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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1998 - BLw 12/98   

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BGH, 23.10.1998 - BLw 12/98 (https://dejure.org/1998,7921)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1998 - BLw 12/98 (https://dejure.org/1998,7921)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1998 - BLw 12/98 (https://dejure.org/1998,7921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Inventarbeiträge gegenüber der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) - Behandlung von übernommenem Fondsvermögen als (anteiliges) Privatvermögen der LPG-Mitglieder - Maßgeblichkeit der staatlichen Förderung im Vergleich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG
    Auseinandersetzung einer LPG Typ II

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97

    Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 12/98
    Mit Beschluß vom 8. Mai 1998 (BLw 18/97, WM 1998, 1643 = AgrarR 1998, 249 m. Anm. Lohlein, EWiR 1998, 659) hat er nur ausgesprochen, daß der Anschein, daß das Fondsvermögen der LPG Typ I nicht durch konkrete staatliche Maßnahmen gefördert worden ist, im Einzelfall durch substantiierte Darlegungen erschüttert werden kann.

    Wenn aber die LPG Typ II systembedingt nicht so wie die LPG Typ III subventioniert werden durfte, ist es gerechtfertigt, das Fonds vermögen der LPG Typ II im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung wie das der LPG Typ I mit Typ III-Anteil zu behandeln (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Mai 1998, BLw 18/97, WM 1998, 1643 = AgrarR 1998, 249 m. Anm. Lohlein, EWiR 1998, 659).

  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 12/98
    Der Senat hat es deshalb als ein Gebot der Gerechtigkeit angesehen, das von der LPG Typ III übernommene Vermögen einer LPG Typ I im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz anders zu behandeln als das Fondsvermögen der LPG Typ III. Die hieran in neuerer Zeit im Schrifttum wiederholte Kritik (vgl. Böhme, NL-BzAR 1997, 306 ff; Felgentreff, NL-BzAR 1997, 338, 344; ders. NJ 1998, 120, 122) und die Rechtsbeschwerde weisen keine entgegenstehenden Rechtstatsachen auf, die ein Abgehen von der inzwischen gefestigten höchstrichterlichen - verfassungsrechtlich unbedenklichen (BVerfG, Beschl. vom 5. Mai 1998, 1 BvR 1131/94, WM 1998, 1346) - Rechtsprechung rechtfertigen könnten (BGHZ 85, 64, 66).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92

    Keine Erweiterung des Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren - Abfindungsanspruch

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 12/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 120, 349, 351; 123, 23, 24 f [BGH 09.06.1993 - BLw 18/93]) steht dem Inventarbeitrag der beim Anschluß der LPG Typ I an die LPG Typ III von dieser übernommene Anteil des Mitglieds am Fondsvermögen der LPG Typ I gleich.
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 18/93

    Vermögensaufteilung bei Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 12/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 120, 349, 351; 123, 23, 24 f [BGH 09.06.1993 - BLw 18/93]) steht dem Inventarbeitrag der beim Anschluß der LPG Typ I an die LPG Typ III von dieser übernommene Anteil des Mitglieds am Fondsvermögen der LPG Typ I gleich.
  • BGH, 23.10.1998 - BLw 16/98

    Ermittlung des abfindungsrelevanten Eigenkapitals; Beerbung des LPG -Mitglieds

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 12/98
    Das Beschwerdegericht hat das abfindungsrelevante Eigenkapital mit Hilfe eines Sachverständigen unter Überprüfung aller Bilanzposten (vgl. Senatsbeschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 16/98, zur Veröffentlichung bestimmt) sowie Bewertung aller Vermögensgegenstände nach Liquidationsgesichtspunkten ermittelt.
  • BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvR 1131/94

    Zur Frage, ob LPG-Rechtsnachfolgerinnen "Fondsausgleichszahlungen" an

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 12/98
    Der Senat hat es deshalb als ein Gebot der Gerechtigkeit angesehen, das von der LPG Typ III übernommene Vermögen einer LPG Typ I im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz anders zu behandeln als das Fondsvermögen der LPG Typ III. Die hieran in neuerer Zeit im Schrifttum wiederholte Kritik (vgl. Böhme, NL-BzAR 1997, 306 ff; Felgentreff, NL-BzAR 1997, 338, 344; ders. NJ 1998, 120, 122) und die Rechtsbeschwerde weisen keine entgegenstehenden Rechtstatsachen auf, die ein Abgehen von der inzwischen gefestigten höchstrichterlichen - verfassungsrechtlich unbedenklichen (BVerfG, Beschl. vom 5. Mai 1998, 1 BvR 1131/94, WM 1998, 1346) - Rechtsprechung rechtfertigen könnten (BGHZ 85, 64, 66).
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