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   BGH, 13.02.2003 - BLw 23/02   

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https://dejure.org/2003,12308
BGH, 13.02.2003 - BLw 23/02 (https://dejure.org/2003,12308)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2003 - BLw 23/02 (https://dejure.org/2003,12308)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - BLw 23/02 (https://dejure.org/2003,12308)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zuzahlung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) - Zulassung der Beschwerde wegen Abweichung von Rechtsprechung - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Rechtsfehler des Beschwerdegerichts

  • Judicialis

    LwAnpG § 28 Abs. 2; ; LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; LwVG § 44; ; LwVG § 45

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1
    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 13.02.2003 - BLw 23/02
    Darauf kann eine Rechtsbeschwerde nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG indes allein nicht gestützt werden; ob dem Beschwerdegericht ein Rechtsfehler unterlaufen ist, ist nämlich für die Frage der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ohne Belang, denn ein solcher Fehler macht - für sich genommen - sie nicht statthaft (st. Senatsrspr., s. schon BGHZ 15, 5, 9 f. und Senatsbeschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328).
  • BGH, 08.12.1995 - BLw 33/95

    Vermögensauseinandersetzung einer LPG

    Auszug aus BGH, 13.02.2003 - BLw 23/02
    Der Antragsteller macht geltend, das Beschwerdegericht sei von der Entscheidung des Senats vom 8. Dezember 1995 (BGHZ 131, 268 ff.) abgewichen.
  • BGH, 01.06.1977 - V BLw 1/77

    Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Wirtschaftsfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 13.02.2003 - BLw 23/02
    Darauf kann eine Rechtsbeschwerde nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG indes allein nicht gestützt werden; ob dem Beschwerdegericht ein Rechtsfehler unterlaufen ist, ist nämlich für die Frage der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ohne Belang, denn ein solcher Fehler macht - für sich genommen - sie nicht statthaft (st. Senatsrspr., s. schon BGHZ 15, 5, 9 f. und Senatsbeschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328).
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