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   BPatG, 11.08.1998 - 27 W (pat) 84/97   

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BPatG, 11.08.1998 - 27 W (pat) 84/97 (https://dejure.org/1998,4162)
BPatG, Entscheidung vom 11.08.1998 - 27 W (pat) 84/97 (https://dejure.org/1998,4162)
BPatG, Entscheidung vom 11. August 1998 - 27 W (pat) 84/97 (https://dejure.org/1998,4162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Markenschutz - Freihaltungsbedürfnis einer leicht verständlichen englischsprachigen Wortfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 1999, 305
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 3/90

    Unterscheidungskraft fremdsprachiger Worte mit Eingang in deutsche Wörterbücher -

    Auszug aus BPatG, 11.08.1998 - 27 W (pat) 84/97
    Eine als werbliche Anpreisung geeignete, leicht verständliche englischsprachige Wortfolge, die den Eindruck von Weltläufigkeit und Eleganz hervorrufen kann, unterliegt in höherem Maße einem allgemeinen Freihaltebedürfnis (gem BGH BlPMZ 1976, 171 "Happy"; GRUR 1992, 514 "Ole") als der entsprechende deutsche Begriff, bei dem dies nicht der Fall ist.

    Bereits unter der Geltung des Warenzeichengesetzes hat der Bundesgerichtshof verschiedentlich derartigen als Werbeschlagwörter verwendeten fremdsprachigen Begriffen die Eignung zur Betriebskennzeichnung abgesprochen (BlPMZ 1976, 171 "Happy"; GRUR 1992, 514 "Ole"), wobei in jenen Fällen der Warenbezug eher weniger ausgeprägt war als im hier zu entscheidenden.

  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 11.08.1998 - 27 W (pat) 84/97
    Bestehen Zweifel, ob eine Bezeichnung für die beanspruchten Waren glatt beschreibend ist, so folgt allein daraus noch nicht im Umkehrschluß das Vorliegen des erforderlichen Mindestmaßes an Unterscheidungskraft (vgl BGH BlPMZ 1998, 248 "Today").

    Diese Erkenntnis schließt aber die Schutzversagung wegen fehlender Unterscheidungskraft gem MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 - auf diesen rechtlichen Gesichtspunkt hat auch die Markenstelle bei ihrer Entscheidung im wesentlichen abgestellt - nicht aus Denn der - von der Anmelderin voreilig gezogene - Umkehrschluß, eine nicht eindeutig warenbeschreibende Angabe verfüge bereits deshalb über das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft, ist nicht in allen Fällen zwingend, wie der Bundesgerichtshof zuletzt in der "Today"-Entscheidung (BlPMZ 1998, 248) erneut klargestellt hat.

  • BPatG, 10.07.1996 - 26 W (pat) 90/95
    Auszug aus BPatG, 11.08.1998 - 27 W (pat) 84/97
    Derartige hinreichend sachbezogene Einzelbegriffe, Wortzusammenstellungen und Redewendungen sind - auch wenn sie in englischer Sprache gebraucht werden - regelmäßig in der Rechtsprechung als nicht unterscheidungskräftig angesehen worden (vgl zB BPatG "ULTIMATE", aaO; GRUR 1995, 734 "While You Wait"; 1997, 279 "FOR YOU"; 642 "YES"; 644 "Partner with the Best"; 27 W (pat) 135/96 "PRIVATE"; 27 W (pat) 64/97 "MORE SEASONS"; 27 W (pat) 65/97 "Surprise"; 29 W pat) 78/97 "ADVANTAGE"; 27 W (pat) 80/97 "THE REAL THING").
  • BPatG, 30.06.1998 - 27 W (pat) 65/97

    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft bei leicht verständlicher

    Auszug aus BPatG, 11.08.1998 - 27 W (pat) 84/97
    Derartige hinreichend sachbezogene Einzelbegriffe, Wortzusammenstellungen und Redewendungen sind - auch wenn sie in englischer Sprache gebraucht werden - regelmäßig in der Rechtsprechung als nicht unterscheidungskräftig angesehen worden (vgl zB BPatG "ULTIMATE", aaO; GRUR 1995, 734 "While You Wait"; 1997, 279 "FOR YOU"; 642 "YES"; 644 "Partner with the Best"; 27 W (pat) 135/96 "PRIVATE"; 27 W (pat) 64/97 "MORE SEASONS"; 27 W (pat) 65/97 "Surprise"; 29 W pat) 78/97 "ADVANTAGE"; 27 W (pat) 80/97 "THE REAL THING").
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 11.08.1998 - 27 W (pat) 84/97
    In einem weiteren Schriftsatz führt die Anmelderin unter Hinweis auf die "Bonus-Entscheidung" des Bundesgerichtshofs (GRUR 1998, 465) aus, die Markenstelle habe bei ihrer Bewertung der Schutzfähigkeit sich undifferenziert auf Produkte aller Art bezogen, die beanspruchten Waren würden nur insofern berücksichtigt, als sie modisch gestaltete Artikel umfaßten, für deren Bewerbung sich "NEW LIFE" eignen solle.
  • BPatG, 30.05.1995 - 27 W (pat) 147/93
    Auszug aus BPatG, 11.08.1998 - 27 W (pat) 84/97
    Derartige hinreichend sachbezogene Einzelbegriffe, Wortzusammenstellungen und Redewendungen sind - auch wenn sie in englischer Sprache gebraucht werden - regelmäßig in der Rechtsprechung als nicht unterscheidungskräftig angesehen worden (vgl zB BPatG "ULTIMATE", aaO; GRUR 1995, 734 "While You Wait"; 1997, 279 "FOR YOU"; 642 "YES"; 644 "Partner with the Best"; 27 W (pat) 135/96 "PRIVATE"; 27 W (pat) 64/97 "MORE SEASONS"; 27 W (pat) 65/97 "Surprise"; 29 W pat) 78/97 "ADVANTAGE"; 27 W (pat) 80/97 "THE REAL THING").
  • BPatG, 28.03.2006 - 27 W (pat) 194/05
    Bei geläufigen beschreibenden Begriffen gibt allein der Gebrauch der englischen Sprache im Bekleidungssektor keinen Anlass, von einer markenmäßigen Verwendung auszugehen (vgl. BPatG GRUR 1999, 333 [BPatG 11.08.1998 - 27 W (pat) 84/97] NEW LIFE; BPatG Beschluss vom 24. April 1999, Az.: 27 W (pat) 34/98 RAG WEAR).

    Die aus den geläufigen Begriffen der englischen Sprache "interactive" (zur Interaktion bereit, Interaktion ermöglichend, auf etwas reagierend, im Verhalten beeinflussbar) und "wear" (Kleidung, Bekleidung) bestehende Wortfolge ist sprachüblich und wirkt wie eine beschreibende Angabe, zumal allein der Gebrauch der englischen Sprache bei Bekleidung keinen Anlass gibt, von einer markenmäßigen Verwendung auszugehen (vgl. BPatG GRUR 1999, 333 [BPatG 11.08.1998 - 27 W (pat) 84/97] NEW LIFE; BPatG Beschluss vom 24. April 1999, Az: 27 W (pat 34/98 RAG WEAR).

  • BPatG, 04.04.2000 - 24 W (pat) 52/99

    Umfang der Unterscheidungskraft einer Marke

    Insoweit ist die Vorschrift des § 23 Nr. 2 MarkenG, die lediglich dem Freihaltebedürfnis an beschreibenden Angaben Rechnung trägt, von vornherein nicht einschlägig (BPatG GRUR 1998, 1021, 1023 "Mona Lisa"; GRUR 1999, 333, 335 "New Life").
  • BPatG, 20.09.2000 - 29 W (pat) 142/99
    Gerade die Werbesprache verwendet in vielen Fällen verkürzte, plakative Ausdrucksweisen, um Sachverhalte kurz, schnell und unkompliziert zu vermitteln (vgl. dazu BPatGE 40, 209, 212 "NEW LIFE" mit Nachweisen aus der Rspr.; BGH EBE/BGH 2000, BGH-Ls 440/00 "Bücher für eine bessere Welt").
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