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   BGH, 07.07.1994 - BLw 60/94   

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https://dejure.org/1994,2968
BGH, 07.07.1994 - BLw 60/94 (https://dejure.org/1994,2968)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1994 - BLw 60/94 (https://dejure.org/1994,2968)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1994 - BLw 60/94 (https://dejure.org/1994,2968)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaft - Bundesgericht - Rechtsbeschwerde

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Landwirtschaftsanpassungsangelegenheiten; Rechtsbeschwerde zum BGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 90
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77

    Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen

    Auszug aus BGH, 07.07.1994 - BLw 60/94
    Die Entscheidungszuständigkeit des Oberlandesgerichts als Beschwerde- oder Berufungsgericht bestimmt sich also nach dem sachlichen Gegenstand des Verfahrens (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Oktober 1978, IV ZB 84/77, NJW 1979, 43, 44).

    Darüber hinaus setzt das Meistbegünstigungsprinzip eine formfehlerhafte oder sonst verfahrensfehlerhafte (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Oktober 1978, IV ZB 84/77, aaO.; Senatsbeschl. v. 20. April 1993, BLw 25/92, aaO.) Entscheidung voraus und verfolgt den Zweck, eine Partei in ihren prozessualen Rechten durch ein unrichtiges Verfahren nicht zu benachteiligen.

    Sie käme nur dort in Betracht, wo das mit einem Rechtsmittel zulässigerweise befaßte Gericht nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung zur Sachentscheidung nicht berufen ist und auf Antrag die Sache im Interesse der Verfahrensbeschleunigung dem für die Sachentscheidung an sich zuständigen Gericht zuleiten kann (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Oktober 1978, IV ZB 84/77, aaO.).

    Sie käme auch dann nicht in Betracht, wenn man in der Rechtsbeschwerde hilfsweise eine sofortige Beschwerde sehen wollte, weil eine bei dem hierfür unzuständigen Rechtsbeschwerdegericht eingereichte sofortige Beschwerde gerade nicht zulässigerweise eingelegt wäre, wie es eine Verweisung entsprechend § 281 ZPO voraussetzt (BGH, Beschl. v. 4. Oktober 1978, IV ZB 84/77, aaO., S. 46).

  • BGH, 20.04.1993 - BLw 25/92

    Rechtsbeschwerde bei fehlerhaftem Beschlußverfahren in Landwirtschaftsachen

    Auszug aus BGH, 07.07.1994 - BLw 60/94
    Denn eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung eröffnet ebensowenig einen nach der Verfahrensordnung nicht gegebenen Rechtsmittelzug wie das Meistbegünstigungsprinzip, auf das sich die Rechtsbeschwerde - ebenfalls rechtsirrig - beruft (vgl. Senatsbeschl. v. 20. April 1993, BLw 25/92, WM 1993, 1529).

    Darüber hinaus setzt das Meistbegünstigungsprinzip eine formfehlerhafte oder sonst verfahrensfehlerhafte (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Oktober 1978, IV ZB 84/77, aaO.; Senatsbeschl. v. 20. April 1993, BLw 25/92, aaO.) Entscheidung voraus und verfolgt den Zweck, eine Partei in ihren prozessualen Rechten durch ein unrichtiges Verfahren nicht zu benachteiligen.

  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus BGH, 07.07.1994 - BLw 60/94
    Soweit die Rechtsbeschwerde geltend macht, das Rechtsmittel wäre, wenn ihr die angefochtene Entscheidung früher zugestellt worden wäre, noch rechtzeitig eingelegt worden, und darin einen Verstoß gegen das Verbot einer Einflußnahme der Geschäftsstelle auf den gesetzlichen Richter erblickt (BVerfGE 17, 294, 298 f; BGHZ 40, 91, 95; BVerwG NJW 1983, 2154), verkennt sie, daß die Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht von einer Entscheidung der Geschäftsstelle abhängt, sondern durch das Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung bestimmt wird.
  • BGH, 04.07.1979 - V BLw 33/78

    Voraussetzungen für die Genehmigung eines Hofübergabevertrages - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 07.07.1994 - BLw 60/94
    Die hierfür geltenden Fristen haben insoweit nicht vor dem 20. April 1994 zu laufen begonnen, wobei offenbleibt, ob bei einer Entscheidung in einer Angelegenheit der streitigen freiwilligen Gerichtsbarkeit die Zwei-Wochenfrist nach §§ 22 Abs. 1 LwVG, 22 Abs. 1 FGG wegen Fehlens der gesetzlich vorgeschriebenen richtigen Rechtsmittelbelehrung (§ 21 Abs. 2 Satz 3 LwVG) überhaupt zu laufen begonnen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 1979, V BLw 33/78, AgrarR 1979, 313).
  • BGH, 21.02.1994 - BLw 79/93

    Anfechtung eines Urteils des Landwirtschaftsgerichts betreffend den Erlaß einer

    Auszug aus BGH, 07.07.1994 - BLw 60/94
    Dieses verlangt lediglich, daß eine prozeßrechtliche Einschränkung der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln oder die Verschärfung ihrer Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht Rechtsmittel unzulässig werden läßt, die noch nach altem Rechtszustand zulässig eingelegt wurden, es sei denn, eine hinreichend deutliche gesetzliche Übergangsregelung hätte etwas anderes angeordnet (BVerfG aaO.; Senatsbeschl. v. 21. Februar 1994, BLw 79/93, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 70/77

    Beschwerde gegen Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BGH, 07.07.1994 - BLw 60/94
    Da das Gesetz vom 31. März 1994 eine solche Übergangsregelung nicht enthält, bleibt eine Rechtsbeschwerde, die am 20. April 1994 bereits eingelegt war, also zulässig und muß von dem Bundesgerichtshof beschieden werden (perpetuatio fori; vgl. § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO und BGH, Beschl. v. 25. Januar 1978, IV ZB 70/77, NJW 1978, 889).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BGH, 07.07.1994 - BLw 60/94
    Dies folgt aus dem wegen Fehlens einer Übergangsregelung geltenden allgemeinen Grundsatz des intertemporalen Prozeßrechts, wonach eine Änderung des Verfahrensrechts grundsätzlich auch anhängige Rechtsstreitigkeiten erfaßt (BVerfG in st. Rspr. vgl. NJW 1993, 1123, 1124 [BVerfG 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90] m.w.N.).
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 CB 698.82

    Geschäftsverteilungsplan - Recht auf gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 07.07.1994 - BLw 60/94
    Soweit die Rechtsbeschwerde geltend macht, das Rechtsmittel wäre, wenn ihr die angefochtene Entscheidung früher zugestellt worden wäre, noch rechtzeitig eingelegt worden, und darin einen Verstoß gegen das Verbot einer Einflußnahme der Geschäftsstelle auf den gesetzlichen Richter erblickt (BVerfGE 17, 294, 298 f; BGHZ 40, 91, 95; BVerwG NJW 1983, 2154), verkennt sie, daß die Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht von einer Entscheidung der Geschäftsstelle abhängt, sondern durch das Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung bestimmt wird.
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BGH, 07.07.1994 - BLw 60/94
    Soweit die Rechtsbeschwerde geltend macht, das Rechtsmittel wäre, wenn ihr die angefochtene Entscheidung früher zugestellt worden wäre, noch rechtzeitig eingelegt worden, und darin einen Verstoß gegen das Verbot einer Einflußnahme der Geschäftsstelle auf den gesetzlichen Richter erblickt (BVerfGE 17, 294, 298 f; BGHZ 40, 91, 95; BVerwG NJW 1983, 2154), verkennt sie, daß die Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht von einer Entscheidung der Geschäftsstelle abhängt, sondern durch das Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung bestimmt wird.
  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Bei einer Änderung des Rechtsmittelrechts ist allerdings der Grundsatz der Rechtsmittelsicherheit zu berücksichtigen (vgl. dazu BVerfG 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90, 2 BvR 1728/90 - BVerfGE 87, 48; 17. März 2005 - 1 BvR 308/05 - NJW 2005, 1485; BGH 12. März 1980 - IV ZR 102/78 - BGHZ 76, 305; 7. Juli 1994 - BLw 60/94 - LM LwAnpG § 65 Nr. 27 (1/1995); BSG 11. Dezember 2002 - B 5 RJ 42/01 R - NZS 2003, 662; BVerwG 12. März 1998 - 4 CN 12/97 - BVerwGE 106, 237).

    Eine prozessrechtliche Einschränkung der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln oder die Verschärfung ihrer Zulässigkeitsvoraussetzungen lässt ein Rechtsmittel nicht unzulässig werden, wenn es noch nach altem Rechtszustand zulässig eingelegt worden ist (vgl. BVerfG 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90, 2 BvR 1728/90 - aaO.; BGH 7. Juli 1994 - BLw 60/94 - aaO.).

  • BGH, 28.04.1995 - BLw 39/94

    Abfindungsanspruch "passiver" Mitglieder einer LPG

    Sie ist vor Inkrafttreten des 3. Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes vom 31. März 1994 (BGBl I 736) eingelegt worden, bleibt damit mangels einer anderslautenden Übergangsvorschrift zulässig und ist vom Bundesgerichtshof zu entscheiden (Senatsbeschl. v. 7. Juli 1994, BLw 60/94, VIZ 1994, 668 m.w.N.).
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