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BPatG, 01.10.1997 - 33 W (pat) 12/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen Versagung der Eintragung einer Bildmarke; Schutzfähigkeit von Einzelbuchstaben; Unterschiedlicher Beurteilungsmaßstab der Unterscheidungskraft bei Wortmarken und Bildmarken; Erforderlicher konkreter Nachweis eines Freihaltungsbedürfnisses; Eignung eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2
Markenschutz - Einzelbuchstabe als Bildmarke - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83
Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen
Auszug aus BPatG, 01.10.1997 - 33 W (pat) 12/97
Sie läßt ferner auch in späteren Verfahrensabschnitten bei der gebotenen sachgerechten, schutzwürdige Interessen der Mitbewerber berücksichtigenden Prüfung der Verwechslungsgefahr und des markenmäßigen Gebrauchs (vgl. BGH GRUR 1984, 815 "1989, 349 "ROTH HÄNDLE KENTUCKY/Cenduggy") eine deutliche Abgrenzung zu dem Buchstaben "M" in anderen gebräuchlichen Schrifttypen zu. - BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89
"NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke
Auszug aus BPatG, 01.10.1997 - 33 W (pat) 12/97
Diese Ausführungen lassen den auch für die Beurteilung der Frage der betriebskennzeichnenden Wirkung der angemeldeten Marke erforderlichen konkreten Bezug zu den im einzelnen angemeldeten Waren und Dienstleistungen vermissen und sind hinsichtlich der Formulierung "geringere Unterscheidungskraft" zudem mißverständlich, weil nach anerkannter Rechtsprechung eine wenn auch noch so geringe Unterscheidungskraft zur Ausräumung dieses Versagungsgrunds ausreicht (vgl. BGH GRUR 1991, 136 "NEW MAN"). - BPatG, 18.04.1997 - 33 W (pat) 180/96
Auszug aus BPatG, 01.10.1997 - 33 W (pat) 12/97
Hierzu hat der Senat - abweichend etwa von den Richtlinien des Harmonisierungsamts (vgl. Amtsblatt 9/96, S 1307) - bereits in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 18. April 1997 (33 W (pat) 180/96) betreffend den als Wortmarke angemeldeten Buchstaben L ausgeführt, daß Einzelbuchstaben, selbst wenn sie in einer einfachen üblichen Schrifttype wiedergegeben sind, nicht grundsätzlich die Eignung als betrieblicher Herkunftshinweis abgesprochen werden kann.
- BPatG, 09.02.2015 - 27 W (pat) 73/14
AppOtheke - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "AppOtheke" - …
Daher wird der Unterschied in der Schreibweise generell als irrelevant angesehen (vgl. z.B. BPatG GRUR 2008, 77, 79 - QUELLGOLD/Goldquell; BPatG MarkenR 2006, 77, 78 - BIG LEXX/Lexx; BPatG GRUR 2005, 777 - NATALLA/Nutella; BPatG GRUR 2004, 950, 954 - ACELAT/Acesal; BPatG GRUR 2004, 954, 955 - CYNARETTEN/Circanetten; BPatGE 44, 33, 38 - ORBENIN; BPatGE 43, 162, 166 - STIHL; BPatG GRUR 2000, 897, 899/900 - CC 1000/Cec; BPatGE 39, 29, 33 - K; BPatGE 39, 55, 58 - M; BPatG Mitt. - BPatG, 17.10.2000 - 33 W (pat) 42/99 Nach Aufhebung und Zurückverweisung durch den Senat mit Beschluss vom 1. August 1997, 33 W (pat) 12/97 (Mitt. 1998, 232), hat die Markenstelle mit dem streitgegenständlichen Beschluss vom 18. Januar 1999 den Schutz nur noch für einen Teil der beanspruchten Waren und Dienstleistungen versagt, darunter auch "Zahnbürsten (auch elektrisch); Bekleidungsstücke, Kopfbedeckungen".
- BPatG, 03.05.2000 - 33 W (pat) 215/99 Abkürzungen - insbesondere in Form einer Folge von Einzelbuchstaben - rechtfertigen bei der Prüfung der Schutzfähigkeit jedoch keine anderen Beurteilungsgrundsätze als bei sonstigen Wortmarken (vgl zB BGH GRUR 1995, 269 f - U-KEY; BGH GRUR 1995, 408 ff - PROTECH; BPatGE 39, 55, 57 ff - M; BPatG GRUR 1999, 330 f - CT; BPatG GRUR 1999, 743, 744 ff - AC; BPatG GRUR 1999, 999 f - K50; BPatG GRUR 1999, 1000 f - D-205; Beschluß des Senats vom 19. Februar 1999 - 33 W (pat) 275/98 - BPR).