6; Urteil vom 9. Oktober 1986 - III ZR 127/85, Stuttgart - a.a.O.; Urteil vom 18. April 1988 - II ZR 251/87, Köln - WM 1988, S. 895; Urteil vom 24. April 1990 - XI ZR 236/89, Köln - WM 1990, S. 921; Urteil vom 7. April 1992 - XI ZR 200/91, KG - NJW 1992, S. 1820; Urteil vom 28. April 1992 - XI ZR 165/91, München - ZIP 1992, S. 990; Urteil vom 5. Mai 1992 - XI ZR 242/91, Koblenz - a.a.O.; Urteil vom 21. Oktober 1997 - XI ZR 25/97, Hamm - NJW 1998, S. 305; Urteil vom 19. Mai 2000 - V RZ 322/98, Köln - a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil vom 7. Februar 1989 - 12 U 317/87 - WM 1989, S. 775; Urteil vom 16 Juni 1999 - 9 U 6/99 - a.a.O.; Urteil vom 12. Januar 2000 2 U 155/99 - a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 12. Januar 1998 - 31 U 168/97 - a.a.O.; OLG Braunschweig, Urteil vom 13. Februar 1997 - 2 U 117/97 - a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 13 U 91/93 - a.a.O.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. August 1998 - 9 U 25/98 - ZIP 1998, S. 1711; OLG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2002, 5 U 662/00 - ZIP 2000, S. 702).

    Wann dies anzunehmen ist, kann nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der konkreten Makler-/Vermittlertätigkeit beantwortet werden (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1995 - V ZR 40/94, Hamm - NJW 1996, S. 451; Urteil vom 24. September 1996 - XI ZR 318/95, Celle - ZIP 1996, S. 1950; Urteil vom 9. Juli 1998 - III ZR 158/97, München - ZIP 1998, S. 1389; Urteil vom 14. November 2000 - XI ZR 336/99, Dresden - a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 13 U 91/13 - a.a.O.; OLG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2002 - 5 U 662/00 - a.a.O.; OLG Braunschweig, Urteil vom 13. Februar 1997 - 2 U 117/96 - a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Juni 1999 - 9 U 6/99 - a.a.O.; Urteil vom 12. Januar 2000 - 9 U 155/99 - a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 04.09.2002 - 9 U 75/02

    Vermittlung eines fremdfinanzierten Wohnungskaufs als Kapitalanlage: Haftung des

    Einwendungen, mit denen die Unwirksamkeit des Titels geltend gemacht wird, gehören nicht in das Verfahren nach § 767 ZPO (herrschende Meinung; BGHZ 118, 229/235 und 236; BGH WM 2001, 2352; OLG Koblenz, ZIP 2002, 702) und können nicht Gegenstand der Vollstreckungsgegenklage sein.

    Liegt eine Aufklärungspflichtverletzung vor, welche sich die Beklagte zurechnen lassen muss (die Angestellten ..., ... und ... sind Erfüllungsgehilfen der Beklagten), so rechtfertigt diese Pflichtverletzung einen Schadensersatzanspruch, den die Klägerin gem. §§ 249 Satz 2, 242 BGB ihrer persönlichen Inanspruchnahme entgegensetzen kann (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2002, 5 U 662/00).

  • OLG Koblenz, 05.09.2002 - 5 U 1886/01

    Haftung der finanzierenden Bank und Verlust einer Kapitalanlage

    Nach alledem ist der vorliegende Sachverhalt nicht vergleichbar mit dem Fall, der der - nicht rechtskräftigen - Senatsentscheidung 5 U 662/00 (= ZIP 2002, 702 ) zugrunde liegt.
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 11 U 10/01

    Haustürgeschäft: Auswirkung des Widerrufs des notariell beurkundeten Beitritts zu

    Dass die Beklagte den Anlagevermittler, der jedenfalls bei der Anbahnung des Darlehensvertrages als ihr Erfüllungsgehilfe tätig wurde (zur Zurechnung von Fehlverhalten beim sogenannten Strukturvertrieb vgl. OLG Koblenz ZfIR 2002, 284, 289 f.) und dessen ladungsfähige Anschrift bereits in der Klageschrift mitgeteilt worden war, zur Haustürsituation befragt habe, trägt sie selbst nicht vor.
  • OLG Rostock, 19.05.2004 - 1 U 75/02

    Zwangsvollstreckung aus Grundschuldbestellungsurkunde - Einwand der arglistigen

    Die Unterwerfungsklausel mit Nachweisverzicht im Verhältnis zwischen dem Kreditinstitut und dem Kreditnehmer begegnet im Hinblick auf § 9 AGBG deshalb keinen Bedenken (so auch OLG Koblenz, Urt. v. 07.02.2002 - 5 U 662/00, GA 255, 267 f.).
  • OLG Frankfurt, 25.08.2003 - 1 U 122/01

    Bankenhaftung im Rahmen eines drittvermittelten finanzierten

    Unabhängig davon, ob sie den konkret tätigen Berater kannte, hat sie damit ihr Einverständnis mit der Vermittlertätigkeit deutlich genug zum Ausdruck gebracht; sie kann sich ihrer Beratungs- und Verhandlungsverantwortung nicht einfach durch die Einschaltung von Vermittlern entziehen (vgl. BGH WM 2000, 2539 f. [unter II 2 der Entscheidungsgründe]; WM 1996, 2105 ff. [unter II 1 der Entscheidungsgründe]; OLG Koblenz ZIP 2002, 702 ff. [unter IV 2 a) der Entscheidungsgründe]).
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