Rechtsprechung
BGH, 23.10.1998 - BLw 20/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung einer vertraglichen Abfindungsvereinbarung; Abweichung von gesetzlicher Abfindung gem. § 44 LwAnpG als gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB; Auslegung der Berechnungsgrundlage für Abfindungsvereinbarung; Zulässige Abweichung von Regelungen des § 44 ...
- Judicialis
BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 142 Abs. 1; ; LwAnpG § 44; ; LwAnpG § 44 Abs. 6; ; LwAnpG § 44 Abs. 1; ; GenG § 22 Abs. 4; ; LwVG § 44; ; LwVG § 45
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LwAnpG § 44
Zulässigkeit einer Vereinbarung über die dem ausscheidenden Mitglied einer LPG zustehenden Abfindung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 01.07.1994 - BLw 110/93
Bindung an eine Abfindungsvereinbarung im Rahmen der Auseinandersetzung einer LPG
Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 20/98
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können die Beteiligten in den Grenzen der Privatautonomie sowohl über das Ausscheiden als auch über die dem Mitglied zustehende Abfindung eine Vereinbarung treffen (u.a. Senatsbeschlüsse v. 24. November 1993, BLw 39/93, WM 1994, 26o, 261 m. Anm. Buchele EWiR 1994, 481; v. 1. Juli 1994, BLw 110/93, WM 1994, 1766, 1767 m. Anm. Schweizer, EWiR 1994, 957).Denn die gesetzlichen Abfindungsansprüche können zwar nicht durch organschaftlichen Willensbildungsakt der LPG-Vollversammlung, wohl aber durch individuelle Vereinbarung beschränkt oder erweitert werden (Senatsbeschl. v. 1. Juli 1994, BLw 110/93 aaO).
- BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86
Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts; Risiko der Bebaubarkeit
Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 20/98
Denn selbst wesentliche Änderungen der Verhältnisse begründen kein Recht auf Anpassung des Vertrages, wenn sich durch die Störung nur ein Risiko verwirklicht, das eine Partei zu tragen hat (vgl. BGHZ 74, 370, 373; 101, 143, 152). - BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77
Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland
Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 20/98
Denn selbst wesentliche Änderungen der Verhältnisse begründen kein Recht auf Anpassung des Vertrages, wenn sich durch die Störung nur ein Risiko verwirklicht, das eine Partei zu tragen hat (vgl. BGHZ 74, 370, 373; 101, 143, 152).
- BGH, 25.06.1987 - VII ZR 107/86
Erkundigungspflichten des Bieters vor Abgabe des Angebots
Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 20/98
Vielmehr hat derjenige, der aufgrund einer für richtig gehaltenen, in Wirklichkeit aber unzutreffenden, Berechnungsgrundlage eine Abfindungsforderung ermittelt und seinem Angebot zugrunde legt, das Risiko, daß seine Kalkulation zutrifft, selbst zu tragen (st. Rspr., u.a. BGH, Urt. v. 25. Juni 1987, VII ZR 107/86, NJW-RR 1987, 1306, 1307; v. 7. Juli 1998, X ZR 17/97, NJW 1998, 3192, 3193). - BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97
Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht …
Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 20/98
Vielmehr hat derjenige, der aufgrund einer für richtig gehaltenen, in Wirklichkeit aber unzutreffenden, Berechnungsgrundlage eine Abfindungsforderung ermittelt und seinem Angebot zugrunde legt, das Risiko, daß seine Kalkulation zutrifft, selbst zu tragen (…st. Rspr., u.a. BGH, Urt. v. 25. Juni 1987, VII ZR 107/86, NJW-RR 1987, 1306, 1307; v. 7. Juli 1998, X ZR 17/97, NJW 1998, 3192, 3193). - BGH, 23.10.1998 - BLw 19/98
Risiko der Richtigkeit einer Bilanz
Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 20/98
Abgesehen davon, daß das abfindungsrelevante Eigenkapital weder durch den Wert des Unternehmens noch durch das ausgewiesene Bilanzkapital bestimmt wird (Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 18/97, AgrarR 1998, 249 = WM 1998, 1643 m. Anm. Lohlein, EWiR 1998, 659; Beschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 19/98, zur Veröffentlichung bestimmt), ist die Abfindung in Abweichung von § 44 Abs. 6 LwAnpG nicht auf der Grundlage des Eigenkapitals, sondern auf der des Bilanzkapitals bemessen worden. - BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93
Abfindungsanspruch eines LPG -Mitglieds
Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 20/98
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können die Beteiligten in den Grenzen der Privatautonomie sowohl über das Ausscheiden als auch über die dem Mitglied zustehende Abfindung eine Vereinbarung treffen (u.a. Senatsbeschlüsse v. 24. November 1993, BLw 39/93, WM 1994, 26o, 261 m. Anm. Buchele EWiR 1994, 481; v. 1. Juli 1994, BLw 110/93, WM 1994, 1766, 1767 m. Anm. Schweizer, EWiR 1994, 957). - BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93
Wirksamkeit eines Verzichts auf den Abfindungsanspruch
Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 20/98
Genauso wie Mitglieder auf Ansprüche nach § 44 Abs. 1 LwAnpG wirksam durch Vertrag verzichten können (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 57/93, WM 1994, 267), dürfen die Beteiligten untereinander auch die Zahlung einer anderen Abfindung vereinbaren, als sie nach dem Gesetz geschuldet wäre. - BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97
Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder
Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 20/98
Abgesehen davon, daß das abfindungsrelevante Eigenkapital weder durch den Wert des Unternehmens noch durch das ausgewiesene Bilanzkapital bestimmt wird (Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 18/97, AgrarR 1998, 249 = WM 1998, 1643 m. Anm. Lohlein, EWiR 1998, 659; Beschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 19/98, zur Veröffentlichung bestimmt), ist die Abfindung in Abweichung von § 44 Abs. 6 LwAnpG nicht auf der Grundlage des Eigenkapitals, sondern auf der des Bilanzkapitals bemessen worden.
- OLG Naumburg, 12.09.2001 - 2 Ww 43/00
Landwirtschaftsanpassungsgesetz - formularmäßige Abfindungsvereinbarungen - keine …
c) Eine einvernehmliche Regelung, durch die die Ansprüche eines ehemaligen LPG-Mitgliedes nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz - auch erheblich - eingeschränkt werden, können die Beteiligten nach der Rechtsprechung des BGH in den Grenzen der Privatautonomie treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24.11.1993, BLw 39/93, WM 1994, 260, 261; vom 01.07.1994, BLw 110/93, WM 1994, 1766, 1767; 23.10.1998, BLw 20/98).d) Die Vereinbarung eines zu geringen Abfindungsbetrages stellt für sich allein noch keinen Grund für die Nichtigkeit, insbesondere wegen Sittenwidrigkeit dar (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.1998, BLw 20/98 a.a.O.).