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   BPatG, 10.07.1998 - 33 W (pat) 73/96   

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BPatG, 10.07.1998 - 33 W (pat) 73/96 (https://dejure.org/1998,7199)
BPatG, Entscheidung vom 10.07.1998 - 33 W (pat) 73/96 (https://dejure.org/1998,7199)
BPatG, Entscheidung vom 10. Juli 1998 - 33 W (pat) 73/96 (https://dejure.org/1998,7199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Auszug aus BPatG, 10.07.1998 - 33 W (pat) 73/96
    Dagegen spricht bereits, daß die Widerspruchsmarke im Inland erst kurz vor dem für die Beurteilung ihrer Kennzeichnungskraft maßgeblichen Zeitpunkt der Anmeldung der jüngeren Marke im Juli 1992 in Benutzung genommen worden ist (vgl BGH GRUR 1961, 347 "Almglocke").
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95

    Schutzfähigkeit einer aus einer nicht aus sich heraus verständlichen

    Auszug aus BPatG, 10.07.1998 - 33 W (pat) 73/96
    Im Hinblick auf die klangliche Identität der Marken steht auch eine etwaige Kennzeichnungsschwäche, die der Widerspruchsmarke - ungeachtet ihrer schutzbegründenden Aussprechbarkeit als Wort (vgl BGH GRUR 1998, 165, 166 "RBB") - nach der Rechtsprechung zur Kennzeichnungskraft von Firmenabkürzungen möglicherweise zukommt (vgl BGH GRUR 1985, 461, 462 "Gefa/Gewa"), der Annahme einer Verwechslungsgefahr nicht entgegen.
  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 172/82

    Schutz eines Firmenbestandteils

    Auszug aus BPatG, 10.07.1998 - 33 W (pat) 73/96
    Im Hinblick auf die klangliche Identität der Marken steht auch eine etwaige Kennzeichnungsschwäche, die der Widerspruchsmarke - ungeachtet ihrer schutzbegründenden Aussprechbarkeit als Wort (vgl BGH GRUR 1998, 165, 166 "RBB") - nach der Rechtsprechung zur Kennzeichnungskraft von Firmenabkürzungen möglicherweise zukommt (vgl BGH GRUR 1985, 461, 462 "Gefa/Gewa"), der Annahme einer Verwechslungsgefahr nicht entgegen.
  • BPatG, 30.01.1985 - 29 W (pat) 19/84
    Auszug aus BPatG, 10.07.1998 - 33 W (pat) 73/96
    Unter diesem Gesichtspunkt sind beispielsweise auch die Dienstleistungen "Betrieb von Versicherungsgeschäften" und "Verwaltung von Mietshäusern und Geschäftshäusern" nicht als gleichartig angesehen worden (vgl 29 W (pat) 19/84 vom 30.1.1985).
  • BPatG, 17.06.1998 - 29 W (pat) 75/97
    Auszug aus BPatG, 10.07.1998 - 33 W (pat) 73/96
    Lediglich ergänzend wird insoweit auch auf den Beschluß des 29. Senats vom 17. Juni 1998 (29 W(pat) 75/97) hingewiesen, in dem eine Ähnlichkeit ua zwischen den "Dienstleistungen eines Bauträgers, nämlich wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung fremder Bauvorhaben in organisatorischer und finanzieller Hinsicht" und "Versicherungswesen" verneint worden ist.
  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

    Auszug aus BPatG, 10.07.1998 - 33 W (pat) 73/96
    Je größer die Ähnlichkeit der Marken und je stärker die Kennzeichnungskraft der älteren Marke ist, desto eher kann der Verkehr schon bei einer geringeren Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen der Gefahr von Verwechslungen unterliegen (BGH GRUR 1993, 118, 119 "Corvaton/Corvasal"; 1993, 972, 975 "Sana/ Schosana"; 1996, 198 "Springende Raubkatze").
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus BPatG, 10.07.1998 - 33 W (pat) 73/96
    Je größer die Ähnlichkeit der Marken und je stärker die Kennzeichnungskraft der älteren Marke ist, desto eher kann der Verkehr schon bei einer geringeren Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen der Gefahr von Verwechslungen unterliegen (BGH GRUR 1993, 118, 119 "Corvaton/Corvasal"; 1993, 972, 975 "Sana/ Schosana"; 1996, 198 "Springende Raubkatze").
  • BPatG, 16.10.1991 - 26 W (pat) 72/89

    Zeichenrechtliche Übereinstimmung der Vergleichszeichen "C. Landsberg" und

    Auszug aus BPatG, 10.07.1998 - 33 W (pat) 73/96
    Auch die Voraussetzung einer Benutzung in unmittelbarem Bezug zu den Dienstleistungen ist vorliegend erfüllt, denn bei Versicherungsdienstleistungen genügt die herausgestellte Anbringung der Marke auf allen Arten von Geschäftspapieren sowie in Werbeanzeigen (vgl BPatG GRUR 1992, 392 "Parkhotel Landenberg").
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 10.07.1998 - 33 W (pat) 73/96
    Je größer die Ähnlichkeit der Marken und je stärker die Kennzeichnungskraft der älteren Marke ist, desto eher kann der Verkehr schon bei einer geringeren Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen der Gefahr von Verwechslungen unterliegen (BGH GRUR 1993, 118, 119 "Corvaton/Corvasal"; 1993, 972, 975 "Sana/ Schosana"; 1996, 198 "Springende Raubkatze").
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

    Als Benutzungshandlungen i.S. des § 26 MarkenG kommen bei ihr daher grundsätzlich nur die Anbringung der Marke am Geschäftslokal sowie eine Benutzung auf Gegenständen in Betracht, die bei der Erbringung der Dienstleistung zum Einsatz gelangen, wie insbesondere auf der Berufskleidung, auf Geschäftsbriefen und -papieren, Prospekten, Preislisten, Rechnungen, Ankündigungen und Werbedrucksachen (vgl. BGH, Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 61/82, GRUR 1985, 41, 43 - REHAB; BPatGE 40, 192, 198 - AIG; Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 26 Rdn. 32; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 26 Rdn. 58; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, 2006, Rdn. 794; Hackbarth, Grundfragen des Benutzungszwangs im Gemeinschaftsmarkenrecht, 1993, S. 250 ff.).
  • BPatG, 10.05.2006 - 33 W (pat) 164/04
    Die Beteiligten sind auf die Senatsentscheidung BPatGE 40, 192 - AIG hingewiesen worden.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung BPatGE 40, 192, 201 - AIG eine Ähnlichkeit zwischen Immobilienvermittlung und Versicherungswesen angenommen, da sich Banken in erheblichem Umfang sowohl mit der Vermittlung von Immobilien als auch von Versicherungen aller Art befassen, die mit dem Erwerb von Immobilienbesitz oder der Altersvorsorge in Zusammenhang stehen.

  • BPatG, 10.05.2006 - 33 W (pat) 163/04
    Die Beteiligten sind auf die Senatsentscheidung BPatGE 40, 192 - AIG hingewiesen worden.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung BPatGE 40, 192, 201 - AIG eine Ähnlichkeit zwischen Immobilienvermittlung und Versicherungswesen angenommen, da sich Banken in erheblichem Umfang sowohl mit der Vermittlung von Immobilien als auch von Versicherungen aller Art befassen, die mit dem Erwerb von Immobilienbesitz oder der Altersvorsorge in Zusammenhang stehen.

  • BPatG, 10.05.2006 - 33 W (pat) 168/04
    Die Beteiligten sind auf die Senatsentscheidung BPatGE 40, 192 - AIG hingewiesen worden.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung BPatGE 40, 192, 201 - AIG eine Ähnlichkeit zwischen Immobilienvermittlung und Versicherungswesen angenommen, da sich Banken in erheblichem Umfang sowohl mit der Vermittlung von Immobilien als auch von Versicherungen aller Art befassen, die mit dem Erwerb von Immobilienbesitz oder der Altersvorsorge in Zusammenhang stehen.

  • OLG Jena, 04.05.2011 - 2 U 469/10

    Musikveranstaltung - Markensache: Rechtserhaltende Benutzungshandlung; Entstehung

    Als Benutzungshandlungen kommen bei einer Dienstleistungsmarke grundsätzlich die Anbringung der Marke am Geschäftslokal sowie eine Benutzung auf Gegenständen in Betracht, die bei der Erbringung der Dienstleistung zum Einsatz gelangen, wie insbesondere auf der Berufskleidung, auf Geschäftsbriefen und -papieren, Prospekten, Preislisten, Rechnungen, Ankündigungen und Werbedrucksachen (vgl. BGH GRUR 1985, 41 - REHAB; GRUR 2008, 616 - AKZENTA; BPatGE 40, 192, 198 - AIG; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 26 Rn. 63).
  • OLG München, 28.04.2005 - 29 U 4868/04

    Markenrechtsschutz - Verwechslungsgefahr bei Verwendung des

    Des Weiteren ergänzen die Dienstleistungen "Finanzierungen" und "Versicherungen", für die die angegriffene Marke eingetragen ist, die Dienstleistungen, für die die klägerische Gemeinschaftsmarke eingetragen ist; derartige Dienstleistungen werden vielfach aus einer Hand angeboten; es bestehen hinsichtlich der Absatzwege beachtliche Berührungspunkte (vgl. BPatG, Beschluss vom 10.10.2000 - 33 W (pat) 15/00), in Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 12. Aufl., S. 386 unter "Immobilienvermittlung" dokumentiert, sowie BPatGE 40, 192, 200 f.).
  • BPatG, 15.03.2017 - 25 W (pat) 503/15

    Verwechslungsgefahr der zur Eintragung als Marke angemeldeten Bezeichnung "DGVA"

    Als Benutzungshandlungen im Sinn des § 26 MarkenG kommen daher grundsätzlich nur die Anbringung der Marke am Geschäftslokal sowie eine Benutzung auf solchen Gegenständen in Betracht, die bei der Erbringung der Dienstleistung zum Einsatz gelangen, wie beispielsweise auf Geschäftspapieren, Prospekten, Preislisten, Rechnungen, Ankündigungen und Werbematerialien (vgl. BGH GRUR 2008, 616 Rn. 13 - AKZENTA, GRUR 1985, 41 - REHAB; BPatGE 40, 192, 198 - AIG; Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 26 Rn. 45; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 26 Rn. 72).
  • BPatG, 16.01.2020 - 30 W (pat) 516/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Andreas Heinz Knoche Bestattungen/Heinz Knoche

    Die Löschungsreife einer solchen Widerspruchsmarke wegen Bestehens älterer Rechte kann der Widerspruchsgegner nur im Rahmen einer Eintragungsbewilligungsklage nach § 44 MarkenG geltend machen (vgl. BPatGE 40, 192, 204 - AIG; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 43 Rdnr. 38).
  • BPatG, 24.09.2015 - 25 W (pat) 513/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "adcuri GmbH/ADCURA" - zur rechtserhaltenden

    Zugunsten der Widersprechenden kann insoweit allenfalls von einer geringen (deutlich unterdurchschnittlichen) Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Dienstleistungen ausgegangen werden (vgl. zu den Abstufungsgraden BGH a. a. O. Rn. 55 Culinaria/Villa Culinaria; BPatGE 40, 192, 199 ff. - AIG zur Ähnlichkeit Finanz- und Kreditwesen zu Versicherungswesen).
  • BPatG, 01.02.2018 - 30 W (pat) 522/15

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Teillöschung der Wortmarke "Silsta"

    Die Löschungsreife einer solchen Widerspruchsmarke wegen Bestehens älterer Rechte kann der Widerspruchsgegner nur im Rahmen einer Eintragungsbewilligungsklage nach § 44 MarkenG geltend machen (vgl. BPatGE 40, 192, 204 - AIG; Ingerl/ Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 43 Rdnr. 38).
  • OLG München, 29.11.2007 - 6 U 1607/07

    Verwendung einer Wortmarke im Bereich der Dienstleistung Werbung; Einwilligung in

  • BPatG, 09.12.2003 - 33 W (pat) 158/03
  • BPatG, 10.10.2000 - 33 W (pat) 15/00
  • BPatG, 11.02.2003 - 33 W (pat) 288/02
  • BPatG, 13.08.2002 - 33 W (pat) 158/01
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