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   BGH, 06.10.2005 - BLw 18/05   

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https://dejure.org/2005,12924
BGH, 06.10.2005 - BLw 18/05 (https://dejure.org/2005,12924)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2005 - BLw 18/05 (https://dejure.org/2005,12924)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - BLw 18/05 (https://dejure.org/2005,12924)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Umwandlung einer LPG in eine eingetragene Genossenschaft

  • Judicialis

    LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; LwAnpG § 28 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1
    Begriff des Divergenzfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - BLw 18/05
    Für die Frage der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG ist ein solcher Fehler ohne Belang, denn er macht - für sich genommen - sie nicht statthaft (ständige Senatsrechtsprechung, siehe schon BGHZ 15, 5, 9 f. und Beschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328).
  • BGH, 26.04.2002 - BLw 40/01

    Umfang des Auskunfts- und Einsichtsrechts des Mitglieds einer LPG beim Umwandlung

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - BLw 18/05
    Vielmehr legt das Beschwerdegericht seiner Auffassung die - auch in der von dem Antragsteller bezeichneten Vergleichsentscheidung ausgeführte - Rechtsprechung des Senats zugrunde, dass bei der Umwandlung einer LPG in eine Genossenschaft jedes frühere LPG-Mitglied an der Genossenschaft in demselben Verhältnis wie zuvor an der LPG beteiligt sein muss, die umgewandelten Anteile oder Mitgliedschaftsrechte also quotal dem Anteil an dem Eigenkapital der LPG entsprechen müssen (Senat, Beschl. v. 26. April 2002, BLw 40/01, VIZ 2002, 482 f.).
  • BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - BLw 18/05
    Die Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich aber, da das Beschwerdegericht sie nicht zugelassen hat (§ 24 Abs. 1 LwVG) und ein Fall von § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG nicht vorliegt, daraus, dass die Voraussetzungen der Divergenzrechtsbeschwerde nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG (dazu näher Senat, BGHZ 89, 149 ff.) nicht vorliegen.
  • BGH, 01.06.1977 - V BLw 1/77

    Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Wirtschaftsfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - BLw 18/05
    Für die Frage der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG ist ein solcher Fehler ohne Belang, denn er macht - für sich genommen - sie nicht statthaft (ständige Senatsrechtsprechung, siehe schon BGHZ 15, 5, 9 f. und Beschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 13/96

    Anspruch auf bare Zuzahlung nach Umwandelung einer LPG in eine Genossenschaft

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - BLw 18/05
    Der Antragsteller meint, das Beschwerdegericht sei von dem Senatsbeschluss vom 29. November 1996 (BLw 13/96, ZIP 1997, 298) abgewichen, indem es seiner Entscheidung den Rechtssatz zugrunde gelegt habe, dass ein Anspruch auf bare Zuzahlung nach § 28 Abs. 2 LwAnpG bei Umwandlung einer LPG in eine eingetragene Genossenschaft allein darauf gestützt werden könne, dass die quotale Beteiligung an dem Unternehmen neuer Rechtsform hinter der quotalen Beteiligung an dem Vermögen der LPG zurückbleibe, eine Abweichung zwischen dem Eigenkapitalanteil der LPG und dem dem Mitglied zugewiesenen Vermögenswert an der Genossenschaft demgegenüber unbeachtlich sei.
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - BLw 18/05
    Das folgt allerdings nicht bereits daraus, dass die angefochtene Entscheidung in der Rechtsbeschwerdeschrift mit einem falschen Datum bezeichnet ist, denn der Rechtsmittelschrift war der angefochtene Beschluss mit dem zutreffenden Datum beigefügt (vgl. Senat, Beschl. v. 9. Mai 1985, BLw 8/84, RdL 1985, 274).
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