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   BGH, 05.03.1999 - BLw 56/98   

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https://dejure.org/1999,8926
BGH, 05.03.1999 - BLw 56/98 (https://dejure.org/1999,8926)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1999 - BLw 56/98 (https://dejure.org/1999,8926)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1999 - BLw 56/98 (https://dejure.org/1999,8926)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsnachfolge von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG's); Umwandlung von Landwirtschaftlichen Produktionsgenosenschaften (LPG's)

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 2; ; LPGG 1982 § 13 Abs. 3; ; LPGG 1982 § 25 Abs. 3 Satz 1; ; LwA... npG 1990 und 1991 § 69 Abs. 2; ; LwAnpG 1990 § 23 Abs. 1; ; LwAnpG 1991 § 39 Abs. 1; ; LwAnpG 1990 § 14; ; LwAnpG 1990 § 22 Abs. 3; ; LwAnpG 1990 § 27 ff; ; LwVG § 44; ; LwVG § 45; ; KostO § 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG (1990) §§ 14, 22 Abs. 3, § 27
    Umwandlung eines Zusammenschlusses aus mehreren LPGs in eine Aktiengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 39/97

    Übertragung des gesamten Vermögens einer LPG

    Auszug aus BGH, 05.03.1999 - BLw 56/98
    Eine solche übertragende Auflösung findet nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, WM 1998, 1650 m. Anm. Lohlein, EWiR 1998, 777 und Schubel, ZIP 1998, 1386) in dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz keine Grundlage mit der Folge, daß das Vermögen nicht auf die Antragsgegnerin übergegangen und sie nicht Rechtsnachfolgerin der LPG geworden ist.

    Letztere verkennt, daß § 25 Abs. 3 Satz 1 LPGG 1982, auf den der Senat in seiner Entscheidung vom 8. Mai 1998 (BLw 39/97, aaO) Bezug genommen hat, Ausdruck eines allgemeinen Prinzips war, welches das genossenschaftliche Eigentum als Bestandteil der ökonomischen Basis der DDR unter den besonderen Schutz der Rechtsordnung stellte (vgl. Hähnert in LPG-Recht, Lehrbuch 1984, S. 195).

    Soweit sie daraus jedoch nicht die generelle Unzulässigkeit derartiger Gestaltungen herleiten, sondern diese nur von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig machen (ähnlich Czub, OV-spezial 1998, 210, 213 ff), wird der Tatsache nicht genügend Rechnung getragen, daß die gesellschaftsrechtlichen Grundsätze von der übertragenden Auflösung letztlich auf der Privatautonomie beruhen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, WM 1998, 1650, 1651), die in der DDR für die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft erst nach Maßgabe des Anpassungsgesetzes vom 29. Juni 1990 hergestellt wurde.

  • BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95

    Umwandlung einer LPG in eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus BGH, 05.03.1999 - BLw 56/98
    Desgleichen braucht nicht entschieden zu werden, ob in Wahrheit ein Zusammenschluß im Sinne des § 14 LwAnpG 1990 bei gleichzeitiger Umwandlung in eine Aktiengesellschaft gewollt war (§§ 22 Abs. 3, 27 ff LwAnpG 1990), die durch die nach Inkrafttreten der Novelle erfolgte Eintragung der Antragsgegnerin hätte wirksam werden können (Senatsbeschl. v. 3. Mai 1996, BLw 54/95, AgrarR 1996, 291 = WM 1996, 1921 m. Anm. Lohlein EwiR 1996, 711).

    Dem Ergebnis steht der Beschluß des Senats vom 3. Mai 1996 (BLw 54/95, WM 1996, 1221 = AgrarR 1996, 291 m. Anm. Lohlein, EWiR 1996, 711) nicht entgegen.

  • BGH, 07.11.1997 - BLw 26/97

    Gegenstand einer Zwischenfeststellung im Verfahren der streitigen freiwilligen

    Auszug aus BGH, 05.03.1999 - BLw 56/98
    Der Feststellungsantrag ist als Zwischenfeststellungsantrag entsprechend § 256 Abs. 2 ZPO zulässig (vgl. Senatsbeschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, WM 1997, 2403 m. Anm. Lohlein, EWiR 1998, 793).
  • BGH, 23.10.1998 - BLw 16/98

    Ermittlung des abfindungsrelevanten Eigenkapitals; Beerbung des LPG -Mitglieds

    Auszug aus BGH, 05.03.1999 - BLw 56/98
    Die angefochtene Entscheidung entspricht vielmehr der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 16/98, AgrarR 1999, 54 = WM 1999, 186).
  • BGH, 26.10.1999 - BLw 21/99

    Rechtsnatur der Einbringung des Vermögens einer LPG in eine neu gegründete

    Diese Ausführungen entsprechen der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, WM 1998, 1650; Beschl. v. 5. März 1999, BLw 56/98, unveröffentl.), der der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs beigetreten ist (Urteile v. 17. Mai 1999, II ZR 293/98, NJW 1999, 2523 und v. 7. Juni 1999, II ZR 285/98, WM 1999, 1510).
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