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   BGH, 22.10.1998 - BLw 24/98   

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https://dejure.org/1998,6278
BGH, 22.10.1998 - BLw 24/98 (https://dejure.org/1998,6278)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1998 - BLw 24/98 (https://dejure.org/1998,6278)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - BLw 24/98 (https://dejure.org/1998,6278)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde mit der mangelnden Anwendung von Rechtsgrundsätzen aus Vergleichsentscheidungen

  • Judicialis

    LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; LwVG § 24 Abs. 1; ; LwVG § 24 Abs. 1 Satz 2; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; LwVG § 44; ; LwVG § 45; ; BGB § ... 1376 Abs. 4; ; HöfeO § 13 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1
    Statthaftigkeit einer Abweichungsrechtsbeschwerde

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.02.1963 - V BLw 37/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - BLw 24/98
    Diese Entscheidung ist für den Senat bindend und kann - entgegen der Auffassung des Rechtsbeschwerdeführers - nicht mit der Begründung angefochten werden, das Oberlandesgericht habe die Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 24 Abs. 1 Satz 2 LwVG) zulassen müssen (vgl. Senatsbeschl. v. 12. Februar 1963, V BLw 37/62, RdL 1963, 66 und seither in st. Rspr.).
  • BGH, 04.07.1979 - V BLw 13/79

    Verletzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung -

    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - BLw 24/98
    Die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich schließlich auch nicht allein daraus, daß sie eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG rügt (vgl. Senatsbeschlüsse v. 6. Dezember 1960, V BLw 12/60, LM LwVG § 24 Nr. 25 und v. 4. Juli 1979, V BLw 13/79, LM LwVG § 24 Nr. 32; BVerfGE 28, 88, 96; BVerfG NJW 1982, 1454).
  • BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - BLw 24/98
    Da ein Fall von § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG nicht vorliegt, wäre die Rechtsbeschwerde nur unter den Voraussetzungen von § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG (vgl. dazu näher BGHZ 89, 149 ff) statthaft.
  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 75/88

    Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Rahmen des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - BLw 24/98
    Er bezieht sich nur auf das - seiner Ansicht nach vom Beschwerdegericht "übersehene" - Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. September 1989, IVb ZR 75/88 (AgrarR 1990, 109 ff), wonach dem Eigentümer eines landwirtschaftlichen Anwesens, das beim Zugewinnausgleich nach dem Ertragswert bewertet werden soll, die Darlegungs- und Beweislast für die künftige Fortführung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung obliegt.
  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - BLw 24/98
    Die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich schließlich auch nicht allein daraus, daß sie eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG rügt (vgl. Senatsbeschlüsse v. 6. Dezember 1960, V BLw 12/60, LM LwVG § 24 Nr. 25 und v. 4. Juli 1979, V BLw 13/79, LM LwVG § 24 Nr. 32; BVerfGE 28, 88, 96; BVerfG NJW 1982, 1454).
  • BGH, 01.06.1977 - V BLw 1/77

    Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Wirtschaftsfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - BLw 24/98
    Die Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde kann deshalb nicht damit begründet werden, das Beschwerdegericht habe die in Vergleichsentscheidungen niedergelegten Rechtsgrundsätze nicht (oder nicht richtig) auf den zu entscheidenden Fall angewendet (vgl. Senatsbeschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328).
  • BGH, 06.12.1960 - V BLw 12/60
    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - BLw 24/98
    Die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich schließlich auch nicht allein daraus, daß sie eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG rügt (vgl. Senatsbeschlüsse v. 6. Dezember 1960, V BLw 12/60, LM LwVG § 24 Nr. 25 und v. 4. Juli 1979, V BLw 13/79, LM LwVG § 24 Nr. 32; BVerfGE 28, 88, 96; BVerfG NJW 1982, 1454).
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