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   BGH, 23.10.1998 - BLw 40/98   

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https://dejure.org/1998,2838
BGH, 23.10.1998 - BLw 40/98 (https://dejure.org/1998,2838)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1998 - BLw 40/98 (https://dejure.org/1998,2838)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1998 - BLw 40/98 (https://dejure.org/1998,2838)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    LPG-Nachfolgeunternehmen - Korrektur des Beteiligungsverhältnisses - Verzicht auf bare Zuzahlung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    LPG-Mitglied; Zuzahlungsanspruch bei der Umwandlung einer LPG in eine Kapitalgesellschaft; Verzicht durch Einverständnis mit Erhöhung des Geschäftsanteils

  • Judicialis

    LwAnpG § 28 Abs. 2 F. 3. Juli 1991

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 28 Abs. 2 (F: 3. Juli 1991)
    Einverständnis eines LPG -Mitglieds in eine das Beteiligungsverhältnis korrigierenden Erhöhung des Geschäftsanteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 257
  • WM 1999, 190
  • NZG 1999, 88
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93

    Verzicht auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 40/98
    Ob dem Antragsteller die Bedeutung seines Verhaltens tatsächlich bewußt war, ist unerheblich, weil er bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt jedenfalls hätte erkennen und vermeiden können, daß sein Verhalten nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als die Aufgabe des Anspruchs auf bare Zuzahlung verstanden werden durfte und auch tatsächlich so verstanden worden ist (BGHZ 109, 171, 177; vgl. auch BGH, Urt. v. 16. November 1993, XI ZR 70/93, NJW 1994, 379, 380).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 13/96

    Anspruch auf bare Zuzahlung nach Umwandelung einer LPG in eine Genossenschaft

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 40/98
    Es kann offenbleiben, ob der Antragsteller seinen Eigenkapitalanteil an der LPG und die für einen Anspruch nach § 28 Abs. 2 LwAnpG 1991 notwendige Quotendifferenz (vgl. Senatsbeschl. v. 29. November 1996, BLw 13/96, AgrarR 1997, 48 = WM 1996, 740) überhaupt nachvollziehbar dargelegt hat.
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 40/98
    Ob dem Antragsteller die Bedeutung seines Verhaltens tatsächlich bewußt war, ist unerheblich, weil er bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt jedenfalls hätte erkennen und vermeiden können, daß sein Verhalten nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als die Aufgabe des Anspruchs auf bare Zuzahlung verstanden werden durfte und auch tatsächlich so verstanden worden ist (BGHZ 109, 171, 177; vgl. auch BGH, Urt. v. 16. November 1993, XI ZR 70/93, NJW 1994, 379, 380).
  • BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95

    Bestimmtheit und Angemessenheit eines Barabfindungsgebots

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 40/98
    Es kann offenbleiben, ob der Antragsteller seinen Eigenkapitalanteil an der LPG und die für einen Anspruch nach § 28 Abs. 2 LwAnpG 1991 notwendige Quotendifferenz (vgl. Senatsbeschl. v. 29. November 1996, BLw 13/96, AgrarR 1997, 48 = WM 1996, 740) überhaupt nachvollziehbar dargelegt hat.
  • OLG Stuttgart, 19.03.2008 - 20 W 3/06

    Spruchstellenverfahren: Antragsberechtigung bei Veräußerung von Anteilen nach

    Auch der BGH legt im Zusammenhang mit § 28 Abs. 2 LwAnpG [n.F.] - wie auch zu § 34 LwAnpG [a.F.] - die Regelung des § 196 UmwG in diesem Sinne aus, wenn er unter Hinweis auf §§ 196, 15 UmwG betont, dass ein Anspruch auf bare Zuzahlung nur dann in Betracht komme, wenn die umgewandelten Anteile einer LPG nicht quotal dem Anteil am Eigenkapital einer Genossenschaft entsprechen (BGH WM 1996, 740, 742 = VIZ 1996, 278; WM 1997, 890, 891 f. = VIZ 1997, 178, 179; NZG 1999, 88; 2000, 212, 213; VIZ 2002, 482 f.; vgl. auch Czub VIZ 2003, 105, 116).
  • BGH, 05.03.1999 - BLw 45/98

    Wirksamkeit der Entscheidung der Bevollmächtigtenversammlung über die Umwandlung

    Eine Fallgestaltung, wie sie der Senatsentscheidung vom 23. Oktober 1998 (BLw 40/98, zur Veröffentlichung bestimmt) zugrunde liegt, ist nicht gegeben.
  • OLG Brandenburg, 03.11.2005 - 5 W (Lw) 10/05

    Anspruch eines aus einer LPG bei formwechselnder Umwandlung ausgeschiedenen

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass nach Entstehung des umgewandelten Unternehmens in den Gesellschafterversammlungen oder gar den Beschlüssen bis zum Ausscheiden der Antragstellerin der tatsächliche - von dem nominalen Geschäftsanteil von 5.000,-- DM abweichende - Wert des Geschäftsguthabens der Genossenschaftsmitglieder auch nur thematisiert worden wäre und die Antragstellerin auch daraufhin untätig geblieben wäre (vgl. dazu OLG Jena, Beschluss vom 25. Juni 1998, Az. LW U 170/98, und BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1998, Az. BLw 40/98).
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 247/02

    Anforderungen an einen Verzicht

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß ein Verzicht schlüssig erklärt werden kann, sofern der Verzichtswille deutlich zum Ausdruck gekommen ist (BGH, Urt. v. 21. November 1985 - VII ZR 305/84, WM 1986, 366, 367; Beschl. v. 23. Oktober 1998 - BLw 40/98, WM 1999, 190), wobei grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH, Urt. v. 22. Juni 1995 - VII ZR 118/94, ZIP 1995, 1195, 1196; v. 29. November 1995 - VIII ZR 293/94, ZIP 1996, 129, 130).
  • OLG Naumburg, 12.09.2001 - 2 Ww 43/00

    Landwirtschaftsanpassungsgesetz - formularmäßige Abfindungsvereinbarungen - keine

    Auf Abfindungsansprüche nach dem LwAnpG können die Berechtigten ohne weiteres und jederzeit verzichten (vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.1998, BLw 40/98, AgrarR 1999, 58, 59; Beschl. v. 24.11.1993, BLw 57/93, VIZ 1994, 131, 132).
  • OLG Brandenburg, 03.11.2005 - 5 W Lw 10/05

    Relevanter Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf bare Zuzahlung nach § 3b

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass nach Entstehung des umgewandelten Unternehmens in den Gesellschafterversammlungen oder gar den Beschlüssen bis zum Ausscheiden der Antragstellerin der tatsächliche - von dem nominalen Geschäftsanteil von 5.000,-- DM abweichende - Wert des Geschäftsguthabens der Genossenschaftsmitglieder auch nur thematisiert worden wäre und die Antragstellerin auch daraufhin untätig geblieben wäre (vgl. dazu OLG Jena, Beschluss vom 25. Juni 1998, Az. LW U 170/98, und BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1998, Az. BLw 40/98).
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