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   BPatG, 26.11.1997 - 32 W (pat) 187/96   

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BPatG, 26.11.1997 - 32 W (pat) 187/96 (https://dejure.org/1997,4708)
BPatG, Entscheidung vom 26.11.1997 - 32 W (pat) 187/96 (https://dejure.org/1997,4708)
BPatG, Entscheidung vom 26. November 1997 - 32 W (pat) 187/96 (https://dejure.org/1997,4708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenschutz - Markenfähigkeit einer Farbkombination

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1998, 574
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus BPatG, 26.11.1997 - 32 W (pat) 187/96
    Eine Bestätigung dieser Auffassung mag auch in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20. März 1997 (BGH WRP 97, 748 - grau / magenta -) gesehen werden können, die in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren zu der Frage ergangen war, inwieweit ein wettbewerbsrechtlicher Verbotsanspruch wegen irreführender Verwendung einer Farbkombination (grau/magenta; grau/magenta/weiß) deren kennzeichenrechtlichen Schutz voraussetzt.

    Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, weil eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden ist (§ 83 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ), zu der noch keine höchstrichterliche Entscheidung im registerrechtlichen Verfahren vorliegt, da das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. März 1997 (WRP 1997, 748 - grau/magenta) in einem wettbewerbsrechtlichen Fall ergangen war.

  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der

    Auszug aus BPatG, 26.11.1997 - 32 W (pat) 187/96
    Nach der grundsätzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Ausstattungsschutz (BGH GRUR 1968, 371 - Maggi -) beruhe nämlich dieser bei Farbkombinationen stets auf der bestimmten Aufmachung, in der die Ware für das kaufende Publikum in Erscheinung trete.

    Träger der Ausstattung kann nur die in ihrer konkreten Individualität kennzeichnende Einheit von Farbe und Form sein (BGH GRUR 68, 371, 374 - MAGGI -).

  • BGH, 13.10.1969 - III ZR 186/66

    Erforderlichkeit eines Antrags auf Klageabweisung

    Auszug aus BPatG, 26.11.1997 - 32 W (pat) 187/96
    Die Gesetzesbegründung ist grundsätzlich nicht geeignet, die Gesetzesnorm auszufüllen oder bindend auszulegen (BGHZ 52, 385, 390), vielmehr ist diese Erläuterung nur als summarische Begründung des Gesetzestextes selbst und als nicht dazu in Widerspruch stehend zu verstehen.
  • BPatG, 11.06.1997 - 32 W (pat) 439/95
    Auszug aus BPatG, 26.11.1997 - 32 W (pat) 187/96
    In Übereinstimmung damit steht auch die Entscheidung des Senats vom 11. Juni 1997, in der es um die Aufmachung für die Waren "Vorwandinstallationselemente für die Sanitärinstallation" mit dem Farbton "GELB" ging (32 W (pat) 439/95 - GELB - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZB 20/96

    Farbmarke gelb/schwarz

    Ein derartiges besonderes Eintragungshindernis fehlender Markenfähigkeit für Farben oder Farbkombinationen, das auch der 32. Senat des Bundespatentgerichts in zwei anderen Fällen der Anmeldung von abstrakten Farbkombinationen gesehen hat (vgl. BPatGE 39, 145 ff.; 39, 247 ff.), kann dem Gesetz indessen nicht entnommen werden.

    Schon der Ausgangspunkt des Bundespatentgerichts, die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Ausstattungsrecht des § 25 WZG für die Auslegung von § 3 Abs. 1 MarkenG heranzuziehen (vgl. auch BPatGE 39, 145, 149; 39, 247, 249 f.), verfehlt den Inhalt und die Zweckbestimmung der markengesetzlichen Vorschrift.

  • BPatG, 22.01.2002 - 33 W (pat) 133/00
    Das Bundespatentgericht folgte in seinen ersten Entscheidungen zu Markenanmeldungen abstrakt bezeichneter Farben im wesentlichen der Rechtsauffassung des Patentamts (vgl zB BPatG GRUR 1996, 881 f. - gelb/schwarz; GRUR 1998, 574 ff. - schwarz/zinkgelb; GRUR 1998, 1015 f., - weiß/zinkgelb; BPatGE 39, 247 ff. - magenta/grau; Beschluß vom 11. Juni 1997 - 32 W (pat) 439/95 - RAL 1004; Beschluß vom 28. Januar 1998 - 32 W (pat) 72/97 - magenta).
  • BPatG, 25.10.1999 - 30 W (pat) 132/95

    Unterscheidungskraft von Marken mit einer Kombination zweier bestimmter Farbtöne

    So betrifft etwa die Farbkombination, die der Entscheidung des 32. Senats (GRUR 1998, 574 ), in bezug auf maschinelle Sprüh-, Spül- und Reinigungsgeräte, Fahrzeugwaschanlagen und Reinigungsgeräte für den gewerblichen und den häuslichen Einsatz, zugrundelag, nicht nur ebenfalls die Farben schwarz/gelb, sondern spezifisch dieselben RAL-Nummern.
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 5/98

    Anforderungen an die eindeutige graphische Darstellbarkeit einer Marke

    Die Beschwerde der Anmelderin ist erfolglos geblieben (BPatGE 39, 145).
  • BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 1/98

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Farben bzw. Farbkombinationen

    Im Gegensatz zu bisherigen Entscheidungen des Bundespatentgerichts (30 W (pat) 132/95 - Farbmarke - Mitt 1996, 248; 32 W (pat) 187/96 -Schwarz/Zink-gelb, BPatGE 39, 145; 32 W (pat) 79/97 - grau/magenta -, BPatGE 38, 247) ist der Senat der Auffassung, daß auch eine abstrakte Farbkombination von dieser Vorschrift umfaßt wird und neben der in diesen Entscheidungen anerkannten Aufmachungsfarbmarke Schutz genießen kann.
  • BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 296/97

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Farben bzw. Farbkombinationen

    Im Gegensatz zu bisherigen Entscheidungen des Bundespatentgerichts (30 W (pat) 132/95 - Farbmarke - Mitt 1996, 248; 32 W (pat) 187/96 -Schwarz/Zink-gelb, BPatGE 39, 145; 32 W (pat) 79/97 - grau/magenta -, BPatGE 38, 247) ist der Senat der Auffassung, daß auch eine abstrakte Farbkombination von dieser Vorschrift umfaßt wird und neben der in diesen Entscheidungen anerkannten Aufmachungsfarbmarke Schutz genießen kann.
  • BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 305/97

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Farben bzw. Farbkombinationen

    Im Gegensatz zu bisherigen Entscheidungen des Bundespatentgerichts (30 W (pat) 132/95 - Farbmarke - Mitt 1996, 248; 32 W (pat) 187/96 -Schwarz/Zink-gelb, BPatGE 39, 145; 32 W (pat) 79/97 - grau/magenta -, BPatGE 38, 247) ist der Senat der Auffassung, daß auch eine abstrakte Farbkombination von dieser Vorschrift umfaßt wird und neben der in diesen Entscheidungen anerkannten Aufmachungsfarbmarke Schutz genießen kann.
  • BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 297/97

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Farben bzw. Farbkombinationen

    1.2.1 Im Gegensatz zu bisherigen Entscheidungen des Bundespatentgerichts (30 W (pat) 132/95 - Farbmarke - Mitt 1996, 248; 32 W (pat) 187/96 -Schwarz/Zink-gelb, BPatGE 39, 145; 32 W (pat) 79/97 - grau/magenta -, BPatGE 38, 247) ist der Senat der Auffassung, daß auch eine abstrakte Farbe von dieser Vorschrift umfaßt wird und neben der in diesen Entscheidungen anerkannten Aufmachungsfarbmarke Schutz genießen kann.
  • BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 108/96

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Farben bzw. Farbkombinationen

    1.2.1 Im Gegensatz zu bisherigen Entscheidungen des Bundespatentgerichts (30 W (pat) 132/95 - Farbmarke - Mitt 1996, 248; 32 W (pat) 187/96 - Schwarz/ Zink-gelb -, BPatGE 39, 145; 32 W (pat) 79/97 - grau/magenta -, BPatGE 38, 247) ist der Senat der Auffassung, daß auch eine abstrakte Farbe von dieser Vorschrift umfaßt wird und neben der in diesen Entscheidungen anerkannten Aufmachungsfarbmarke Schutz genießen kann.
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