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BGH, 23.11.1998 - BLw 39/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ungesunde Verteilung von Grund und Boden i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 1des Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG); Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof im landwirtschaftlichen Gerichtsverfahren bei Abweichungsfällen
- Judicialis
LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; LwVG § 24 Abs. 1; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; LwVG § 44; ; GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2
Darlegung eines Abweichungsfalls - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 503
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88
Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt
Auszug aus BGH, 23.11.1998 - BLw 39/98
a) Das Berufungsgericht geht selbst von der Senatsentscheidung vom 7. Juli 1990, BLw 8/88 (BGHZ 112, 86 = RdL 1991, 15) aus und weicht hiervon nicht mit einem eigenen Rechtssatz ab. - BGH, 01.06.1977 - V BLw 1/77
Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Wirtschaftsfähigkeit eines …
Auszug aus BGH, 23.11.1998 - BLw 39/98
Deshalb läßt sich die Statthaftigkeit der Abweichungsbeschwerde nicht damit dartun, das Beschwerdegericht habe in den Vergleichsentscheidungen niedergelegte Rechtsgrundsätze nicht (oder nicht richtig) auf den zu entscheidenden Fall angewendet (vgl. Senatsbeschl. v. 1. Juli 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328). - BGH, 09.11.1978 - V BLw 19/78
Versagung der Genehmigung zu einem Grundstückserwerb durch einen hauptberuflichen …
Auszug aus BGH, 23.11.1998 - BLw 39/98
b) Ebenso verhält es sich, soweit die Rechtsbeschwerde auf eine Abweichung zum Senatsbeschluß vom 9. November 1978, V BLw 19/78 (AgrarR 1979, 197) abstellen möchte. - BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83
Abweichungsrechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 23.11.1998 - BLw 39/98
Da sie das Beschwerdegericht nicht zugelassen hat (§ 24 Abs. 1 LwVG) und ein Fall von § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG nicht vorliegt, wäre sie nur unter den Voraussetzungen einer Abweichung im Sinne von § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG statthaft (vgl. dazu näher BGHZ 89, 149, 150 ff).