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   BGH, 09.06.1993 - BLw 63/92   

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https://dejure.org/1993,1825
BGH, 09.06.1993 - BLw 63/92 (https://dejure.org/1993,1825)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1993 - BLw 63/92 (https://dejure.org/1993,1825)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1993 - BLw 63/92 (https://dejure.org/1993,1825)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 75 S. 1 GenG (Genossenschaftsgesetz) auf Abfindungsansprüche ausgeschiedener Mitglieder einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) - Anspruch in Höhe des Anteils am Eigenkapital der LPG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    GenG § 75 Satz 1; LwAnpG § 44
    Abfindungsansprüche ausgeschiedener Genossenschaftsmitglieder

Besprechungen u.ä.

  • kuchs.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verletzung der Grundrechte und der Menschenrechte nach den Konventionen zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verhindern dörflichen Frieden

Papierfundstellen

  • BGHZ 122, 396
  • NJW 1993, 2534
  • ZIP 1993, 1119
  • MDR 1993, 1251
  • WM 1993, 1425
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.12.1992 - BLw 37/92

    Kein Anspruch der Erben auf Rückübereignung eines als Inventarbeitrag in die LPG

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - BLw 63/92
    Es spricht vieles dafür, die Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes (das in der DDR nie außer Kraft gesetzt wurde, vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 37/92, WM 1993, 464; Schweizer DtZ 1991, 279) auf landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften nicht generell und subsidiär anzuwenden.
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92

    Keine Erweiterung des Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren - Abfindungsanspruch

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - BLw 63/92
    Zwischen den Parteien ist nicht streitig (vgl. dazu auch Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, AgrarR 1993, 85), daß dem Beteiligten zu 1 im Falle seines Ausscheidens ein restlicher Anspruch auf Inventarverzinsung in der zuerkannten Höhe zusteht (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG).
  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96

    Abfindungsansprüche von Mitgliedern einer ehemaligen, einem VEG angeschlossenen

    Darüber hinaus zeigt die buchmäßige Fortschreibung des ehemaligen LPG-Vermögens in der Abrechnung des Rechtsvorgängers der Beklagten per 30. Juni 1990 und dessen anschließende Verteilung an die ehemaligen LPG-Mitglieder, daß man auch insoweit nicht von einer Überführung in Volkseigentum ausging, sondern das Vermögen der ehemaligen LPG - entsprechend dem Muster des Anschlusses an eine LPG höheren Typs - als privates Vermögen der ehemaligen LPG-Mitglieder betrachtete (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Juni 1993 aaO).

    Dies ist deshalb geboten, weil es andernfalls von Zufälligkeiten, nämlich von der ausnahmsweisen und offenbar von staatlichen Stellen vorgegebenen Anschließung einer LPG an ein VEG abhinge, daß deren Mitglieder keinen Ausgleich für die jahrzehntelange Überlassung von Bodenflächen und Inventarbeiträgen oder ihres von dem Rechtsnachfolger der ursprünglichen LPG übernommenen Anteils an deren Fondsvermögen (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Juni 1993 aaO) erhalten.

    Vielmehr lassen die Feststellungen des Berufungsgerichts zum "Anschluß" der LPG an das VEG bei gleichzeitiger Löschung im Genossenschaftsregister nur den Schluß zu, daß die LPG zum 31. Dezember 1968 aufgelöst worden ist (vgl. § 78 GenG; zur subsidiären Fortgeltung dieses Gesetzes in der DDR vgl. BGH, Beschl. v. 9. Juni 1993 - BLw 63/92, WM 1994, 464, 466 m.w.N.) und als selbständig rechtsfähiges Gebilde zu existieren aufgehört hat - ebenso wie dies bei dem oben dargestellten Anschluß einer LPG an eine solche höheren Typs der Fall war.

    Was den von der Klägerin u.a. geltend gemachten Anspruch auf "Fondsausgleich" angeht, so ist zur Behebung von Mißverständnissen im bisherigen Parteivortrag zu bemerken, daß die vorgelegte Aufstellung per 30. Juni 1990 offenbar nicht das zur Zeit des Anschlusses der LPG an das VEG vorhandene Vermögen betrifft, das den Mitgliedern als eine Inventarbeiträgen gleichstehende Leistung i.S.v. § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG im Verhältnis 1 : 1 zurückzugewähren ist (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Juni 1993 aaO; v. 24. November 1993 - Blw 38/93, WM 1994, 314).

  • BGH, 28.11.2005 - II ZB 27/04

    Vertretung einer LPG in Liquidation

    Die LPG ist auch unter der Geltung dieses Gesetzes keine Genossenschaft im Sinne des Genossenschaftsgesetzes (BGHZ 122, 396, 397 f.), sondern eine Rechtsperson eigener Art (Wenzel, AgrarR 2000, 349, 353), auf die lediglich bestimmte Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes insoweit anwendbar sind, wie sie ihrem Regelungsgehalt nach auf die LPG passen.
  • BGH, 02.03.1995 - LwZB 9/94

    Anfechtung von Entscheidungen auf Nichtigkeits- oder Anfechtungsklagen gegen nach

    Die bestehende Lücke zur gerichtlichen Wirksamkeitskontrolle von Vollversammlungsbeschlüssen kann mangels anderweitiger Sonderregelung im LPG-Recht (vgl. auch Senatsbeschl. v. 9. Juni 1993, BLw 63/92, AgrarR 1993, 261) mit Inkrafttreten des bundesrepublikanischen Rechts im Beitrittsgebiet (Art. 8 EV) nur durch eine entsprechende Anwendung genossenschaftsrechtlicher Grundsätze geschlossen werden, die ihrerseits ergänzend auf die §§ 251 ff AktG abstellen (so auch Nies, LwAnpG, § 28 Rdn. 2 bis 9; wohl auch Schweizer, Das Recht der landwirtschaftlichen Betriebe nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz, 2. Aufl., Rdn. 257; dazu auch näher Senatsbeschl. v. 1. Juli 1994, aaO., m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 09.02.1994 - 5 W 18/93

    Amtslöschungsverfahren mit Widerspruchsmöglichkeit

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