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   BGH, 26.04.2002 - BLw 29/01   

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https://dejure.org/2002,6013
BGH, 26.04.2002 - BLw 29/01 (https://dejure.org/2002,6013)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2002 - BLw 29/01 (https://dejure.org/2002,6013)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2002 - BLw 29/01 (https://dejure.org/2002,6013)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde - LPG - Umwandlung - Genossenschaft - Abfindung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 779; ; BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; LwAnpG § 44; ; LwAnpG § 28 Abs. 2; ; LwAnpG § 44 Abs. 1; ; LwAnpG § 36 Abs. 1; ; AGBG § 3; ; AGBG § 9; ; LwVG § 44; ; LwVG § 45

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 44 Abs. 1; BGB § 779 § 138 Abs. 1
    Wirksamkeit eines Barabfindungsvergleichs aus Anlaß der Umwandlung einer LPG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Landwirtschaft - Sittenwidrige Abfindung für Ausscheiden aus LPG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.10.1984 - VII ZR 95/83

    Wirksamkeit einer von einem Haftpflichtversicherer in Allgemeinen

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 29/01
    Anders wäre es nur dann, wenn es um den Verzicht gegenüber Dritten ginge (vgl. BGH, Urt. v. 25. Oktober 1984, VII ZR 95/83, NJW 1985, 970 f).
  • BGH, 22.02.1994 - BLw 71/93

    Entgegenstehen der Möglichkeit eines Antrags auf zukünftige Leistung gegenüber

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 29/01
    Mit der Einigung über den von der Antragstellerin zu zahlenden Betrag ist zwischen den Parteien sowohl über das Ausscheiden als auch über die dem Antragsteller wegen seiner Mitgliedschaft in der LPG zustehenden Zahlungsbetrag ein Einvernehmen erzielt worden, das einen Rückgriff auf die gesetzlichen Regelungen ausschließt (vgl. Senatsbeschl. v. 22. Februar 1994, BLw 71/93, in NL-BzAR 1997, 277, 278).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92

    Keine Erweiterung des Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren - Abfindungsanspruch

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 29/01
    Bei der Entscheidung der Rechtssache kann dahingestellt bleiben, ob die Kündigung des Antragstellers vom 17. März 1992 im Hinblick auf die Eintragung der Umwandlung der Antragsgegnerin zu einem Abfindungsanspruch gemäß § 44 LwAnpG führen konnte (vgl. Senat, BGHZ 125, 166, 169; Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, WM 1993, 1019, 1020, insoweit in BGHZ 120, 349 ff nicht wiedergegeben), ob durch den am 23. Juni 2000 der Antragsgegnerin zugestellten Antrag die Frist zur Bestimmung einer angemessenen Barabfindung durch das Gericht eingehalten wurde (vgl. Senatsbeschl. v. 9. November 2001, BLw 7/01, WM 2002, 34) und ob für einen Anspruch auf bare Zuzahlung überhaupt Raum ist.
  • BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95

    Bestimmtheit und Angemessenheit eines Barabfindungsgebots

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 29/01
    Daß die im Beschluß vom 23. Juli 1991 angebotene Abfindung weit hinter einer angemessenen Abfindung im Sinne von § 36 Abs. 1 LwAnpG zurückblieb (vgl. Senat, BGHZ 131, 260 ff), führt nicht dazu, daß die dem Angebot entsprechende Vereinbarung sittenwidrig wäre.
  • BGH, 16.06.2000 - BLw 19/99

    Sittenwidrigkeit einer Abfindungsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 29/01
    Der Verzicht auf eine Forderung oder ihr Erlaß sind nur dann nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn der Verzicht oder der Erlaß sich nach der Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck seinem Gesamtcharakter nach als nicht mit den guten Sitten vereinbar darstellt (Senatsbeschl. v. 16. Juni 2000, BLw 19/99, WM 2000, 1762, 1763; BGH, Urt. v. 10. Oktober 1997, V ZR 74/96, NJW-RR 1998, 590).
  • BGH, 22.02.1994 - BLw 98/93

    Kündigung der Mitgliedschaft in einer umgewandelten LPG nach Eintragung der neuen

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 29/01
    Bei der Entscheidung der Rechtssache kann dahingestellt bleiben, ob die Kündigung des Antragstellers vom 17. März 1992 im Hinblick auf die Eintragung der Umwandlung der Antragsgegnerin zu einem Abfindungsanspruch gemäß § 44 LwAnpG führen konnte (vgl. Senat, BGHZ 125, 166, 169; Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, WM 1993, 1019, 1020, insoweit in BGHZ 120, 349 ff nicht wiedergegeben), ob durch den am 23. Juni 2000 der Antragsgegnerin zugestellten Antrag die Frist zur Bestimmung einer angemessenen Barabfindung durch das Gericht eingehalten wurde (vgl. Senatsbeschl. v. 9. November 2001, BLw 7/01, WM 2002, 34) und ob für einen Anspruch auf bare Zuzahlung überhaupt Raum ist.
  • BGH, 10.10.1997 - V ZR 74/96

    Wirksamkeit einer unter Ausschaltung des Rechtsanwalts einer Vertragspartei

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 29/01
    Der Verzicht auf eine Forderung oder ihr Erlaß sind nur dann nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn der Verzicht oder der Erlaß sich nach der Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck seinem Gesamtcharakter nach als nicht mit den guten Sitten vereinbar darstellt (Senatsbeschl. v. 16. Juni 2000, BLw 19/99, WM 2000, 1762, 1763; BGH, Urt. v. 10. Oktober 1997, V ZR 74/96, NJW-RR 1998, 590).
  • BGH, 09.11.2001 - BLw 7/01

    Gerichtliche Bestimmung der Barabfindung

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 29/01
    Bei der Entscheidung der Rechtssache kann dahingestellt bleiben, ob die Kündigung des Antragstellers vom 17. März 1992 im Hinblick auf die Eintragung der Umwandlung der Antragsgegnerin zu einem Abfindungsanspruch gemäß § 44 LwAnpG führen konnte (vgl. Senat, BGHZ 125, 166, 169; Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, WM 1993, 1019, 1020, insoweit in BGHZ 120, 349 ff nicht wiedergegeben), ob durch den am 23. Juni 2000 der Antragsgegnerin zugestellten Antrag die Frist zur Bestimmung einer angemessenen Barabfindung durch das Gericht eingehalten wurde (vgl. Senatsbeschl. v. 9. November 2001, BLw 7/01, WM 2002, 34) und ob für einen Anspruch auf bare Zuzahlung überhaupt Raum ist.
  • OLG Dresden, 19.01.2004 - WLw 1226/00

    Verstoß einer Abfindungsvereinbarung zwischen einem Nachfolgeunternehmen einer

    Auch in solchen Fällen muss sich der Verzicht bei einer Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck als ein in seinem Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbarendes Geschäft darstellen (vgl. BGH - Beschlüsse vom 05.03.1999 - BLw 52/98 - AgrarR 1999, 248, 249, vom 16.06.2000 BLw 19/99 - WM 2000, 1762, 1763 und vom 26.04.2002 - BLw 29/01 - VIZ 2002, 529 f.).

    Insoweit liegt auch keine Abweichung von den vorstehend bereits zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vor (Beschlüsse vom 16.06.2000 - BLw 19/99 - WM 2000, 1762, 1763) und vom 26.04.2002 - BLw 29/01 - VIZ 2002, 529 f.).

  • OLG Dresden, 22.01.2003 - W XV 984/02

    Erlös bzw. Wertersatz aus dem Verkauf eines Grundstücks einer

    Nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 29/01, VIZ 2002, S. 529/30; BGH Beschluss vom 16. Juni 2000 - BLw 19/99, AgrarR 2001, 23, 24; OLG Naumburg Beschluss vom 12. September 2001 - 2 Ww 43/00, OLG-NL 2002, S. 111 ff) sind derartige Abfindungsvereinbarungen grundsätzlich wirksam; Anhaltpunkte für eine Sittenwidrigkeit sind weder ersichtlich noch vorgebracht.
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