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   BGH, 14.05.1987 - BLw 29/85   

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https://dejure.org/1987,10571
BGH, 14.05.1987 - BLw 29/85 (https://dejure.org/1987,10571)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1987 - BLw 29/85 (https://dejure.org/1987,10571)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1987 - BLw 29/85 (https://dejure.org/1987,10571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    HöfeO § 1; HöfeO § 6; HöfeO § 7
    Löschung des Hofvermerks trotz bindender Hoferbenbestimmung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formloses Zustandekommen eines bindenden Hofübergabevorvertrags - Löschung des Hofvermerks aufgrund einer Hoferklärung des Eigentümers - Vererbung einer landwirtschaftlichen Besitzung als Sondervermögen nach Maßgabe der Höfeordnung (HöfeO) - Fehlen der Eigenschaft als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.05.1987 - BLw 2/87

    Rechtsfolgen der Löschung des Hofvermerks; Fortbestehen der höferechtlich wirksam

    Auszug aus BGH, 14.05.1987 - BLw 29/85
    Rechtlich bedenklich sind auch die erbrechtlichen Folgerungen, die das Beschwerdegericht aus der Annahme eines Hofübergabevorvertrages zugunsten des Beteiligten zu 1 als vermeintlichen Hoferben gezogen hat (zur erbrechtlichen Bedeutung eines Hofübergabevorvertrages vgl. den zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehenen Senatsbeschluß BLw 2/87 vom heutigen Tage).

    Welche Rechte sich für den Begünstigten hieraus im einzelnen ergeben, hängt von der Art der jeweils eingegangenen Bindung ab (Übergabevertrag, -vorvertrag oder Erbvertrag; vgl. näher hierzu den bereits erwähnten Senatsbeschluß BLw 2/87 vom heutigen Tage).

  • BGH, 03.06.1976 - V BLw 7/75

    Ein Hof als Teil des Gesamtgutes des gütergemeinschaftlichen Vermögens - Ein Hof

    Auszug aus BGH, 14.05.1987 - BLw 29/85
    Sie ist auch in der Folgezeit mehrfach bestätigt worden (BGH Beschl. v. 3. Juni 1976, V BLw 7/75, AgrarR 1976, 350, 351 li. = RdL 1976, 321; BGHZ 73, 324, 329 [BGH 15.02.1979 - V BLw 12/78]; ebenso OLG Oldenburg RdL 1967, 326; OLG Köln AgrarR 1979, 21 m.abl.Anm. Faßbender).
  • BGH, 15.02.1979 - V BLw 12/78

    Löschung des Hofvermerks und Beschwerderecht

    Auszug aus BGH, 14.05.1987 - BLw 29/85
    Sie ist auch in der Folgezeit mehrfach bestätigt worden (BGH Beschl. v. 3. Juni 1976, V BLw 7/75, AgrarR 1976, 350, 351 li. = RdL 1976, 321; BGHZ 73, 324, 329 [BGH 15.02.1979 - V BLw 12/78]; ebenso OLG Oldenburg RdL 1967, 326; OLG Köln AgrarR 1979, 21 m.abl.Anm. Faßbender).
  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche

    Keinesfalls kann eine landwirtschaftliche Besitzung, die ihre Eigenschaft als Hof im Zeitpunkt des Erbfalls bereits verloren hat, dennoch als Sondervermögen nach höferechtlichen Grundsätzen vererbt werden (Senat, Beschluss vom 14. Mai 1987 - BLw 29/85, FamRZ 1988, 497, 498; Beschluss vom 17. Oktober 2011 - BLw 7/11, juris Rn. 13).
  • BGH, 23.11.2012 - BLw 12/11

    Höferecht: Wegfall der Hofeigenschaft zwischen Vorerb- und Nacherbfall;

    Dem widerspricht es, wenn dem Nacherben noch die Vorteile des Höferechts zugutekommen, obwohl der Besitzung bei dem Anfall der Nacherbschaft nach § 2139 BGB die Hofeigenschaft fehlt, ohne die sie grundsätzlich nicht als Sondervermögen nach Maßgabe der Höfeordnung vererbt werden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. Mai 1987 - BLw 2/87, BGHZ 101, 57, 65 und BLw 29/85, AgrarR 1987, 350, 351).
  • BGH, 17.10.2011 - BLw 7/11

    Notwendigkeit der Darlegung einer Abweichung von einem in der

    dd) Zutreffend macht er jedoch geltend, die Beschwerdeentscheidung stehe in Divergenz zu den Entscheidungen des Senats vom 14. Mai 1987 (BLw 2/87, AgrarR 1987, 222, 224 und BLw 29/85, AgrarR 1987, 350).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2021 - 4 WLw 34/21

    Vorliegen der Eigenschaft eines Hofes im Zeitpunkt des Erbfalls

    Weitere Voraussetzung ist, dass die landwirtschaftliche Besitzung im Zeitpunkt des Erbfalles noch die konstitutiven Merkmale eines Hofes im Sinne von §§ 2 Abs. 2, Abs. 3 lit. a, 5 Abs. 1 HO-RhPf erfüllt (OLG Koblenz, Beschluss vom 14.10.1997, 3 W 481/96, 3 W 483/96, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 24.05.1987, BLw 29/85, zitiert nach juris, Rdnr. 20).
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