Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1993 - BLw 29/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1727
BGH, 24.11.1993 - BLw 29/93 (https://dejure.org/1993,1727)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1993 - BLw 29/93 (https://dejure.org/1993,1727)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1993 - BLw 29/93 (https://dejure.org/1993,1727)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1727) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ein durch Sachleistungen erbrachter Fondsausgleich ist eine dem Inventarbeitrag gleichstehende Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 1
    Gleichstellung von Sachleistungen oder Geldzahlungen mit Inventarbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1256
  • WM 1994, 260
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 18/93

    Vermögensaufteilung bei Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 29/93
    Die Ansicht des Landwirtschaftsgerichts, der von dem Erblasser durch Sachleistungen erbrachte Fondsausgleich sei eine dem Inventarbeitrag gleichstehende Leistung im Sinn des § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG n.F. und sei deshalb bei der Berechnung des dem Beteiligten zu 1 gemäß § 51 a Abs. 2 LwAnpG n.F. zustehenden Abfindungsanspruch nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG n.F. zu berücksichtigen, entspricht der von jeher herrschenden Meinung (vgl. Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, AgrarR 1993, 85 und v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, NJW 1993, 2110; Krüger, AgrarR 1991, 265, 266; Schramm, EWiR 1993, 281; Lachmann, AgrarR 1993, 97, 100; Schweizer, ZiP 1993, 580 f).
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 34/93

    Unwirksamer Ausschluß von Rückerstattungsansprüchen - Verfassungsmäßigkeit echter

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 29/93
    Dementsprechend hat der Senat bereits durch Beschluß vom 9. Juni 1993 (BLw 34/93, WM 1993, 273 [BGH 12.11.1992 - IX ZR 236/91]) entschieden, daß ein Beschluß der Vollversammlung, der Abfindungsansprüche ehemaliger Mitglieder ausschließt, nichtig ist.
  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 236/91

    Benachteiligungsabsicht bei inkongruenter Deckung im Zusammenhang mit

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 29/93
    Dementsprechend hat der Senat bereits durch Beschluß vom 9. Juni 1993 (BLw 34/93, WM 1993, 273 [BGH 12.11.1992 - IX ZR 236/91]) entschieden, daß ein Beschluß der Vollversammlung, der Abfindungsansprüche ehemaliger Mitglieder ausschließt, nichtig ist.
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 37/94

    Möglichkeit der Einschränkung des Anspruchs auf Ersatz des Wertes der

    Dem Anspruch steht auch nicht entgegen, daß der Antragsteller nach Erklärung, aber vor Wirksamwerden der Kündigung noch am 21. März 1991 an der Vollversammlung der LPG teilgenommen und der Umwandlung sowie den in diesem Zusammenhang über die Vermögenszuordnung gefaßten Beschlüssen zugestimmt hat (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 39/93, WM 1994, 260).

    Ohne Erfolg wendet sich die Rechtsbeschwerde schließlich auch dagegen, daß das Landwirtschaftsgericht das zur Begleichung des Inventarbeitrags und des Fondsausgleichsbetrages eingebrachte - und von jeher von der ganz herrschenden Meinung für ersatzfähig gehaltene (vgl. Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 29/93, WM 1994, 260) - lebende und tote Inventar mit dem im Übernahmeprotokoll ausgewiesenen Wert im Verhältnis 1: 1 in Ansatz gebracht hat.

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 63/93

    Bewertung der Inventarbeiträge in der Vermögensauseinandersetzung einer LPG;

    Wäre das Inventar unter Außerachtlassung der Agrarpreiserhöhungen nicht zu den damals aktuellen Preisen bewertet worden, hätte der Bauer den Unterschied durch entsprechende Fondsausgleichsleistungen in Form von Geldzahlungen oder Sachbeiträgen (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207; v. 24. November 1993, BLw 29/93, zur Veröffentlichung bestimmt) begleichen müssen.
  • BGH, 11.02.1999 - BLw 62/98

    Darlegung eines Abweichungsfalls bei Bestätigung der angefochtenen Entscheidung

    Die von der Rechtsbeschwerde in Bezug genommenen Senatsentscheidungen (BGHZ 120, 349, 351; 123, 23, 24 f; Beschlüsse v. 24. November 1993, BLw 29/93, WM 1994, 260 = AgrarR 1994, 126; v. 22. Februar 1994, BLw 87/93, WM 1994, 1082 = AgrarR 1994, 201) sind hierzu nicht einschlägig.
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 110/93

    Bindung an eine Abfindungsvereinbarung im Rahmen der Auseinandersetzung einer LPG

    Nach der Senatsrechtsprechung (vgl. dazu Senatsbeschlüsse v. 24. November 1993, BLw 29/93, WM 1994, 260 und BLw 39/93, WM 1994, 260, 261) können die gesetzlichen Abfindungsansprüche zwar nicht durch organschaftlichen Willensbildungsakt beschränkt werden (Senatsbeschlüsse aaO.), eine individuelle Vereinbarung hierüber ist jedoch zulässig.
  • BGH, 30.06.1994 - BLw 80/93

    Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde in den Beschlussgründen

    Die Zuerkennung der von dem Antragsteller seinerzeit durch lebendes Inventar erbrachten Beiträge entspricht von jeher der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 29/93, WM 1994, 260) und hat mit der Erstattungsfähigkeit des von der LPG Typ I übernommenen anteiligen Fondsvermögens (BGHZ 120, 349; 123, 23) [BGH 09.06.1993 - BLw 18/93]nichts zu tun.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht