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VGH Hessen, 11.05.1983 - BPV TK 6/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 21.04.2005 - 22 TL 2657/03
Anhörung des Personalrats zum Haushaltsvoranschlag
Dieser restriktiven Auslegung ist der Fachsenat in einer späteren, Bundesrecht betreffenden Entscheidung nicht gefolgt, in der eine Beteiligung der Personalvertretung (erst) bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs durch das Finanzministerium - dort gemäß § 28 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung durch den Bundesminister der Finanzen - ausgeschlossen, also für die vorangehende Stufe der Stellenanforderung im Haushaltsvoranschlag offensichtlich für zulässig erachtet worden ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11. Mai 1983 - BPV TK 6/82 - ZBR 1983 S. 365 f.).