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   BGH, 24.04.1986 - BLw 27/85   

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https://dejure.org/1986,1434
BGH, 24.04.1986 - BLw 27/85 (https://dejure.org/1986,1434)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1986 - BLw 27/85 (https://dejure.org/1986,1434)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1986 - BLw 27/85 (https://dejure.org/1986,1434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Höferecht - Beerbung bei lebendigem Leib - Ehegattenhof - Anordnung der Erbfolge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HöfeO § 8 Abs. 1
    Testamentarische Anordnung der Erbfolge bei einem Ehegattenhof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 98, 1
  • NJW 1986, 2434
  • MDR 1986, 846
  • FamRZ 1986, 802
  • Rpfleger 1986, 387
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 04.06.1982 - 3 W 6/82
    Auszug aus BGH, 24.04.1986 - BLw 27/85
    In der Rechtsprechung wird die letztwillige Einsetzung des überlebenden Ehegatten zum Hofvorerben hinsichtlich seines eigenen Anteils am Ehegattenhof als unzulässig und unwirksam angesehen (vgl. AG Münster Beschl. vom 2. November 1978, 31 LwH 805/78, AgrarR 1978, 348; OLG Hamm Beschlüsse vom 20. April 1982, 10 WLw 7/82, AgrarR 1982, 163 und vom 2. April 1981, 10 WLw 11/81, AgrarR 1982, 326).
  • BGH, 23.11.2012 - BLw 12/11

    Höferecht: Wegfall der Hofeigenschaft zwischen Vorerb- und Nacherbfall;

    Diese Vorschrift, nach der ein Ehegattenhof dem überlebenden Ehegatten, sofern der Hof nicht von ihm stammte, mit dem Tod des anderen Ehegatten (nur) als Hofvorerben zufiel, hatte allerdings zur Folge, dass der überlebende Ehegatte bezüglich des ihm bereits gehörenden Miteigentumsanteils sich "bei lebendigem Leibe" selbst beerbte, was einen verfassungsrechtlich bedenklichen Eingriff in sein Eigentumsrecht darstellte (vgl. Senat, Beschluss vom 24. April 1986, BLw 27/85, BGHZ 98, 1, 4).
  • BGH, 22.02.1994 - BLw 66/93

    Rechtsstellung des den Hof bewirtschaftenden Abkömmlings

    Dem entspricht es auch, daß vor dem 1. Juli 1976 getroffene Verfügungen von Todes wegen, in denen der überlebende Ehegatte zum Hofvorerben eines Ehegattenhofes bestimmt wurde, bei einem Erbfall nach dem 30. Juni 1976 als unwirksam angesehen werden (vgl. OLG Hamm AgrarR 1982, 163, 164 und 82, 326; AG Münster AgrarR 1978, 348; Faßbender/Hötzel/v. Jeinsen/Pikalo aaO, § 8 Rdn. 73; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery aaO, § 8 Rdn. 54; Wöhrmann/Stöcker aaO, § 8 Rdn. 57; vgl. auch BGHZ 98, 1 ff [BGH 24.04.1986 - BLw 27/85]).
  • OLG Köln, 28.06.2011 - 23 WLw 12/10

    Unzulässigkeit von Feststellungsanträgen hinsichtlich der Höfeeigenschaft eines

    Der Gesetzgeber hat diese Konsequenz mit Rücksicht auf verfassungsrechtliche Bedenken (Verletzung der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG) beseitigt (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung nebst Begründung - BT-Drucks. 7/1443 - zu Art. 1 Nr. 4, zu Absatz 1, 1.)." (BGH, Beschl. v. 24.4.1986, BLw 27/85, BGHZ 98, 1 ff.).
  • BGH, 16.10.1992 - V ZR 125/91

    Übereignungsanspuch bei formlosen Hofübergabevertrag

    Mit der gesetzlich zwingenden Zuweisung des Hofs an den überlebenden Ehegatten (BGHZ 98, 1 4) [BGH 24.04.1986 - BLw 27/85] sind dessen Abkömmlinge hoferbenberechtigt.
  • OLG Oldenburg, 30.01.1997 - 5 W 12/97

    Erforderlichkeit eines Erbscheins oder Hoffolgezeugnisses bei Vererbung des Hofes

    Der Senat ist mit der heute ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGHZ 98, 1 [BGH 24.04.1986 - BLw 27/85] ; Lange/Wulff/ Lüdtke-Handjery, a. a. 0., § 7, RdNr. 12) der Ansicht, dass mit der Entstehung des Ehegattenhofes die Nachfolge diesbezüglich in § 8 Abs. 1 Höfe0 zwingend ist, ein formlos bindend bestimmter Hoferbe daher durch den längstlebenden Ehegattenhoferben verdrängt wird.
  • BGH, 14.05.1987 - BLw 12/86

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Pachtvertrages - Anforderungen an

    Eine Beerbung "bei lebendigem Leib", wie sie § 8 Abs. 1 HöfeO a.F. zuließ, findet seit Inkrafttreten der Neufassung des § 8 HöfeO nicht mehr statt (vgl. BGHZ 98, 1, 5) [BGH 24.04.1986 - BLw 27/85].
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