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   BGH, 08.05.1998 - BLw 44/97   

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BGH, 08.05.1998 - BLw 44/97 (https://dejure.org/1998,3401)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1998 - BLw 44/97 (https://dejure.org/1998,3401)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1998 - BLw 44/97 (https://dejure.org/1998,3401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers (reformatio in peius)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 19, § 22; LwVG § 9
    Geltung des Verbots der Schlechterstellung im Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1473
  • DNotZ 1999, 88
  • NJ 1998, 592
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.02.1974 - V BLw 1/73
    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 44/97
    Für den Vertrag war ferner eine einheitliche Genehmigung beantragt, wobei sich nach Auffassung des Beschwerdegerichts weder aus den Umständen noch aus dem Interesse der Vertragspartner die Möglichkeit einer Teilung des Vertrages und des Genehmigungsantrags ergab (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Februar 1974, V BLw 1/73, RdL 1974, 135, 136).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats würde ein irrtümlich auf § 6 Abs. 1 Satz 2, § 12 GrdstVG gestützter Zwischenbescheid die Entscheidungsfrist lediglich auf zwei Monate verlängern (BGHZ 44, 202, 204; 94, 299, 302 [BGH 09.05.1985 - BLw 9/84]; Beschl. v. 14. Februar 1974, V BLw 1/73, WM 1974, 539 = RdL 74, 135).

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 25/96

    Genehmigungsfähigkeit eines Grundstückskaufs zur Verwirklichung eines

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 44/97
    Sie können hier jedoch auf sich beruhen, weil das Beschwerdegericht - wie nachfolgend ausgeführt - zu Recht eine uneingeschränkte Genehmigung erteilt hat und es keinen relevanten Unterschied bedeutet, ob die Genehmigung als erteilt gilt oder erteilt wird (vgl. Senatsbeschl. v. 29. November 1996, BLw 25/96, BGHR GrdstVG § 6 Abs. 1 Satz 2, Zwischenbescheid 1).
  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 44/97
    Anerkannt ist demgemäß das Verschlechterungsverbot in den sog. echten Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in denen die privaten Belange der Beteiligten vorherrschen und denen auch eine gewisse Bindung des Gerichts an deren Anträge besteht (vgl. BGHZ 71, 315, 317 [BGH 18.05.1978 - VII ZB 30/76] m.w.N.; BayObLGZ 65, 227, 230).
  • BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83

    Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 44/97
    Nicht gelten kann es jedoch dort, wo das Verfahren der Durchsetzung öffentlicher Interessen dient, die nicht an der Rücksichtnahme auf das Interesse eines Beteiligten scheitern darf (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Oktober 1982, IVb ZB 719/81, NJW 1985, 173, 174) [BGH 01.12.1983 - IX ZR 41/83].
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 42/97

    Genehmigung der Veräußerung einer landwirtschaftlichen Besitzung unter Auflagen

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 44/97
    Der Senat hat in einem Beschluß vom heutigen Tage (BLw 42/97, zur Veröffentlichung bestimmt) ebenfalls auf Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 3 an dieser Rechtsprechung auch für den Bereich der neuen Bundesländer festgehalten und verweist auf die Ausführungen in diesem Beschluß.
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96

    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 44/97
    Ob die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach der neueren Rechtsprechung des Senats auch die forstwirtschaftlichen Grundstücke in das Vorkaufsrecht mit einbezogen werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 29. November 1996, BLw 10/96, BGHR RSiedlG, § 4 Abs. 1, Wirtschaftsform gemischte 1; dort allerdings entschieden für die unterschiedliche Nutzung eines Grundstücks), ist nicht festgestellt.
  • BGH, 11.10.1955 - V BLw 24/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 44/97
    Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 44, 45 LwVG, wobei der Beteiligte zu 3 zwar von Gerichtskosten befreit ist (§ 42 Abs. 2 LwVG), dies jedoch nicht ausschließt, ihn zur Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beschwerdegegnerin zu verpflichten (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Oktober 1955, V BLw 24/55, NJW 1955, 1797).
  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 44/97
    Dieses Verbot ist nicht unmittelbar Ausfluß des Rechtsstaatsprinzips mit der Folge, daß es im Rechtsmittelverfahren regelmäßig eingreifen müßte (vgl. auch BGHSt 9, 324, 332; BayVerfGHE 11, 195 f).
  • BGH, 28.10.1965 - V BLw 19/65

    Zwischenbescheid im Landwirtschaftsrecht

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 44/97
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats würde ein irrtümlich auf § 6 Abs. 1 Satz 2, § 12 GrdstVG gestützter Zwischenbescheid die Entscheidungsfrist lediglich auf zwei Monate verlängern (BGHZ 44, 202, 204; 94, 299, 302 [BGH 09.05.1985 - BLw 9/84]; Beschl. v. 14. Februar 1974, V BLw 1/73, WM 1974, 539 = RdL 74, 135).
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 44/97
    Nicht gelten kann es jedoch dort, wo das Verfahren der Durchsetzung öffentlicher Interessen dient, die nicht an der Rücksichtnahme auf das Interesse eines Beteiligten scheitern darf (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Oktober 1982, IVb ZB 719/81, NJW 1985, 173, 174) [BGH 01.12.1983 - IX ZR 41/83].
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs

  • BGH, 27.01.1953 - V BLw 101/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.04.1961 - V BLw 30/60
  • BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11

    Grundstücksverkehr: Heilung eines Verfahrensfehlers; Aufhebung eines außerhalb

    Die Beteiligte zu 6 ist zwar gemäß § 42 Abs. 2 i.V.m. § 41 Satz 2 LwVG von Gerichtskosten befreit; sie hat aber, weil sie eine Beschwerde und eine Rechtsbeschwerde erhoben hat und deswegen nach § 32 Abs. 2 Satz 3 LwVG als Beteiligte gilt, wie die anderen Beteiligten nach § 42 Abs. 1 Satz 2 LwVG die durch ihre teilweise unbegründeten Rechtsmittel bei den Beteiligten zu 1 bis zu 4 entstanden außergerichtlichen Kosten anteilig mitzutragen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Oktober 1955 - V BLw 24/55, NJW 1955, 1796 und vom 8. Mai 1998 - BLw 44/97, AgrarR 1998, 274, 275).
  • BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die

    b) An dieser Rechtsprechung hält der Senat nicht länger fest (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 8. Mai 1998 - BLw 44/97, NJW-RR 1998, 1473, 1474).
  • OLG Dresden, 02.05.2016 - W XV 1140/15
    b) Die verkauften Grundstücke lassen sich nach Auffassung des Senats - anders als die Beteiligte zu 3) meint - unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht zu einem einheitlichen landwirtschaftlichen Grundstück zusammenfassen, welches die Mindestgröße von 2 ha übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 1998 - Blw 44/97, NJW-RR 1998, S. 1473, 1474; OLG Dresden, Beschluss vom 9. September 2011 - W XV 176/11, nicht veröffentlicht).

    Das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht kann dann nicht ausgeübt werden, wenn bei dem Verkauf mehrerer Grundstücke in einem Vertrag nicht alle der verkauften Grundstücke dem Vorkaufsrecht unterliegen und für den Vertrag eine einheitliche Genehmigung beantragt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - Blw 24/02, NL-BzAR 2003, S. 74; BGH, Beschluss vom 8. Mai 1998 - Blw 44/97, NJW-RR 1998, S. 1473/4; BGH, Beschluss vom 14. Februar 1974 - V Blw 1/73, AgrarR 1974, S. 283; OLG Oldenburg, Beschluss vom 16. Oktober 1980 - 10 Wlw 31/80, AgarR 1981, S. 52 f).

  • OLG Frankfurt, 24.10.2012 - 15 W 17/12

    Vorkaufsrecht nach § 4 RSiedlG

    Der Beteiligte zu 1., der von seinem Beschwerderecht Gebrauch gemacht hat, gilt deshalb nach § 32 Abs. 2 Satz 3 LwVfG als Beteiligter im Sinne dieses Gesetzes, also auch soweit es um die Kostenentscheidung geht (ganz herrschende Auffassung, BGH MDR 1955, 605 [BGH 10.03.1955 - V BLw 14/55] ; MDR 1956, 159 [BGH 11.10.1955 - V BLw 24/55] ; AgrarR 1998, 274; OLG Stuttgart RdL 2011, 102; Barnstedt/ Steffen, LwVfG, 6. Auflage, § 45 Rdnr. 41 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01

    Zum Vorkaufsrecht bei überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die

    Diese Auffassung hat der BGH bisher (vgl. Beschl. v. 29.11.1996, BLw 10/96, AgrarR 1997, 191, 193, bestätigt durch Beschl. v. 08.05.1998, BLw 44/97, AgrarR 1998, 274, 275) nicht aufgegeben.
  • OLG Naumburg, 15.08.2001 - 2 Ww 19/01

    Grundstückskauf - siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht - mehrere Grundstücke -

    aa) Der BGH hat - wie unter b) dargestellt- seine Rechnung nicht aufgegeben, wonach beim Verkauf einer Mehrzahl von separaten Grundstücken in einem Vertrag ein Vorkaufsrecht insgesamt entfällt, wenn nicht alle zusammen verkauften Grundstücke dem Vorkaufsrecht unterliegen (Beschluss v. 14.02.1974, a.a.O., bestätigt durch Beschl. v. 08.05.1998, BLw 44/97, AgrarR 1998, 274, 275).
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   BGH, 22.10.1998 - BLw 44/97   

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https://dejure.org/1998,7645
BGH, 22.10.1998 - BLw 44/97 (https://dejure.org/1998,7645)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1998 - BLw 44/97 (https://dejure.org/1998,7645)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - BLw 44/97 (https://dejure.org/1998,7645)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung eines Kaufvertrags unter einer Verpachtungsauflage durch das Landwirtschaftsgericht

  • Judicialis

    LwVG § 9; ; FGG § 19; ; FGG § 22

  • rechtsportal.de

    KostO § 30; LwVG § 30 Abs. 2 S. 1, § 36 Abs. 2

Verfahrensgang

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