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   VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 3242/89   

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https://dejure.org/1990,6235
VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 3242/89 (https://dejure.org/1990,6235)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.01.1990 - BPV TK 3242/89 (https://dejure.org/1990,6235)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Januar 1990 - BPV TK 3242/89 (https://dejure.org/1990,6235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 76 Abs 2 Nr 5 BPersVG, § 76 Abs 2 Nr 6 BPersVG
    Zur Mitbestimmung bei der Senkung von Nebenzeiten für Dienstunterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 27.04.1988 - BPV TK 3334/87
    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 3242/89
    Der Präsident der Oberpostdirektion stellte in einem Schreiben vom 24.6.1988 gegenüber dem Antragsteller fest, daß nach der Rechtsprechung (Hess.VGH, Beschluß vom 27.4.1988 -- BPV TK 3334/87 --) bei der Konkurrenz von Mitbestimmungs- und Anhörungsrechten nur ein Anhörungsrecht gegeben sei.

    Dabei können die Ausführungen des erkennenden Fachsenats im Beschluß vom 27.4.1988 -- BPV TK 3334/87 -- zur Verdrängung von Mitbestimmungsrechten durch das Anhörungsrecht aus § 78 Abs. 3 Satz 3 BPersVG auf sich beruhen.

  • VGH Hessen, 05.12.1979 - BPV TK 1/79
    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 3242/89
    -- Nach dem Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5.12.1979 -- BPV TK 1/79 -- und § 14 der Richtlinien Nr. 311/1961 müsse die getroffene Maßnahme des weiteren zu den allgemeinen Fragen der Fortbildung im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 6 BPersVG gezählt werden.

    Zu den allgemeinen, der Mitbestimmung unterliegenden Fragen mag auch die Dauer von Fortbildungsveranstaltungen zählen (vgl. im einzelnen Beschluß des erkennenden Fachsenats vom 5.12.1979 -- BPV TK 1/79 --, HessVGRspr. 1980 S. 42; OVG Münster, Beschluß vom 24.2.1982 -- CL 12/81 --, n.v.).

  • BVerwG, 06.12.1963 - VII P 17.62

    Unterlassung der Beteiligung einer Personalvertretung für eine

    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 3242/89
    Ein solches Begehren ist unzulässig; denn die Feststellung, daß eine dienstrechtliche Maßnahme als rechtswidrig angesehen werden müsse, weil es an der erforderlichen personalvertretungsrechtlichen Zustimmung fehlt, kann nicht im Beschlußverfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz getroffen werden, sondern bleibt dem Verfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung vorbehalten (BVerwG, Beschluß vom 6.12.1963 -- VII P 17.62 --, BVerwGE 17, 250).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1984 - 15 S 3059/83

    Mitbestimmung bei Arbeitsumverteilung

    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 3242/89
    Es würde dem Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts widersprechen, es auch dort anzuerkennen, wo lediglich der Umfang einer Belastung unter Ausschöpfung freier Leistungskapazitäten auf das normal übliche Maß angehoben wird (vgl. dazu den Beschluß des erkennenden Fachsenats vom 11.11.1987 -- BPV TK 461/87 -- unter Bezugnahme auf OVG Münster, Beschluß vom 8.5.1984 -- CL 54/82 --, RiA 1984 S. 285 und VGH Mannheim, Beschluß vom 27.11.1984 -- 15 S 3059/83 --, ZBR 1985 S. 175).
  • BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85

    Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der

    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 3242/89
    In einem solchen Falle ist der Antrag des Personalrats nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in bestimmter Weise umzustellen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12.3.1986 -- 6 P 5.85 --, Personalvertretung 1986 S. 417 sowie Beschluß vom 20.6.1986 -- 6 P 4.83 --, Personalvertretung 1987 S. 63).
  • VGH Hessen, 11.11.1987 - BPV TK 461/87

    Rationalisierung als mitbestimmungspflichtige Maßnahme zur Hebung der

    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 3242/89
    Es würde dem Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts widersprechen, es auch dort anzuerkennen, wo lediglich der Umfang einer Belastung unter Ausschöpfung freier Leistungskapazitäten auf das normal übliche Maß angehoben wird (vgl. dazu den Beschluß des erkennenden Fachsenats vom 11.11.1987 -- BPV TK 461/87 -- unter Bezugnahme auf OVG Münster, Beschluß vom 8.5.1984 -- CL 54/82 --, RiA 1984 S. 285 und VGH Mannheim, Beschluß vom 27.11.1984 -- 15 S 3059/83 --, ZBR 1985 S. 175).
  • BVerwG, 20.06.1986 - 6 P 4.83

    Mitbestimmungsspielraum - Personelle Maßnahmen - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 3242/89
    In einem solchen Falle ist der Antrag des Personalrats nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in bestimmter Weise umzustellen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12.3.1986 -- 6 P 5.85 --, Personalvertretung 1986 S. 417 sowie Beschluß vom 20.6.1986 -- 6 P 4.83 --, Personalvertretung 1987 S. 63).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1982 - CL 12/81
    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 3242/89
    Zu den allgemeinen, der Mitbestimmung unterliegenden Fragen mag auch die Dauer von Fortbildungsveranstaltungen zählen (vgl. im einzelnen Beschluß des erkennenden Fachsenats vom 5.12.1979 -- BPV TK 1/79 --, HessVGRspr. 1980 S. 42; OVG Münster, Beschluß vom 24.2.1982 -- CL 12/81 --, n.v.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.1984 - CL 54/82
    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 3242/89
    Es würde dem Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts widersprechen, es auch dort anzuerkennen, wo lediglich der Umfang einer Belastung unter Ausschöpfung freier Leistungskapazitäten auf das normal übliche Maß angehoben wird (vgl. dazu den Beschluß des erkennenden Fachsenats vom 11.11.1987 -- BPV TK 461/87 -- unter Bezugnahme auf OVG Münster, Beschluß vom 8.5.1984 -- CL 54/82 --, RiA 1984 S. 285 und VGH Mannheim, Beschluß vom 27.11.1984 -- 15 S 3059/83 --, ZBR 1985 S. 175).
  • AG St. Blasien, 14.04.1981 - C 12/81
    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 3242/89
    Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 22.10.1982 -- C 12/81 -- falle unter den Begriff der allgemeinen Fragen auch die Dauer einer Fortbildungsveranstaltung.
  • VGH Hessen, 24.04.2003 - 22 TL 1248/01

    Mitbestimmung bei Durchführung verdachtsunabhängiger verdeckter Tests

    Das Mitbestimmungsrecht ist nicht gegeben, wenn die tatsächliche Arbeitsleistung der normalen Arbeitsleistung im Rahmen der gesetzlichen oder tariflichen Arbeitszeit angepasst wird oder wenn die Belastungen lediglich unter Ausschöpfung freier Leistungskapazitäten auf das normal übliche Maß angehoben werden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 10. Januar 1990 - BPV TK 3242/89 - PersR 1991, 60 ff.; Klimaschewski, a.a.O., Rdnr. 97 e zu § 74 HPVG m.w.N.).
  • VGH Hessen, 25.03.1992 - BPV TK 2422/91

    Personalvertretung: Rationalisierungsmaßnahmen - Personalabbau aufgrund von

    Durch die Veränderung der Bemessungsvorgaben sind aber nur freie Leistungskapazitäten ausgeschöpft und die Anforderungen auf das normal übliche Maß angehoben worden, so daß von einer Hebung der Arbeitsleistung im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 5 BPersVG nicht gesprochen werden kann (vgl. hierzu den Beschluß des Fachsenats vom 10.1.1990 - BPV TK 3242/89 -).
  • VGH Hessen, 28.03.1990 - BPV TK 459/90

    Personalvertretung: Initiativrecht des Personalrats

    Der Fachsenat verneint deshalb mit dem erstinstanzlichen Gericht das Rechtsschutzinteresse, das er in seiner Entscheidung vom 10.1.1990 -- BPV TK 3242/89 -- trotz erheblicher Bedenken für einen gleichliegenden Fall noch bejaht hatte.
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