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   OLG Bremen, 05.03.1992 - BL 248/91, BL 46/92, BL 47 /92, BL 48/92, BL 49/92   

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https://dejure.org/1992,3733
OLG Bremen, 05.03.1992 - BL 248/91, BL 46/92, BL 47 /92, BL 48/92, BL 49/92 (https://dejure.org/1992,3733)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05.03.1992 - BL 248/91, BL 46/92, BL 47 /92, BL 48/92, BL 49/92 (https://dejure.org/1992,3733)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05. März 1992 - BL 248/91, BL 46/92, BL 47 /92, BL 48/92, BL 49/92 (https://dejure.org/1992,3733)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Haftbefehls gegen den Angeschuldigten i.R.d. diesem zur Last gelegten bandenmäßigen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Voraussetzung für die Möglichkeit des Vollzugs der Untersuchungshaft wegen derselben Tat ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1992, 426
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 489/07

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (erste besondere Haftprüfung; Tatverdacht

    Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen umfasst das gesamte Strafverfahren (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 -, StV 2005, S. 220 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2005 - 2 BvR 1315/05 -, NJW 2005, S. 3485 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 -, StV 2006, S. 73 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 -, StV 2006, S. 81 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 -, StV 2006, S. 248 ) und gilt daher auch bereits im Ermittlungsverfahren (vgl. auch HansOLG Bremen, Beschluss vom 5. März 1992 - BL 248/91 -, StV 1992, S. 426 ).

    Vor allem sind den Behörden und Beamten des Polizeidienstes rechtzeitig konkrete Ermittlungsanweisungen zu erteilen, um baldmöglichst Anklagereife herstellen zu können (vgl. HansOLG Bremen, Beschluss vom 5. März 1992 - BL 248/91 -, StV 1992, S. 426 ).

  • BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 971/07

    Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft anlässlich der ersten besonderen

    Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen umfasst das gesamte Strafverfahren (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 -, StV 2005, S. 220 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2005 - 2 BvR 1315/05 -, NJW 2005, S. 3485 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 -, StV 2006, S. 73 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 -, StV 2006, S. 81 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 -, StV 2006, S. 248 ) und gilt daher auch bereits im Ermittlungsverfahren (vgl. auch HansOLG Bremen, Beschluss vom 5. März 1992 - BL 248/91 -, StV 1992, S. 426 ).

    Gegebenenfalls sind den Behörden und Beamten des Polizeidienstes rechtzeitig konkrete Ermittlungsanweisungen zu erteilen, um baldmöglichst Anklagereife herstellen zu können (vgl. HansOLG Bremen, Beschluss vom 5. März 1992 - BL 248/91 -, StV 1992, S. 426 ).

  • OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93

    Untersuchungshaft auf Grund eines Betrugsverdachts; Rechtfertigung der Fortdauer

    Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen, das seine Grundlage in dem Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG hat, bindet alle dafür zuständigen staatlichen Stellen in dem Sinne, daß zur Erfüllung der im Rechtsstaatsprinzip verankerten Justizgewährungspflicht des Staates alle zumutbaren Maßnahmen rechtzeitig getroffen werden (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 27.2.1992 BL 36/92 -, vom 5.3.1992 - BL 248/91 = StV 1992, 426 und vom 19.8. 1992 BL 173-174/92 StV 1992, 480 ; OLG Düsseldorf, StV 1992, 586 ).
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