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   BGH, 24.04.1986 - BLw 14/85   

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https://dejure.org/1986,5955
BGH, 24.04.1986 - BLw 14/85 (https://dejure.org/1986,5955)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1986 - BLw 14/85 (https://dejure.org/1986,5955)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1986 - BLw 14/85 (https://dejure.org/1986,5955)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Genehmigungsbedürftigkeit eines Schenkungsvertrages über Grundstücke mit einer Fläche unter einem Hektar - Grundstücksbegriff im Sinne des Grundstückverkehrsgesetzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrdstVG § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1967 - V BLw 24/67

    Grundstücksbegriff des Grundstücksverkehrsgesetzes

    Auszug aus BGH, 24.04.1986 - BLw 14/85
    Der Bundesgerichtshof hat im Beschluß vom 19. Dezember 1967, BGHZ 49, 145 unter ausführlicher Begründung entschieden, unter Grundstück im Sinne des Grundstückverkehrsgesetzes sei das Grundstück im Rechtssinne, nicht das im wirtschaftlichen Sinne zu verstehen.
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs

    Auszug aus BGH, 24.04.1986 - BLw 14/85
    Die vom Beschwerdegericht zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes RdL 1956, 247; 1960, 35 und 1962, 98 sind insgesamt zu Art. IV des Kontrollratsgesetzes Nr. 45 ergangen, unter dessen Geltungsbereich der wirtschaftliche Grundstücksbegriff maßgebend war (vgl. BGHZ 94, 299, 302, 303) [BGH 09.05.1985 - BLw 9/84].
  • BGH, 30.09.1970 - III ZR 87/69

    Abwässerkanalisation

    Auszug aus BGH, 24.04.1986 - BLw 14/85
    Diese Entscheidung hat der Senat im Beschluß vom 9. Mai 1985, BGHZ 54, 299, 303 ausdrücklich bestätigt.
  • OLG Schleswig, 12.09.2006 - 3 WLw 39/06

    Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts

    Ein nach § 134 BGB unzulässiges Umgehungsgeschäft würde auch bei getrennten Veräußerungen nicht vorliegen (BGH AgrarR 1986, 211).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof für den Anwendungsbereich der Freigrenzenregelung in Nordrhein-Westfalen gemäß dem Ausführungsgesetz zum Grundstücksverkehrsgesetz vom 14. Juli 1981 (GVOBl. S. 403, abgedruckt auch bei Netz, aaO. S. 135), die der Regelung in Schleswig-Holstein wörtlich entspricht, lediglich eine andere Größe für die Freigrenze vorsieht, bereits entschieden, dass bei Veräußerung mehrerer Flurstücke mit eigenen Nummern im Bestandsverzeichnis, von denen jedes innerhalb der Freigrenze liegt, die in ihrer Summe die Freigrenze aber überschreiten, die Veräußerung auch dann genehmigungsfrei ist, wenn die Grundstücke aufgrund eines einheitlichen Vertrags übertragen werden sollen (BGH AgrarR 1986, 211; ebenso Netz, aaO, § 2 GrdstVG, Anm. 4.2.13.3.3, S. 299).

  • OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08

    Genehmigungserfordernis beim Grundstücksverkauf an Nichtlandwirt

    Er hat dort ausgesprochen, das GrdstVG verstehe unter einem Grundstück das Grundstück im Rechtssinne (und nicht im wirtschaftlichen Sinne), also einen räumliche abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes ohne Rücksicht auf die Art der Nutzung unter einer besonderen Nummer eingetragen ist, und vertritt dies in ständiger Rechtssprechung (z.B. BGH AgrarR 1971/72, 121, 122; BGH AgrarR 1985, 300; BGH AgrarR 1986, 211).
  • BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20

    Genehmigungsbedürftigkeit des Verkaufs kleinerer die Freigrenze nicht

    Allerdings ist unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts auch der Verkauf kleinerer, die Freigrenze nicht überschreitender Flächen genehmigungsbedürftig, wenn Trennstücke eines die Freigrenze übersteigenden Grundstücks gleichzeitig oder nacheinander veräußert werden, die einzelnen Rechtsgeschäfte in einem inneren Zusammenhang stehen und nach einem einheitlichen Plan durchgeführt werden (s. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648 mwN; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 24. April 1986 - BLw 14/85, AgrarR 1986, 211 f; Schleswig-Holsteinisches OLG, RNotZ 2007, 210, 211; OLG Rostock, NJW-RR 2015, 1238 f Rn. 10 und NJOZ 2015, 1767, 1768 Rn. 10; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 3968; Gutachten des Deutschen Notarinstituts, DNotI-Report 2011, 187, 189).
  • OLG Jena, 08.03.2010 - 9 W 23/10

    Zwischenverfügung, Eintragungshindernis, Grundstücksverkehrsgenehmigung,

    Der Bundesgerichtshof hat das im Wesentlichen damit begründet, dass der Veräußerer nicht gehindert ist, die Grundstücke einzeln zu veräußern und davon auszugehen ist, dass die Zusammenfassung des Geschäfts in einer einheitlichen Urkunde aus Kostengründen erfolgt (BGH AgrarR 1986, 211 f. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2012 - 15 W 17/12

    Vorkaufsrecht nach § 4 RSiedlG

    Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (AgrarR 1986, 211), der ausgeführt hat, dass die Übertragung eines Grundstücks unterhalb der Größe von (in diesem Fall) 1 ha nicht genehmigungsbedürftig sei, wenn vom Grundstück im Rechtssinne auszugehen sei.
  • OLG Brandenburg, 01.03.2018 - 5 WLw 17/17

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher

    15 Grundstück im Sinne des Grundstücksverkehrsgesetzes und der zu ihm auf der Grundlage von § 2 Abs. 3 GrdstVG ergangenen Ausführungsgesetze der Länder ist das Grundstück im Rechtssinn (BGH AgrarR 1986, 211).
  • OLG Oldenburg, 15.10.2015 - 10 W 9/15

    Genehmigungspflicht der Veräußerung einer Teilfläche eines Grundstücks von

    Die Rechtsbeschwerde war nicht zuzulassen, weil die Entscheidung im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 24.04.1986 - BLw 14/85 - AgrarR 1986, 211) steht.
  • OLG Celle, 13.01.2014 - 7 W 81/13

    Anforderungen an die Privilegierung einer Ersatzlandbeschaffung nach § 8 Nr. 7b

    Für das Grundstücksverkehrsgesetz und die hierzu ergangenen Länderbestimmungen gilt nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Grundstücksbegriff im Rechtssinne (BGH, AgrarR 1986, 211).
  • OLG Jena, 16.07.1998 - Lw U 83/98

    Grundstücksverkehrsgenehmigung

    Danach ist unter einem Grundstück im Rechtssinne der räumlich abgrenzbare Teil der Erdoberfläche zu verstehen, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes ohne Rücksicht auf die Art seiner Nutzung unter einer besonderen Nummer gebucht ist (BGHZ 49, 145, 147; BGHZ 94, 299, 303; BGH, AgrarR 1986, 211).
  • BGH, 22.09.1988 - BLw 1/88

    Genehmigungsbedürftigkeit eines Veräußerungsgeschäfts - Voraussetzungen eines

    Die Rechtsbeschwerde meint, das Beschwerdegericht sei im Zusammenhang mit der Frage der Genehmigungsbedürftigkeit des Veräußerungsgeschäftes von den Beschlüssen des Bundesgerichtshofes vom 24. April 1986, BLw 14/85, AgrarR 1986, 211 und 8. Dezember 1959, V BLw 19/59, RdL 1960, 35 abgewichen.
  • OLG Karlsruhe, 27.01.1992 - 13 WLw 155/91

    Genehmigungsbedürftigkeit der Auflassung eines Grundstückteils; Eigenschaft als

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