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   OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02   

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OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02 (https://dejure.org/2002,7094)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.06.2002 - 2 U 65/02 (https://dejure.org/2002,7094)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - 2 U 65/02 (https://dejure.org/2002,7094)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Finanzierter Wohnungskauf: Widerruflichkeit als Haustürgeschäft; wirtschaftliche Einheit von Kaufvertrag und Darlehensvertrag und Darlehensrückgewähranspruch der finanzierenden Bank

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darlehen - Widerrufsrecht nach § 5 Abs. 2 HWiG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HWiG §§ 1, 2, 3; VerbrKrG § 9
    Wirtschaftliche Einheit zwischen Darlehens- und Kaufvertrag bei Erbringung der Finanzierungsberatung durch den Immobilienvermittler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BKR 2003, 28
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 29.06.1999 - 6 U 169/98

    Fortwirkung einer Haustürsituation auf Darlehensabschluß bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
    Hinsichtlich der weiteren Besuche kann dahingestellt bleiben, ob diese mit den Eheleuten F... vereinbart worden sind und insoweit - hinsichtlich dieser Besuche - die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG a. F. vorliegen könnten, denn für das Eingreifen des HWiG genügt es, wenn die im Rahmen einer Haustürsituation erfolgten Verhandlungen für den späteren Vertragsschluß zumindest mitursächlich gewesen sind (BGH NJW 1996, 926, 928; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2006).

    War dies ein Dritter, so sind die zu § 123 Abs. 2 BGB entwickelten Grundsätze entsprechend anwendbar (OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2007; Staudinger-Werner (1998) § 1 HWiG, Rdn. 32).

    Unter diesen Umständen ist es aufgrund der wirtschaftlichen Einheit des Kaufvertrags und des Darlehensvertrags gerechtfertigt, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rückabwicklung finanzierter Abzahlungsgeschäfte entwickelten Grundsätze auf das Darlehensgeschäft anzuwenden mit der Folge, daß die Beklagte allenfalls die Übertragung der finanzierten Eigentumswohnung verlangen kann, nicht aber die Rückzahlung des Darlehens (vgl. BGH NJW 1996, 3416, 3417; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2008).

  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
    Danach muß die Belehrung drucktechnisch in nicht zu übersehender Weise hervorgehoben werden, etwa durch farbliche Verdeutlichung, anderes Schriftbild, besondere Buchstabenart oder besonders große Buchstaben (BGH NJW 1994, 1800; BGH NJW 1996, 1964, 1965; Staudinger-Werner, § 2 HWiG, Rdn. 33).

    Zu dem notwendigen Inhalt einer Widerrufsbelehrung gehört die Angabe des Fristbeginns (BGH NJW 1994, 1800, 1801).

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
    Besteht - wie hier - kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG, weil die Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2002, 1199), ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a. F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt (BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99, und Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 32/99).

    Zwar sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Realkreditvertrag und das dadurch finanzierte Grundstücksgeschäft nicht allein deshalb als wirtschaftlich verbundene Geschäfte anzusehen, weil - wie vorliegend - die Darlehenssumme entsprechend dem Anlagekonzept zweckgebunden und unmittelbar an den Veräußerer zu überweisen ist (BGH WM 2000, 1287, 1288; BGH Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99 jeweils m.w.N.); denn bei einem Immobilienkauf weiß auch der rechtsunkundige und geschäftsunerfahrene Laie regelmäßig, daß Kreditgeber und Immobilienverkäufer verschiedene Personen sind.

  • BGH, 19.05.2000 - V ZR 322/98

    Einwendungsdurchgriff gegen den Darlehensgeber beim Grundstückskauf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
    Zwar sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Realkreditvertrag und das dadurch finanzierte Grundstücksgeschäft nicht allein deshalb als wirtschaftlich verbundene Geschäfte anzusehen, weil - wie vorliegend - die Darlehenssumme entsprechend dem Anlagekonzept zweckgebunden und unmittelbar an den Veräußerer zu überweisen ist (BGH WM 2000, 1287, 1288; BGH Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99 jeweils m.w.N.); denn bei einem Immobilienkauf weiß auch der rechtsunkundige und geschäftsunerfahrene Laie regelmäßig, daß Kreditgeber und Immobilienverkäufer verschiedene Personen sind.
  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
    Hinsichtlich der weiteren Besuche kann dahingestellt bleiben, ob diese mit den Eheleuten F... vereinbart worden sind und insoweit - hinsichtlich dieser Besuche - die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG a. F. vorliegen könnten, denn für das Eingreifen des HWiG genügt es, wenn die im Rahmen einer Haustürsituation erfolgten Verhandlungen für den späteren Vertragsschluß zumindest mitursächlich gewesen sind (BGH NJW 1996, 926, 928; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2006).
  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 139/94

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Belehrung über das

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
    Danach muß die Belehrung drucktechnisch in nicht zu übersehender Weise hervorgehoben werden, etwa durch farbliche Verdeutlichung, anderes Schriftbild, besondere Buchstabenart oder besonders große Buchstaben (BGH NJW 1994, 1800; BGH NJW 1996, 1964, 1965; Staudinger-Werner, § 2 HWiG, Rdn. 33).
  • BGH, 22.01.2002 - XI ZR 31/01

    Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Sicherung durch Grundpfandrecht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
    Besteht - wie hier - kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG, weil die Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2002, 1199), ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a. F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt (BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99, und Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 32/99).
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 197/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
    Unter diesen Umständen ist es aufgrund der wirtschaftlichen Einheit des Kaufvertrags und des Darlehensvertrags gerechtfertigt, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rückabwicklung finanzierter Abzahlungsgeschäfte entwickelten Grundsätze auf das Darlehensgeschäft anzuwenden mit der Folge, daß die Beklagte allenfalls die Übertragung der finanzierten Eigentumswohnung verlangen kann, nicht aber die Rückzahlung des Darlehens (vgl. BGH NJW 1996, 3416, 3417; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2008).
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 32/99

    Zum Gerichtsstand bei der Rückabwicklung von Realkreditverträgen im Sinne des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
    Besteht - wie hier - kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG, weil die Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2002, 1199), ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a. F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt (BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99, und Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 32/99).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2003 - 9 U 93/02

    Finanzierter Eigentumswohnungskaufvertrag: Trennung von Kaufvertrag und

    Entgegen der Ansicht des Beklagten (die sich auf die Entscheidungen des OLG Karlsruhe BKR 2003, 26, 27 und OLG Oldenburg, BKR 2003, 28, 29 stützen kann) folgt aus den Securenta-Entscheidungen des BGH nichts anderes.
  • OLG Frankfurt, 31.03.2003 - 9 W 3/03

    Finanzierter Immobilienerwerb: Keine wirtschaftliche Einheit von

    Entgegen der Ansicht der Klägerin (die sich auf die Entscheidungen des OLG Karlsruhe BKR 2003, 26, 27 und OLG Oldenburg, BKR 2003, 28, 29 stützen kann) folgt aus den Securenta- Entscheidungen des BGH nichts anderes.
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