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   BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96   

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BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96 (https://dejure.org/1996,359)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1996 - BLw 10/96 (https://dejure.org/1996,359)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1996 - BLw 10/96 (https://dejure.org/1996,359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Zulassung - Siedlungsrecht - Vorkaufsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwVG § 24 Abs. 1; ReichssiedlungsG § 4 Abs. 1
    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    § 4 Abs. 1 ReichssiedlungsG; § 24 Abs. 1 LwVG

Papierfundstellen

  • BGHZ 134, 166
  • NJW 1997, 1073
  • ZIP 1997, 560
  • DNotZ 1997, 801
  • NJ 1997, 333
  • WM 1997, 678
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91

    Einwendungen gegen siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bei Veräußerung

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96
    Die Gleichstellung erfordert jedenfalls konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen zur eigenen Übernahme einer mindestens leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirtschaft (BGHZ 116, 348, 351).

    Der Beschwerdeführer ist Nichtlandwirt, weil er seine Arbeitskraft nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts in vollem Umfang außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs einsetzt (vgl. BGHZ 116, 348, 350 f m.w.N.).

  • OLG München, 25.11.1991 - Lw W 2144/91
    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96
    Bei einem derartigen Mißverhältnis zwischen Eigenland und Pachtlandanteil dient die Vergrößerung des Eigenlandanteils der wirtschaftlichen Stärkung des Betriebs und damit der Verbesserung der Agrarstruktur (vgl. auch OLG Stuttgart, RdL 1993, 44, 45; OLG München, AgrarR 1992, 166, 168).
  • BGH, 05.02.1954 - IV ZB 3/54

    Fürsorgeerziehung

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann außer den unter § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO fallenden Tatsachen grundsätzlich keine neue Tatsachen berücksichtigen (vgl. auch BGHZ 12, 248, 253; Keidel/Kuntze, FGG, 13. Aufl., § 27 Rdn. 45).
  • BGH, 03.05.1996 - BLw 6/96

    Zustellung des Zwischenbescheides an die Vertragsbeteiligten

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96
    Er konnte allerdings eine Fristverlängerung nur dann bewirken, wenn er innerhalb der laufenden Frist zuging (vgl. Senatsbeschl. v. 3. Mai 1996, BLw 6/96, WM 1996, 1738, 1739).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 1 BvR 728/65

    Begriff der "ungesunden Bodenverteilung" im Grundstücksverkehrsrechts

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96
    Eine Veräußerung kann eine ungesunde Bodenverteilung bedeuten, wenn der Erwerber nicht Landwirt ist und bei anderen hauptberuflich geführten Betrieben ein Bedarf an landwirtschaftlichen Grundstücken zur Verbesserung der Betriebsgrundlage besteht (BVerfGE 21, 99, 101; 21, 306, 309).
  • BGH, 12.02.1963 - V BLw 37/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96
    Können die Beteiligten eine negative Entscheidung des Beschwerdegerichts nicht mit der Begründung anfechten, es hätte wegen grundsätzlicher Bedeutung die Rechtsbeschwerde zugelassen werden müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Februar 1963, V BLw 37/62, RdL 1963, 66 und seither in st. Rspr.), so kann der Senat auch eine positive Entscheidung des Beschwerdegerichts zur Zulassung nicht überprüfen mit der Folge, daß eine im Vertrauen auf die Zulassung eingelegte Beschwerde nachträglich unstatthaft werden könnte.
  • BGH, 07.11.1969 - V ZR 148/66

    Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehmens bei Schwarzkauf

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96
    Der Gesetzgeber wollte mit dieser Vorschrift das im Gemeininteresse liegende Vorkaufsrecht gegenüber Vertragspartnern schützen, die es durch Berufung auf die Nichtigkeit des Kaufvertrages auszuschalten beabsichtigen (BGHZ 53, 52, 54).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 273/65

    Prüfungsmaßstab bei Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96
    Eine Veräußerung kann eine ungesunde Bodenverteilung bedeuten, wenn der Erwerber nicht Landwirt ist und bei anderen hauptberuflich geführten Betrieben ein Bedarf an landwirtschaftlichen Grundstücken zur Verbesserung der Betriebsgrundlage besteht (BVerfGE 21, 99, 101; 21, 306, 309).
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96
    Ist im Bereich des Reichssiedlungsgesetzes weiterhin der wirtschaftliche Grundstücksbegriff maßgebend (BGHZ 94, 299 ff), so ist auch im vorliegenden Zusammenhang grundsätzlicher Ausgangspunkt eine wirtschaftliche Betrachtungsweise; sie hat danach zu fragen, ob bei einem überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstück der forstwirtschaftlich genutzte Teil deshalb auch dem Vorkaufsrecht unterfällt, weil das Gesamtgrundstück eine wirtschaftliche Einheit bildet und beide Flächen sinnvollerweise nicht voneinander getrennt werden können.
  • BGH, 08.07.1954 - IV ZR 67/54

    Rückwirkung der Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96
    Es fehlt an einer bestimmten Bezeichnung der Tatsachen, die den Verfahrensmangel ergeben sollen (vgl. z.B. schon BGHZ 14, 205, 209; MünchKomm-ZPO/Walchshöfer, § 554 Rdn. 21 und 22; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 554 Rdn. 12 und 13).
  • BGH, 22.02.1973 - V BLw 17/72

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen - Grundsätzliche

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

  • BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50

    Unwirksame Zulassung der Revision

  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung

    Die Rechtsbeschwerdeführerin war damit kein landwirtschaftliches Unternehmen im Sinne der Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 4 ALG, was bereits dazu führt, dass sie als Nichtlandwirtin anzusehen ist (vgl. Senat, Beschl. v. 29. November 1996, BLw 10/96, NJW 1997, 1073, 1074; OLG Jena, AgrarR 2001, 120, 121).

    (1) Die Ausführungen im angefochtenen Beschluss, dass eine solche Gleichstellung erfolgen kann, wenn der Nichtlandwirt konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen zur Übernahme einer mindestens leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirtschaft getroffen hat, entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 116, 348, 351; Beschl. v. 29. November 1996, BLw 10/96, NJW 1997, 1073 f. insoweit in BGHZ 134, 166 nicht abgedruckt; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472).

    Die Aufstockungsbedürftigkeit der Agrargenossenschaft ergibt sich aus dem geringen Eigenlandanteil von 6, 6 vom Hundert der bewirtschafteten Fläche, bei dem auch dessen nur geringe Vergrößerung einer wünschenswerten wirtschaftlichen Stärkung des Betriebs dient (Senat, Beschl. v. 29. November 1996, BLw 10/96, NJW 1997, 1073, 1075, insoweit in BGHZ 134, 166 nicht abgedruckt; Beschl. v. 26. April 2002, BLw 36/01, NJW-RR 2002, 1169).

  • OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01

    Zum Vorkaufsrecht bei überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die

    Diese Auffassung hat der BGH bisher (vgl. Beschl. v. 29.11.1996, BLw 10/96, AgrarR 1997, 191, 193, bestätigt durch Beschl. v. 08.05.1998, BLw 44/97, AgrarR 1998, 274, 275) nicht aufgegeben.

    Geht man von dem oben dargestellten Grundsätzen aus, die von den Instanzgerichten entwickelt und vom BGH anerkannt wurden (vgl. hierzu den Beschluss des BGH vom 29.11.1996, a. a. O., der ein Grundstück zum Gegenstand hatte, das gemischt genutzt wurde), so kommt es auf eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung an.

    Ein Nichtlandwirt, der sich zum leistungsfähigen Neben- oder Vollerwerbslandwirt hin verändern will, kann beim Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen nur dann mit sonstigen leistungsfähigen Betrieben gleichgestellt werden, wenn er konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen zur eigenen Übernahme einer mindestens leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirtschaft getroffen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 29.11.1996, BLw 10/96, AgrarR 1997, 249, 251 und BGHZ 116, 348, 351, dem sich die Instanzgerichte angeschlossen haben, vgl. z. B. OLG Rostock, 20.02.1998, 12 W (Lw) 27/94, RdL 2000, 43, 45).

    Bei einem derartigen Missverhältnis zwischen Eigenland und Pachtland dient die Vergrößerung des Eigenlandanteils der wirtschaftlichen Stärkung des Betriebs und damit der Verbesserung der Agrarstruktur (vgl. BGH, Beschl. v. 29.11.1996, BLw 10/96, AgrarR 1997, 191, 193).

    Kraft der Fiktion des Gesetzes wäre selbst ein so genannter - hier nicht anzunehmender - "Schwarzkauf" für die Ausübung des Vorkaufsrechts als gültig anzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 29.11.1996, BLw 10/96, AgrarR 1997, 249, 250).

  • OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 W (Lw) 1/13

    Grundstücksverkehrsrecht: Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an

    Danach wäre das Erreichen der siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechtsfreigrenze nach § 4 Abs. 1 RSG durch den Senat an sich nicht zu prüfen, sondern in einem Zivilprozess zwischen Verkäufer und Vorkaufsberechtigten zu klären (BGHZ 94, 299, juris Rn. 12; sie kann allerdings mittelbar unter dem Gesichtspunkt der - bei fehlender Vorkaufsberechtigung, § 12 GrdstVG - kürzeren Frist des § 6 Abs. 1 Satz 2 GrdstVG relevant werden, BGH a. a. O., Rn. 13, s. dazu auch BGHZ 134, 166, juris Rn. 9 und unten b; wNachw. bei Netz, GrdstVG, 6. Aufl. 2013, S. 1031 Rn. 10.11.2, der selbst - S. 1034 Rn. 10.11.3 - a. A. ist).

    Eine Prüfungskompetenz des Senats mit Rücksicht auf 6 Abs. 1 Satz 2 GrdstVG unterstellt (unten b), wäre im Bereich des RSG der wirtschaftliche Grundstücksbegriff zugrunde zu legen (BGHZ 134, 166, juris Rn. 9).

    So ist auch im vorliegenden Zusammenhang grundsätzlicher Ausgangspunkt eine wirtschaftliche Betrachtungsweise; sie hat danach zu fragen, ob bei einem überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstück der forstwirtschaftlich genutzte Teil deshalb auch dem Vorkaufsrecht unterfällt, weil das Gesamtgrundstück eine wirtschaftliche Einheit bildet und beide Flächen sinnvoller Weise nicht voneinander getrennt werden können (vgl. BGHZ 134, 166, juris Rn. 9).

    Hinzu kommt, dass der Zugang selbst zu der größeren Waldfläche nur über das im Eigentum eines Dritten stehenden Flurstücks 168 möglich ist (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGHZ 134, 166, juris Rn. 9), worauf die Genehmigungsbehörde hingewiesen hat und was aus den vom Beteiligten zu 1 eingereichten Fotos klar erkennbar ist.

    Denn wie bereits ausgeführt (oben a), hat die Genehmigungsbehörde ein siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht zu Recht bejaht (vgl. BGHZ 134, 166, juris Rn. 9).

  • BGH, 23.11.2007 - BLw 10/07

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    Das genügt nicht den in §§ 559 Abs. 1 Satz 2, 551 Abs. 3 Nr. 2a und b ZPO genannten Voraussetzungen; es fehlt an einer bestimmten Bezeichnung der Umstände und Tatsachen, aus denen sich die Rechtsverletzung und der Verfahrensmangel ergeben (vgl. Senat, Beschl. v. 29. November 1996, BLw 10/96, WM 1997, 678, 680).

    Denn insoweit hat er keine zulässige und begründete Verfahrensrüge erhoben (§ 27 Abs. 2 LwVG i.V.m. § 559 Abs. 1 ZPO); es fehlt an einer bestimmten Bezeichnung der Umstände und Tatsachen, aus denen sich die Rechtsverletzung und der Verfahrensmangel ergeben (vgl. Senat, Beschl. v. 29. November 1996, BLw 10/96, WM 1997, 678, 680).

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01

    Verbesserung der Agrarstruktur durch prozentual geringe Erhöhung des

    Es legt an sich auch die Rechtsprechung des Senats zugrunde, wonach bei einem groben Mißverhältnis zwischen Eigenland und Pachtland die Vergrößerung des Eigenlandanteils der wirtschaftlichen Stärkung des Betriebs und damit der Verbesserung der Agrarstruktur dient (Beschl. v. 29. November 1996, BLw 10/96, NJW 1997, 1073, 1075).

    Darin liegt ein abstrakter Rechtssatz, der dem Rechtssatz, den der Senat in seiner Entscheidung vom 29. November 1996 (BLw 10/96, aaO) aufgestellt hat, widerspricht.

  • BGH, 23.11.2007 - BLw 9/07

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    Das genügt nicht den in §§ 559 Abs. 1 Satz 2, 551 Abs. 3 Nr. 2a und b ZPO genannten Voraussetzungen; es fehlt an einer bestimmten Bezeichnung der Umstände und Tatsachen, aus denen sich die Rechtsverletzung und der Verfahrensmangel ergeben (vgl. Senat, Beschl. v. 29. November 1996, BLw 10/96, WM 1997, 678, 680).
  • OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08

    Genehmigungserfordernis beim Grundstücksverkauf an Nichtlandwirt

    Sie ist damit kein landwirtschaftliches Unternehmen im Sinne der Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 4 ALG, was bereits dazu führt, dass sie als Nichtlandwirtin anzusehen ist (ständige BGH-Rechtsprechung, z.B. BGH NJW 1997, 1073, 1074; BGH NJW-RR 2006, 1245).

    Das Landwirtschaftsgericht hat zum einen darauf abgestellt, dass ein dringendes Aufstockungsbedürfnis deshalb anzuerkennen sei, weil der Landwirt S derzeit einen Marktfruchtbetrieb mit rund 210 ha Land bewirtschafte, von denen ca. 100 ha Eigenland sei, weshalb der Erwerb des Kaufgegenstandes zur wirtschaftlichen Stärkung des Betriebes und damit zur Verbesserung der Agrarstruktur führe (BGH NJW 1997, 1073, 1075).

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 2/98

    Genehmigungsfähigkeit eines Landerwerbs durch einen Nichtlandwirt

    Mit Recht hält das Beschwerdegericht bei der Eignungsprüfung von Käufern, die wie der Beteiligte zu 1 bisher keinen landwirtschaftlichen Beruf ausgeübt haben, einen strengen Maßstab für angezeigt (vgl. Senatsbeschl. v. 29. November 1996, BLw 10/96, AgrarR 1997, 249, 251).

    Die Rechtsbeschwerde erschöpft sich in allgemeinen Ausführungen, mit denen sie lediglich die Tatsachenfeststellungen des Beschwerdegerichts unzulässigerweise durch eine eigene ersetzen will, ohne dabei den formellen Voraussetzungen einer Verfahrensrüge nach § 554 Abs. 3 Nr. 3 a und b ZPO zu genügen (vgl. auch Senatsbeschl. v. 29. November 1996, BLw 10/96, AgrarR 1997, 249, 251).

  • BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06

    Gerichtliche Kontrolle der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Bei dem hier bestehenden groben Missverhältnis zwischen Eigenland und Pachtland (10 ha Eigenland; 1.140 ha Pachtflächen) dient die Vergrößerung des Eigenlandanteils der wirtschaftlichen Stärkung des Betriebes und damit der Verbesserung der Agrarstruktur (Senat, Beschl. v. 29. Nov. 1996, BLw 10/96, NJW 1997, 1073, 1075, insoweit in BGHZ 134, 166 nicht abgedruckt).
  • OLG Schleswig, 12.09.2006 - 3 WLw 39/06

    Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts

    Anders als in § 2 Abs. 1 GrdstVG ist im Bereich des Reichssiedlungsgesetzes bei der Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts weiterhin der wirtschaftliche Grundstücksbegriff maßgebend (BGH NJW 1997, 1073, 1074).
  • BGH, 24.04.2009 - BLw 25/08

    Auskunfts- und Einsichtsrecht eines Mitglieds einer Landwirtschaftlichen

  • OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 38/01

    Zur Frage der ungesunden Verteilung des Grund und Bodens i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 10

  • BGH, 26.10.2006 - BLw 16/06

    Voraussetzungen der Divergenzrechtsbeschwerde

  • OLG Naumburg, 15.08.2001 - 2 Ww 19/01

    Grundstückskauf - siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht - mehrere Grundstücke -

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 37/01

    Verbesserung der Agrarstruktur durch Vergrößerung des Eigenlandanteils

  • OLG Dresden, 02.05.2016 - W XV 1140/15
  • OLG Dresden, 26.05.2010 - W XV 998/09

    Begriff der ungesunden Verteilung von Grund und Boden im Sinne von § 9 Abs. 2

  • OLG Brandenburg, 14.06.2018 - 5 WLw 19/17

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei der Übertragung mehrerer Grundstücke an einen

  • VGH Bayern, 22.06.2015 - 15 ZB 13.1915

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Vorkaufsrechtsausübung durch Gemeinde;

  • BGH, 27.09.2007 - BLw 14/07

    Beschwerdebefugnis des weichenden Erben gegen die gerichtliche Genehmigung eines

  • OLG Rostock, 30.09.2011 - 14 W 4/11

    Grundstücksverkehrsrecht: Erbteilsübertragungsvertrag als genehmigungspflichtiges

  • BGH, 21.01.1999 - BLw 50/98

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde; Gleichstellung eines Nichtlandwirts mit

  • OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 622/18
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 44/97

    Geltung des Verbots der Schlechterstellung im Genehmigungsverfahren nach dem

  • BGH, 20.07.2006 - BLw 10/06

    Zurückweisung der Abweichungsrechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen mangels

  • OLG Dresden, 28.06.2021 - W XV 272/19

    Zur Preismissbrauchskontrolle gemäß §

  • BGH, 19.02.2009 - BLw 23/08

    Unzulässigkeit einer Divergenzrechtsbeschwerde im Verfahren vor den

  • OLG Dresden, 14.03.2016 - W XV 863/15
  • BGH, 27.11.2009 - BLw 9/09

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Senats für

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 24/01

    Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit der Ausübung eines dinglichen

  • OLG Naumburg, 07.07.2004 - 2 Ww 15/04

    Hinsichtlich der Frage, ob verschiedene Grundstücke ein Grundstück im Sinne des

  • OLG Brandenburg, 01.03.2018 - 5 WLw 17/17

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher

  • OLG Naumburg, 15.08.2001 - 2 Ww 18/01

    Grundstückskauf - Genehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz -

  • OLG Oldenburg, 06.06.2019 - 10 W 26/18

    Leistungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs als

  • OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15

    Genehmigung der Veräußerung eines in Brandenburg belegenen landwirtschaftlich

  • OLG Zweibrücken, 24.06.2010 - 4 WLw 31/10

    Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Verkauf von Weinbergsparzellen an

  • OLG Dresden, 10.07.2008 - W XV 1366/07
  • BGH, 19.02.2004 - BLw 26/03

    Genehmigung der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an einen

  • OLG Hamm, 23.10.2012 - 10 W 27/12

    Grundwasser- und Trinkwasserschutz dienen der Verbesserung der Agrarstruktur

  • OLG Celle, 17.06.2002 - 7 W 1/02

    Genehmigung eines Kaufvertrages; Grundstückskaufverträge; Gesetzliches

  • BGH, 23.09.1999 - LwZB 2/99

    Zulässigkeit einer Abweichungsrechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen

  • OLG Dresden, 20.04.2000 - WLw 2117/99

    Voraussetzungen für eine Versagung der Genehmigung nach dem GrdstVG

  • OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 712/18
  • OLG Dresden, 20.05.2011 - W XV 11/11

    Genehmigung für einen Grundstückskaufvertrag über landwirtschaftliche Nutzflächen

  • OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 15 Ww 1/06

    Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Siedlungsbehörde gemäß § 4 RSG

  • OLG Rostock, 20.01.1998 - 12 W (Lw) 27/94
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