Rechtsprechung
BPatG, 12.03.1997 - 32 W (pat) 105/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2
Markenschutz - Unterscheidungskraft einer Formmarke - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BPatG, 17.05.1995 - 28 W (pat) 164/94
Auszug aus BPatG, 12.03.1997 - 32 W (pat) 105/96
Sie macht geltend, ebenso wie in dem "Absperrpoller"-Fall (BPatG GRUR 1995, 814) sei die angemeldete Form unterscheidungskräftig, da sie nicht gebräuchlich und nachweisbar sei, wenngleich die Originalität der Gestaltung möglicherweise gering sei.Bei Marken, die lediglich aus der Form der beanspruchten Waren bestehen, ist eine Eignung, sie von Erzeugnissen anderer Unternehmen zu unterscheiden, nur dann gegeben, wenn der dargestellte Gegenstand als solcher von herkunftskennzeichnend origineller Gestalt ist und die Marke diese Originalität erkennen läßt (BPatG GRUR 1995, 814, 815 "Absperrpoller").
- BGH, 25.02.1955 - I ZR 107/53
Rechtsmittel
Auszug aus BPatG, 12.03.1997 - 32 W (pat) 105/96
Anders als bei Bildmarken, für die angesichts der mannigfaltigen Möglichkeiten der bildlichen Darstellung in der Regel ein Freihaltungsbedürfnis an der konkreten Gestaltung zu verneinen sein wird (vgl BGH GRUR 1955, 421 "Forellenzeichen"), sind die Mitkonkurrenten auf dem vorliegenden Warengebiet gerade auf die Vielfalt der gestalterischen Möglichkeiten angewiesen, um die fraglichen Erzeugnisse ohne unzuträgliche Behinderungen herstellen und vertreiben zu können.
- BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 134/97
Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr
Auf einem Warengebiet, auf dem - wie etwa auf dem Gebiet der Backwaren (vgl bspw BPatGE 38, 89ff "Ahornblatt") - bereits eine Vielzahl von Warengestaltungen oder von Gestaltungsmerkmalen in immer neuen Kombinationen gebräuchlich ist, wird eine beliebige andere Kombination von Merkmalen möglicherweise nicht einmal dann zur Schutzbegründung ausreichen, wenn die Merkmale oder einzelne dieser Merkmale als solche erstmals verwandt werden (vgl zB BPatG Beschlüsse des 26. Senats vom 26.11.1997 26 W (pat) 175/96 "Kleine Kullerflasche"; 26 W (pat) 87/97 "Weiße Kokosflasche").Denn nur so kann verhindert werden, daß der auf einem Warengebiet erforderliche gestalterische Formenschatz durch Ausschlußrechte einzelner auf Dauer über Gebühr eingeschränkt wird (vgl BPatGE 38, 89ff "Ahornblatt"; BPatG v. 14.01.1998, 32 W (pat) 91/97 "Stabtaschenlampe").
- BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 136/97
Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr
Auf einem Warengebiet, auf dem - wie etwa auf dem Gebiet der Backwaren (vgl bspw BPatGE 38, 89ff "Ahornblatt") - bereits eine Vielzahl von Warengestaltungen oder von Gestaltungsmerkmalen in immer neuen Kombinationen gebräuchlich ist, wird eine beliebige andere Kombination von Merkmalen möglicherweise nicht einmal dann zur Schutzbegründung ausreichen, wenn die Merkmale oder einzelne dieser Merkmale als solche erstmals verwandt werden (vgl zB BPatG Beschlüsse des 26. Senats vom 26.11.1997 26 W (pat) 175/96 "Kleine Kullerflasche"; 26 W (pat) 87/97 "Weiße Kokosflasche").Denn nur so kann verhindert werden, daß der auf einem Warengebiet erforderliche gestalterische Formenschatz durch Ausschlußrechte einzelner auf Dauer über Gebühr eingeschränkt wird (vgl BPatGE 38, 89ff "Ahornblatt"; BPatG v. 14.01.1998, 32 W (pat) 91/97 "Stabtaschenlampe").
- BPatG, 13.05.1998 - 29 W (pat) 131/97
Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr
Auf einem Warengebiet, auf dem - wie etwa auf dem Gebiet der Backwaren (vgl bspw BPatGE 38, 89ff "Ahornblatt") - bereits eine Vielzahl von Gestaltungen oder von Gestaltungsmerkmalen in immer neuen Kombinationen gebräuchlich ist, wird eine beliebige andere Kombination von Merkmalen möglicherweise nicht einmal dann zur Schutzbegründung ausreichen, wenn die Merkmale oder einzelne dieser Merkmale als solche erstmals verwandt werden (vgl zB BPatG Beschlüsse des 26. Senats vom 26.11.1997 26 W (pat) 175/96 "Kleine Kullerflasche"; 26 W (pat) 87/97 "Weiße Kokosflasche").Denn nur so kann verhindert werden, daß der auf einem Warengebiet erforderliche Formenschatz durch Ausschlußrechte einzelner auf Dauer über Gebühr eingeschränkt wird (vgl BPatGE 38, 89ff "Ahornblatt"; BPatG v. 14.01.1998, 32 W (pat) 91/97 "Stabtaschenlampe").
- BPatG, 13.05.1998 - 29 W (pat) 130/97
Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr
Auf einem Warengebiet, auf dem - wie etwa auf dem Gebiet der Backwaren (vgl bspw BPatGE 38, 89ff "Ahornblatt") - bereits eine Vielzahl von Warengestaltungen oder von Gestaltungsmerkmalen in immer neuen Kombinationen gebräuchlich ist, wird eine beliebige andere Kombination von Merkmalen möglicherweise nicht einmal dann zur Schutzbegründung ausreichen, wenn die Merkmale oder einzelne dieser Merkmale als solche erstmals verwandt werden (vgl zB BPatG Beschlüsse des 26. Senats vom 26.11.1997 26 W (pat) 175/96 "Kleine Kullerflasche"; 26 W (pat) 87/97 "Weiße Kokosflasche").Denn nur so kann verhindert werden, daß der auf einem Warengebiet erforderliche gestalterische Formenschatz durch Ausschlußrechte einzelner auf Dauer über Gebühr eingeschränkt wird (vgl BPatGE 38, 89ff "Ahornblatt"; BPatG v. 14.01.1998, 32 W (pat) 91/97 "Stabtaschenlampe").
- BPatG, 06.05.1998 - 29 W (pat) 61/97
Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr
Auf einem Warengebiet, auf dem - wie etwa auf dem Gebiet der Backwaren (vgl bspw BPatGE 38, 89ff "Ahornblatt") - bereits eine Vielzahl von Gestaltungen oder von Gestaltungsmerkmalen in immer neuen Kombinationen gebräuchlich ist, wird eine beliebige andere Kombination von Merkmalen möglicherweise nicht einmal dann zur Schutzbegründung ausreichen, wenn die Merkmale oder einzelne dieser Merkmale als solche erstmals verwandt werden (vgl zB BPatG Beschlüsse des 26. Senats vom 26.11.1997 26 W (pat) 175/96 "Kleine Kullerflasche"; 26 W (pat) 87/97 "Weiße Kokosflasche").Denn nur so kann verhindert werden, daß der auf einem Warengebiet erforderliche Formenschatz durch Ausschlußrechte einzelner auf Dauer über Gebühr eingeschränkt wird (vgl BPatGE 38, 89ff "Ahornblatt"; BPatG v. 14.01.1998, 32 W (pat) 91/97 "Stabtaschenlampe").
- BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 135/97
Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr
Auf einem Warengebiet, auf dem - wie etwa auf dem Gebiet der Backwaren (vgl bspw BPatGE 38, 89ff "Ahornblatt") - bereits eine Vielzahl von Warengestaltungen oder von Gestaltungsmerkmalen in immer neuen Kombinationen gebräuchlich ist, wird eine beliebige andere Kombination von Merkmalen möglicherweise nicht einmal dann zur Schutzbegründung ausreichen, wenn die Merkmale oder einzelne dieser Merkmale als solche erstmals verwandt werden (vgl zB BPatG Beschlüsse des 26. Senats vom 26.11.1997 26 W (pat) 175/96 "Kleine Kullerflasche"; 26 W (pat) 87/97 "Weiße Kokosflasche").Denn nur so kann verhindert werden, daß der auf einem Warengebiet erforderliche gestalterische Formenschatz durch Ausschlußrechte einzelner auf Dauer über Gebühr eingeschränkt wird (vgl BPatGE 38, 89 ff "Ahornblatt"; BPatG v. 14.01.1998, 32 W (pat) 91/97 "Stabtaschenlampe").
- OLG Düsseldorf, 30.12.2002 - 20 U 120/02
Verletzung von Markenrechten wegen des Vertriebs von Schaumzuckerware unter dem …
Das gilt auch und gerade für den hier in Rede stehenden Warensektor der Back- und Konditorwaren, auf dem der Verbraucher an die Verwendung vielfältiger Formen gewöhnt ist und ständig neue Formen verschiedener Hersteller auf dem Markt erscheinen (vgl. BPatGE 38, 89, 91). - BPatG, 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97
Markenschutz - Festlegung der Markenform in der Anmeldung, Fehlende …
Unter Umständen hätten auch andere Fakten, zB die Verwendung des Begriffs "Formmarke" in den beigefügten Anmeldeunterlagen oder die Darstellung der Marke in verschiedenen Ansichten (vgl. hierzu auch BPatGE 38, 89), ein dahingehendes Eintragungsbegehren ersichtlich werden lassen. - BPatG, 09.02.2000 - 32 W (pat) 384/99 Die Mitkonkurrenten gerade auf dem Gebiet der Backwaren seien auf eine Vielzahl gestalterischer Möglichkeiten angewiesen (BPatGE 38, 89 Ahornblatt).