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   OLG Karlsruhe, 28.09.2007 - 4 U 70/06   

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https://dejure.org/2007,19152
OLG Karlsruhe, 28.09.2007 - 4 U 70/06 (https://dejure.org/2007,19152)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.09.2007 - 4 U 70/06 (https://dejure.org/2007,19152)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. September 2007 - 4 U 70/06 (https://dejure.org/2007,19152)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Darlehensvertrag in einer Haustürsituation: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung eines Fristbeginns ab Aushändigung einer Belehrung über das Widerrufsrecht und Erhalt einer Gegenzeichnung einer Ausfertigung eines Darlehensvertrages mit § 2 Abs. 1 S. 2 Haustürwiderrufsgesetz (HWiG); Verbindung einer Widerrufsbelehrung mit einem gesondert ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung nach dem HWiG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BKR 2008, 291
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2007 - 4 U 70/06
    Erklärungen, die hierzu nicht erforderlich sind, die vielmehr einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung von Bedeutung sind, können von der eigentlichen Widerrufsbelehrung ablenken und sind daher grundsätzlich unzulässig (vgl. ausführlich BGH, NJW 2002, 3396, 3397, 3398).

    bb) Es ist anerkannt, dass die Widerrufsbelehrung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 HaustürWG (a.F.) eine eindeutige und für den Verbraucher verständliche Belehrung über den Fristbeginn enthalten muss (vgl. BGH, NJW 1993, 1013; BGH, NJW 2002, 3396; BGH, NJW-RR 2005, 1217; OLG Karlsruhe - 15. Senat -, Urteil vom 27.06.2007 - 15 U 39/01(06) -, S. 16, 17).

    Für den Widerruf der auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung der Klägerin kam es allein auf die eigene Willenserklärung der Klägerin an und nicht - wie im Formular der Beklagten angenommen - auf die Annahmeerklärung der Beklagten (vgl. beispielsweise BGH, NJW 2002, 3396, 3397).

    eee) Die Beklagte durfte die Widerrufsbelehrung der Klägerin erst zu einem Zeitpunkt aushändigen, in welchem die Klägerin ihre auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung bereits abgegeben hatte (vgl. BGH, NJW 2002, 3396, 3397, 3398).

    Das heißt: Wenn man - entgegen obigen Ausführungen - eine Relevanz der Annahme des Darlehensvertrages durch die Beklagte für den Lauf der Widerrufsfrist unterstellen würde, hätte die Beklagte die Widerrufsbelehrung der Klägerin erst nach der Annahme aushändigen dürfen, da nur dann die dem Verbraucher eingeräumte Bedenkfrist ihren im Gesetz vorgesehenen Sinn erfüllen könnte (vgl. die entsprechenden Erwägungen des BGH in NJW 2002, 3396, 3398).

  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 327/04

    Kenntnis des Vertragspartners von der Haustürsituation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2007 - 4 U 70/06
    Es ist inzwischen in der Rechtsprechung anerkannt, dass § 5 Abs. 2 HaustürWG a.F. in Fällen der vorliegenden Art keine Anwendung findet, weil das Verbraucherkreditgesetz (a.F.) der Klägerin nur ein weniger weit reichendes Widerrufsrecht einräumen konnte als die entsprechenden Regelungen im Haustürwiderrufsgesetz (a.F.) (vgl. BGH, NJW 2006, 497).

    Es reicht vielmehr aus, wenn die Verhandlungen in der Privatwohnung eine Mitursache für den Vertragsabschluss darstellen (vgl. BGH, NJW 2006, 497).

    Auf die Frage, ob und inwieweit die Beklagte bei Abschluss des Darlehensvertrages damit rechnen musste, dass die Klägerin ihre Willenserklärung in einer Haustürsituation abgegeben hatte, kommt es nicht an (BGH, NJW 2006, 497).

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 191/06

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung; Unwirksamkeit eines gleichzeitig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2007 - 4 U 70/06
    Entgegen der Auffassung der Beklagten (Schriftsatz vom 10.09.2007, S. 3, II 205) hat der BGH in der Entscheidung vom 24.04.2007 - XI ZR 191/06 - nicht ausgeführt, "dass andere Erklärungen grundsätzlich nicht zu beanstanden seien".

    Es bedarf auch keiner Auseinandersetzung mit der von der Klägerin aufgeworfenen Frage, inwieweit sich der Zusatz in der vorliegenden Belehrung in erheblicher Art und Weise von dem Zusatz unterscheidet, der Gegenstand der zitierten Entscheidung des BGH vom 24.04.2007 - XI ZR 191/06 - war.

  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 202/91

    Empfangsbestätigung - Haustürwiderrufsgesetz - Widerrufsbelehrung; Ausnutzung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2007 - 4 U 70/06
    Die Widerrufsbelehrung dient allein dem Interesse und der Information des Verbrauchers, so dass der Unternehmer nicht berechtigt ist, die Belehrung mit einer - zusätzlichen - Empfangsbestätigung zu verbinden, die allein den (Beweis-) Interessen des Unternehmers dient (vgl. BGH NJW 1993, 2868; OLG Karlsruhe - 15. Senat - Urteil v. 27.06.2007 - 15 U 39/01(06), S. 17; Fischer/Machunsky, Haustürwiderrufsgesetz, Kommentar, 2. Aufl. 1995, Rn. 25 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Celle, 02.05.2007 - 3 U 271/06
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2007 - 4 U 70/06
    fff) Das OLG Celle (Urteil vom 02.05.2007 - 3 U 271/06 -) hat zu einer gleichlautenden Formulierung hinsichtlich des Fristbeginns in einer Widerrufsbelehrung eine abweichende Rechtsauffassung vertreten.
  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 224/04

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem HWiG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2007 - 4 U 70/06
    bb) Es ist anerkannt, dass die Widerrufsbelehrung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 HaustürWG (a.F.) eine eindeutige und für den Verbraucher verständliche Belehrung über den Fristbeginn enthalten muss (vgl. BGH, NJW 1993, 1013; BGH, NJW 2002, 3396; BGH, NJW-RR 2005, 1217; OLG Karlsruhe - 15. Senat -, Urteil vom 27.06.2007 - 15 U 39/01(06) -, S. 16, 17).
  • BGH, 17.12.1992 - I ZR 73/91

    Widerrufsbelehrung - Ausnutzung von Unerfahrenheit; Haustürwiderrufsgesetz -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2007 - 4 U 70/06
    bb) Es ist anerkannt, dass die Widerrufsbelehrung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 HaustürWG (a.F.) eine eindeutige und für den Verbraucher verständliche Belehrung über den Fristbeginn enthalten muss (vgl. BGH, NJW 1993, 1013; BGH, NJW 2002, 3396; BGH, NJW-RR 2005, 1217; OLG Karlsruhe - 15. Senat -, Urteil vom 27.06.2007 - 15 U 39/01(06) -, S. 16, 17).
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 508/07

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines

    Das Berufungsgericht (BKR 2008, 291) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • LG Düsseldorf, 28.05.2008 - 14c O 200/07

    Widerrufsfrist eines verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags bei unrichtiger

    Die Belehrung ist mithin unrichtig (vgl. OLG Karlsruhe, 4 U 70/06 Urteil vom 28.09.2007, zitiert nach juris, Rdnr. 36 ff, m.w.N.; BGH, I ZR 81/00, Urteil vom 04.07.2002, zitiert nach juris, Rdnr. 19 ff., m.w.N.).
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