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   OLG Köln, 08.06.2016 - 13 U 23/16   

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OLG Köln, 08.06.2016 - 13 U 23/16 (https://dejure.org/2016,15077)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.06.2016 - 13 U 23/16 (https://dejure.org/2016,15077)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 13 U 23/16 (https://dejure.org/2016,15077)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ditges.de PDF

    Bankrecht/Darlehen/Widerruf/Aufhebungsvereinbarung mit Abgeltungsabrede

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Darlehensnehmers auf Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages 9 Jahre nach vollständiger Rückführung der Darlehensvaluta

  • rechtsportal.de

    BGB § 488 Abs. 1 ; BGB § 495 a.F.
    Recht des Darlehensnehmers auf Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages 9 Jahre nach vollständiger Rückführung der Darlehensvaluta

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ditges.de (Leitsatz)

    Bankrecht/Darlehen/Widerruf/Aufhebungsvereinbarung mit Abgeltungsabrede

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsrecht nach vollständiger beidseitiger Vertragserfüllung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BKR 2016, 423
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Bonn, 18.01.2016 - 17 O 182/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Feststellung der Umwandlung eines

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2016 - 13 U 23/16
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18.1.2016 (17 O 182/15) abgeändert.

    Die Kläger beantragen, in Abänderung der angefochtenen Entscheidung des Landgerichts Bonn vom 18.1.2016 (17 O 182/15).

    Die Beklagte beantragt, in Abänderung der angefochtenen Entscheidung des Landgerichts Bonn vom 18.1.2016 (17 O 182/15) die Klage insgesamt abzuweisen und.

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2016 - 13 U 23/16
    Bei Zahlungen an eine Bank besteht - wie der BGH zur Frage eines von der Bank im Rahmen der widerrufsbedingten Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach § 346 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB geschuldeten Nutzungsersatzes wiederholt entschieden hat (vgl. BGH, Urt. v. 10.3.2009 - XI ZR 33/08 -, BGHZ 180, 123 ff.; Beschl. v. 22.9.2015 - XI ZR 116/15 -, NJW 15, 3441; Beschl. v. 12.1.2016 - XI ZR 366/15, juris-Tz. 18; ferner BGHZ 172, 147, 157, Tz. 35 - insoweit zu § 818 Abs. 3 BGB) - eine tatsächliche, wenn auch widerlegliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat.

    Der Bejahung eines schutzwürdigen Vertrauens auf Seiten der Beklagten bzw. der Verwirkung steht auch nicht entgegen, dass die Beklagte jedenfalls nach Bekanntwerden der am 10.3.2009 verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (XI ZR 33/08 ) die Möglichkeit gehabt hätte, der Klägerin nachträglich eine Belehrung zu erteilen.

  • BGH, 16.03.2016 - VIII ZR 146/15

    Widerruf von Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf die

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2016 - 13 U 23/16
    Wie im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörtert, steht im vorliegenden Fall der Annahme der Verwirkung - bei der es sich im Übrigen nicht um einen "Eingriff entgegen der Anordnung des Gesetzgebers", sondern um die Anwendung anerkannter Rechtsgrundsätze handelt, auch die Entscheidung des BGH vom 16.3.2016 (VIII ZR 146/15) nicht entgegen, in der der Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Rechtsmissbrauchs und unzulässiger Rechtsausübung keineswegs nur in Fällen arglistigen oder schikanösen Verhaltens des Verbrauchers für möglich erachtet wird.
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2016 - 13 U 23/16
    Dem steht auch nicht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Mai 2014 (IV ZR 76/11) entgegen, in dem der Bundesgerichtshof das Umstandsmoment mit der Begründung verneint hat, ein schutzwürdiges Vertrauen könne die dortige Beklagte schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil sie die Situation selbst herbeigeführt habe, indem sie dem dortigen Kläger keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilte (BGH aaO, juris-Tz. 39 und 40).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2016 - 13 U 23/16
    Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde, und die verspätete Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (BGH, Urt. v. 18.10.2004, II ZR 352/02, juris-Tz. 23; Urt. v. 14.6.2004 - II ZR 392/01, WM 2004, 1518, 1520, m. w. Nw.).
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2016 - 13 U 23/16
    Das Verhalten eines Kunden, der von seinem Widerrufsrecht keine Kenntnis hat, lässt keinen Schluss darauf zu, er werde von dem ihm zustehenden Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen (BGH, Urteil vom 20.5.2003 - XI ZR 248/02, juris-Tz. 14).
  • BGH, 16.03.1979 - V ZR 38/75

    Überbau von Fundamenten, Mauer und Dach der Autohalle - Die widerspruchslose

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2016 - 13 U 23/16
    Ein Verhalten des Berechtigten, das einem konkludenten Verzicht nahekommt, mindert die erforderliche Zeitdauer (BGH, Urteil vom 16. März 1979 - V ZR 38/75, WM 1979, 644, 647).
  • BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2016 - 13 U 23/16
    Bei Zahlungen an eine Bank besteht - wie der BGH zur Frage eines von der Bank im Rahmen der widerrufsbedingten Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach § 346 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB geschuldeten Nutzungsersatzes wiederholt entschieden hat (vgl. BGH, Urt. v. 10.3.2009 - XI ZR 33/08 -, BGHZ 180, 123 ff.; Beschl. v. 22.9.2015 - XI ZR 116/15 -, NJW 15, 3441; Beschl. v. 12.1.2016 - XI ZR 366/15, juris-Tz. 18; ferner BGHZ 172, 147, 157, Tz. 35 - insoweit zu § 818 Abs. 3 BGB) - eine tatsächliche, wenn auch widerlegliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat.
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 392/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2016 - 13 U 23/16
    Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde, und die verspätete Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (BGH, Urt. v. 18.10.2004, II ZR 352/02, juris-Tz. 23; Urt. v. 14.6.2004 - II ZR 392/01, WM 2004, 1518, 1520, m. w. Nw.).
  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2016 - 13 U 23/16
    Es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob die Kläger von einem trotz Fristablaufs tatsächlich - d. h. aus rechtlichen Gründen - fortbestehenden Widerrufsrecht Kenntnis hatten (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2007, V ZR 190/06, juris-Tz. 8; Palandt/Grüneberg, 75. Auflage 2016, § 242 BGB, Rdn. 94).
  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 9 U 77/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Bei einer Bank, deren Geschäftsgegenstand darin besteht, mit den Geldern ihrer Kunden in der Weise zu arbeiten, dass einerseits Gelder verwahrt, andererseits Darlehen gegeben werden, ist offenkundig, dass zurückgezahlte Gelder neu verwendet werden und die Rückabwicklung eines Darlehens lange nach dessen vollständiger beiderseitiger Erfüllung deshalb für die Bank einen unzumutbaren Nachteil darstellt (vgl. OLG Köln, Urt. v. 8. Juni 2016, 13 U 23/16, BKR 2016, 423 Rn. 26).
  • OLG Brandenburg, 04.01.2017 - 4 U 199/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Gesetzlichkeitsfiktion bei

    Besonderen Vortrags der beklagten Bank, dass auch und gerade in Bezug auf die hier in Rede stehenden Gelder dementsprechend disponiert wurde, bedarf es in einer Konstellation wie der vorliegenden nicht (im Ergebnis ebenso: OLG Köln, Urteil vom 8. Juni 2016 - 13 U 23/16 - Rdnr. 26 und Beschluss vom 20. Juni 2016 - 13 U 87/16 - Rdnr. 10).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2016 - 10 U 78/15

    Keine Verwirkung des Widerrufsrechts bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung trotz

    Dies wird auch darin deutlich, dass sich die Beklagte nach ihrem Vortrag mit einer Herabsetzung der Entschädigung, die sie an sich nach ihrer Auffassung gemäß den Darlehensverträgen hätte beanspruchen können, um nahezu 10.000 EUR einverstanden erklärte (vgl. auch OLG Brandenburg, Urt. v. 17.10.2012 - 4 U 194/11 - ; OLG Köln, Urt. v. 08.06.2016 - 13 U 23/16 bei Juris Rz. 19).
  • OLG Köln, 08.02.2017 - 12 W 47/16

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Ablösung eines Verbraucherdarlehens hinsichtlich

    Zwar nimmt der 13. Zivilsenat des OLG Köln bei derartigen Fallkonstellationen in ständiger Rechtsprechung einen Rückforderungsausschluss an (vgl. Urteil vom 08.06.2016 in Sachen 13 U 23/16, Rn. 19 ff. - zitiert nach juris; Beschluss vom 25.10.2016 in Sachen 13 U 235/16; Urteil vom 11.01.2017 in Sachen 13 U 203/16).
  • LG Aachen, 14.02.2017 - 10 O 311/16

    Widerruf; Verbraucherdarlehensvertrag; Verwirkung

    Dementsprechend muss neben die vollständige Rückführung der Darlehensvaluta noch ein weiteres Element treten, was nur eine weitere Zeitkomponente sein kann (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 06.10.2016, 5 U 72/16, juris Rn 41; in diese Richtung auch OLG Köln, Urteil vom 08.06.2016, 13 U 23/16, juris Rn 25), da die interne Verbuchung der zurückgeführten Darlehensvaluta für den Verbraucher nicht nach außen erkennbar wird.

    Die Beklagte durfte auf den Bestand der beiderseitigen Vertragserfüllung vertrauen (vgl. LG Aachen, Urteil vom 15.11.2016, 10 O 247/16, juris Rn 52; so auch: OLG Köln, Urteil vom 08.06.2016, 13 U 23/16, juris Rn 25ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 06.10.2016, 5 U 72/16, juris Rn 41).

  • LG Aachen, 15.11.2016 - 10 O 247/16

    Verbraucherdarlehnsvertrag; Widerruf; Verwirkung

    Dementsprechend muss neben die vollständige Rückführung der Darlehensvaluta noch ein weiteres Element treten, was nur eine weitere Zeitkomponente sein kann (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 06.10.2016, 5 U 72/16, juris Rn 41; in diese Richtung auch OLG Köln, Urteil vom 08.06.2016, 13 U 23/16, juris Rn 25), da die interne Verbuchung der zurückgeführten Darlehensvaluta für den Verbraucher nicht nach außen erkennbar wird.
  • OLG Köln, 13.07.2017 - 12 U 183/16
    Auch auf fehlende Kenntnis des Darlehnsnehmers von seinem Widerrufsrecht kommt es nicht an (vgl. OLG Köln, Urteil vom 08.06.2016, 13 U 23/16, zitiert nach juris, Rn. 24 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2017 - 9 U 13/17

    Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Abschlusses

    Bei einer Bank, deren Geschäftsgegenstand darin besteht, mit den Geldern ihrer Kunden in der Weise zu arbeiten, dass einerseits Gelder verwahrt, andererseits Darlehen gegeben werden, ist offenkundig, dass zurückgezahlte Gelder neu verwendet werden und die Rückabwicklung eines Darlehens Jahre nach dessen vollständiger beiderseitiger Erfüllung deshalb für die Bank einen unzumutbaren Nachteil darstellt (OLG Köln, Urt. v. 8. Jun. 2016, 13 U 23/16, BKR 2016, 423 Rn. 26).
  • OLG Brandenburg, 13.05.2020 - 4 U 67/17

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem Verbraucherdarlehen

    Besonderen Vortrags der beklagten Bank, dass auch und gerade in Bezug auf die hier in Rede stehenden Gelder dementsprechend disponiert wurde, bedarf es in einer Konstellation wie der vorliegenden nicht (im Ergebnis ebenso: OLG Köln, Urteil vom 8. Juni 2016 - 13 U 23/16 - BKR 2016, 423, Rn. 26, und Beschluss vom 20. Juni 2016 - 13 U 87/16 - BeckRS 2016, 18776, Rn. 10; OLG Karlsruhe Urteil vom 11. Dezember 2018 - 17 U 125/17 -, juris, Rn 31 unter Verweis auf BGH, Beschl. vom 5. Juni 2018 - XI ZR 577/16 - juris Rn 4: Senat, Urteil vom 20. September 2017 - 4 U 187/16).
  • OLG Köln, 10.01.2019 - 12 U 90/18

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Musterschutz; Verwirkung

    Auch auf fehlende Kenntnis des Darlehensnehmers von seinem Widerrufsrecht kommt es nicht an (BGH, Beschluss vom 23.01.2018, XI ZR 298/17, zitiert nach juris, Rn.17, Urteil vom 10.10.2017, XI ZR 443/16, zitiert nach juris, Rn. 26; OLG Köln, Urteil vom 08.06.2016, 13 U 23/16, zitiert nach juris, Rn. 24).
  • LG Bonn, 15.07.2016 - 3 O 431/15

    Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung hinsichtlich Wirksamkeit des Widerrufs

  • LG Köln, 27.10.2016 - 30 O 503/15

    Verwirkung des Widerrufsrechts des Darlehensnehmers eines

  • OLG Brandenburg, 28.04.2021 - 4 U 171/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

  • OLG Köln, 03.07.2017 - 12 U 4/17

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • OLG Brandenburg, 20.09.2017 - 4 U 187/16

    Widerruf eines bereits vollständig zurückgeführten Darlehensvertrages 10 Jahre

  • OLG Brandenburg, 13.06.2018 - 4 U 15/18

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Widerrufsrechtsausübung nach

  • OLG Köln, 12.10.2017 - 12 U 174/16

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • OLG Köln, 08.05.2017 - 12 U 183/16
  • OLG Brandenburg, 08.08.2018 - 4 U 157/17

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Widerrufsrechtsausübung nach

  • OLG Köln, 07.11.2017 - 8 U 14/17

    Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechts hinsichtlich eines

  • LG Bonn, 09.05.2017 - 3 O 28/17

    Widerruf der auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärungen

  • LG Bonn, 21.10.2016 - 3 O 159/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • LG Bonn, 01.07.2016 - 17 O 228/15

    Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten

  • LG Bonn, 16.06.2016 - 17 O 159/16

    Widerruf eines Darlehensvertrages hinsichtlich Verwirkung des Widerrufsrechts

  • LG Bonn, 02.06.2017 - 17 O 379/16

    Rückerstattung des Vorfälligkeitsentgelts durch Erklärung des Widerrufs eines

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