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   BGH, 04.03.2016 - XI ZR 39/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,4631
BGH, 04.03.2016 - XI ZR 39/15 (https://dejure.org/2016,4631)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2016 - XI ZR 39/15 (https://dejure.org/2016,4631)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2016 - XI ZR 39/15 (https://dejure.org/2016,4631)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 346 BGB, §§ 346 ff BGB, § 63 Abs 3 GKG
    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrages nach Widerruf; Antrag auf Erteilung der Löschungsbewilligung zu einer Grundschuld

  • IWW

    § 63 Abs. 3 GKG, §§ 346 ff. BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abänderung der Festsetzung des Streitwerts in einem Beschluss von Amts wegen auf die Gegenvorstellung

  • rewis.io

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrages nach Widerruf; Antrag auf Erteilung der Löschungsbewilligung zu einer Grundschuld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abänderung der Festsetzung des Streitwerts in einem Beschluss von Amts wegen auf die Gegenvorstellung

  • rechtsportal.de

    GKG § 63 Abs. 3 ; BGB §§ 346 ff.
    Abänderung der Festsetzung des Streitwerts in einem Beschluss von Amts wegen auf die Gegenvorstellung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei dem Widerruf eines Darlehensvertrages

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berechnung des Streitwerts bei dem Widerruf eines Darlehensvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BKR 2016, 204
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.2007 - IV ZR 99/07

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Beantragung bzw.

    Auszug aus BGH, 04.03.2016 - XI ZR 39/15
    Ein geringerer Wert des belasteten Grundstücks (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - IV ZR 99/07, juris Rn. 6 f.) ist nicht festgestellt.
  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus BGH, 04.03.2016 - XI ZR 39/15
    Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung bleibt außer Betracht (Senat, Beschluss vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    a) Der Feststellungsantrag der Kläger, den sie zuletzt klarstellend dahin gefasst haben, sie erstrebten die Feststellung des "Nichtmehrbestehen[s] des Darlehensverhältnisses in Folge des Widerrufs", zielt auf die positive Feststellung, dass sich der Darlehensvertrag aufgrund des Widerrufs der Kläger vom 7. April 2015 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15, WM 2017, 766 Rn. 1, 11; Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 5 und vom 4. März 2016 - XI ZR 39/15, BKR 2016, 204 Rn. 1 f.).
  • BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer durch die Feststellung des wirksamen

    Der Wert der Feststellung, dass der zwischen den Parteien geschlossene Darlehensvertrag wirksam widerrufen wurde, richtet sich nach der Hauptforderung, die die Kläger gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 346 ff. BGB beanspruchen zu können meinen und die sich auf 8.178,16 EUR beläuft (Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 6 ff. und vom 4. März 2016  XI ZR 39/15, BKR 2016, 204 Rn. 2).

    Daneben hat die negative Feststellung, dass die Kläger der Beklagten nicht mehr als den von ihnen aufgrund des Rückgewährschuldverhältnisses errechneten Saldo schulden, gemäß dem von der Beschwerde zitierten Senatsbeschluss vom 4. März 2016 (aaO Rn. 3) keinen eigenständigen, darüber hinausgehenden Wert.

  • LG Düsseldorf, 15.12.2017 - 10 O 143/17

    Immobiliendarlehensvertrag: Widerruf wegen fristverkürzender Klausel ist wirksam!

    Er richtet sich nach dem Nennwert der Grundschuld (vgl. BGH, Beschluss vom 04.03.2016, XI ZR 39/15, Rn. 4).
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