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BGH, 15.11.2002 - BLw 15/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Erbfolge nach der Höfeordnung; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG; Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs
- Judicialis
LwVG § 24 Abs. 1; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1; ; LwVG § 44; ; LwVG § 45; ; HöfeO § 6 Abs. 6
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; LwVG § 24 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1
Verletzung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94
Anfechtung einer Richterablehnung durch das Oberlandesgericht
Auszug aus BGH, 15.11.2002 - BLw 15/02
Zum einen eröffnet die Rüge, das Gericht habe das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, nach der ständigen - vom Bundesverfassungsgericht gebilligten - Rechtsprechung des Senats keine zusätzliche Instanz (Beschl. v. 27. Februar 1997, BLw 2/97, AgrarR 1997, 319 m.w.N.; vgl. auch BVerfG NJW 1982, 1454; BGH, Urt. v. 8. November 1994, XI ZR 35/94, NJW 1995, 403), sondern zur Vermeidung einer sonst möglichen Verfassungsbeschwerde nur die Möglichkeit einer Gegenvorstellung bei dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat (BVerfGE 72, 84, 88).Zum anderen kann sich auf Art. 103 Abs. 1 GG nur berufen, wer im vorangegangenen Verfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerfGE 28, 10, 14; BGH, Urt. v. 8. November 1994, XI ZR 35/94 aaO).
- BGH, 26.10.1999 - BLw 2/99
Verneinung der Hofeigenschaft durch das Landwirtschaftsgericht
Auszug aus BGH, 15.11.2002 - BLw 15/02
Das Beschwerdegericht hat zu Recht die Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 22 verneint, da dieser als Hoferbe - nach der nicht anfechtbaren Entscheidung des Beschwerdegerichts - ausscheidet (vgl. nur Senat, Beschl. v. 26. Oktober 1999, BLw 2/99, AgrarR 2000, 227, 228). - BGH, 27.02.1997 - BLw 2/97
Darlegung eines Abweichungsfall; Verletzung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BGH, 15.11.2002 - BLw 15/02
Zum einen eröffnet die Rüge, das Gericht habe das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, nach der ständigen - vom Bundesverfassungsgericht gebilligten - Rechtsprechung des Senats keine zusätzliche Instanz (Beschl. v. 27. Februar 1997, BLw 2/97, AgrarR 1997, 319 m.w.N.; vgl. auch BVerfG NJW 1982, 1454;… BGH, Urt. v. 8. November 1994, XI ZR 35/94, NJW 1995, 403), sondern zur Vermeidung einer sonst möglichen Verfassungsbeschwerde nur die Möglichkeit einer Gegenvorstellung bei dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat (BVerfGE 72, 84, 88).
- BVerfG, 25.03.1986 - 1 BvL 5/80
Rechtliches Gehör - Urteil des BverfG - Abänderung eines Urteils - …
Auszug aus BGH, 15.11.2002 - BLw 15/02
Zum einen eröffnet die Rüge, das Gericht habe das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, nach der ständigen - vom Bundesverfassungsgericht gebilligten - Rechtsprechung des Senats keine zusätzliche Instanz (Beschl. v. 27. Februar 1997, BLw 2/97, AgrarR 1997, 319 m.w.N.; vgl. auch BVerfG NJW 1982, 1454;… BGH, Urt. v. 8. November 1994, XI ZR 35/94, NJW 1995, 403), sondern zur Vermeidung einer sonst möglichen Verfassungsbeschwerde nur die Möglichkeit einer Gegenvorstellung bei dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat (BVerfGE 72, 84, 88). - BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in …
Auszug aus BGH, 15.11.2002 - BLw 15/02
Zum anderen kann sich auf Art. 103 Abs. 1 GG nur berufen, wer im vorangegangenen Verfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerfGE 28, 10, 14;… BGH, Urt. v. 8. November 1994, XI ZR 35/94 aaO). - BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der …
Auszug aus BGH, 15.11.2002 - BLw 15/02
Zum einen eröffnet die Rüge, das Gericht habe das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, nach der ständigen - vom Bundesverfassungsgericht gebilligten - Rechtsprechung des Senats keine zusätzliche Instanz (Beschl. v. 27. Februar 1997, BLw 2/97, AgrarR 1997, 319 m.w.N.; vgl. auch BVerfG NJW 1982, 1454;… BGH, Urt. v. 8. November 1994, XI ZR 35/94, NJW 1995, 403), sondern zur Vermeidung einer sonst möglichen Verfassungsbeschwerde nur die Möglichkeit einer Gegenvorstellung bei dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat (BVerfGE 72, 84, 88).
- BGH, 03.03.2005 - BLw 34/04
Verwerfung der Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen mangels Zulassung durch …
Soweit die Rechtsbeschwerde einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG rügt, kann offen bleiben, ob dies überhaupt geeignet ist, einen im übrigen nicht zulässigen Rechtsmittelweg zu eröffnen (bislang nach ständiger Rechtsprechung des Senats zu verneinen, siehe nur Beschl. v. 15. November 2002, BLw 15/02, BGH-Report 2003, 569 mit umfangreichen Nachweisen), oder ob das Verfahren fortzusetzen ist (vgl. BVerfGE 107, 359; 108, 341). - BGH, 26.10.2006 - BLw 15/06
Anforderungen an die Begründung einer Divergenzrechtsbeschwerde; Verletzung des …
a) Die erhobene Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs, die mit dem Unterlassen eines richterlichen Hinweises auf eine sachdienliche Ergänzung des Klageantrages bezüglich der zugepachteten Flächen begründet worden ist, macht die Rechtsbeschwerde nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht zulässig (Beschl. v. 17. Dezember 1992, BLw 47/92, RdL 1993, 78; Beschl. v. 27. Februar 1997, BLw 2/97, AgrarR 1997, 319; Beschl. v. 15. November 2002, BLw 15/02, BGHReport 2003, 569; Beschl. v. 19. Februar 2004, BLw 28/03, NL-BzAR 2004, 190, 191). - BGH, 06.10.2005 - BLw 5/05
Beschwerdeberechtigung in Landwirtschaftssachen
Dabei kann offen bleiben, ob allein dieser Gesichtspunkt geeignet ist, den Weg für ein an sich unzulässiges Rechtsmittel frei zu machen (vgl. Senat, Beschl. v. 15. November 2002, BLw 15/02, BGH-Report 2003, 569). - BGH, 07.10.2004 - BLw 24/04
Darlegung eines Divergenzfalls
Denn die Rüge, das Gericht habe das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, eröffnet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keine zusätzliche Instanz (siehe nur Senat, Beschl. v. 15. November 2002, BLw 15/02, BGH-Report 2003, 569 mit umfangreichen Nachweisen).