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   BPatG, 01.02.1999 - 30 W (pat) 181/98   

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BPatG, 01.02.1999 - 30 W (pat) 181/98 (https://dejure.org/1999,3189)
BPatG, Entscheidung vom 01.02.1999 - 30 W (pat) 181/98 (https://dejure.org/1999,3189)
BPatG, Entscheidung vom 01. Februar 1999 - 30 W (pat) 181/98 (https://dejure.org/1999,3189)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrechtliches Löschungsverfahren: Rechtsmissbrauch - Berufung auf Geltung einer EG-Richtlinie - Schutzfähigkeit bestimmter Arzneimittel-Marken Verwechslungsgefahr als markenrechtliches Eintragungshindernis - Begriff der Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 746
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus BPatG, 01.02.1999 - 30 W (pat) 181/98
    In einem solchen Verfahren kann sich ein Beteiligter nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. etwa NJW 1994, 2473) nicht auf die unmittelbare Geltung nicht oder nicht vollständig umgesetzter EG-Richtlinien berufen.

    Das eventuelle Versäumnis des nationalen Gesetzgebers, eine EG-Richtlinie fristgerecht bzw. vollständig umzusetzen, stellt nicht die Fortgeltung des nationalen Rechts in Frage, sondern hat im Verhältnis des Bürgers zu seinem Staat lediglich zur Folge, daß die Anwendung fortdauernden nationalen Rechts so weit wie möglich an dem Wortlaut und dem Zweck der Richtlinie auszurichten ist ( EuGH NJW 1994, 2473, 2474; BGH BlPMZ 1996, 184, 186 "UHQ").

    Soweit die Rechtsprechung des EuGH eine Direktwirkung nicht umgesetzter Richtlinienbestimmungen anerkannt hat, bezieht sich dies jeweils ausschließlich auf das Verhältnis eines einzelnen Bürgers gegenüber dem nationalen Staat (vertikale Bindung), während die sogenannte horizontale Direktwirkung nicht (oder nicht vollständig) umgesetzter Richtlinienbestimmungen in ständiger Rechtsprechung verneint wird (vgl. EuGH NJW 1994, 2473, 1996, 1401, 1998, 129, 130, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 19.10.1994 - I ZB 10/92

    "Metroproloc"; Eintragungsfähigkeit eines einem INN angenäherten Zeichenworts

    Auszug aus BPatG, 01.02.1999 - 30 W (pat) 181/98
    Arzneimittel-Marken, die einem INN nahe kommen, sich von diesen aber durch einen Buchstaben hinreichend unterscheiden, sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt GRUR 1995, 48 Metoproloc) schutzfähig.

    a) Bezüglich der möglichen Löschungsgründe "Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft" (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ) und "Freihaltebedürfnis" (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ) wird auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "TRILOPIROX" (GRUR 1994, 803 ), "Alphaferon" (GRUR 1994, 805 ) und "Metoproloc" (GRUR 1995, 48 ) Bezug genommen.

    Insbesondere ist die Entscheidung "Metoproloc" (GRUR 1995, 48 ) mit der vorliegenden Fallkonstellation im wesentlichen übereinstimmend, weil auch dort der zugrunde liegende INN (Metoprolol) ebenso wie im vorliegenden Fall nur im Endkonsonanten und in gleicher Weise abgeändert worden war.

  • BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92

    Eintragungsfähigkeit eines einem INN angenäherten Zeichenworts

    Auszug aus BPatG, 01.02.1999 - 30 W (pat) 181/98
    a) Bezüglich der möglichen Löschungsgründe "Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft" (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ) und "Freihaltebedürfnis" (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ) wird auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "TRILOPIROX" (GRUR 1994, 803 ), "Alphaferon" (GRUR 1994, 805 ) und "Metoproloc" (GRUR 1995, 48 ) Bezug genommen.

    Der Bundesgerichtshof hat beispielsweise in der Entscheidung "TRILOPIROX" (GRUR 1994, 803 ) den auch dort angeführten Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen die Richtlinie 92/27 EG damit abgetan, deren Umsetzungsfrist sei zum Zeitpunkt der Eintragung der dort angegriffenen Marke noch nicht verstrichen gewesen.

  • BGH, 23.06.1994 - I ZB 7/92

    "Alphaferon"; Löschung eines Warenzeichens für Interferonpräparate

    Auszug aus BPatG, 01.02.1999 - 30 W (pat) 181/98
    a) Bezüglich der möglichen Löschungsgründe "Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft" (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ) und "Freihaltebedürfnis" (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ) wird auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "TRILOPIROX" (GRUR 1994, 803 ), "Alphaferon" (GRUR 1994, 805 ) und "Metoproloc" (GRUR 1995, 48 ) Bezug genommen.

    Dem Gesichtspunkt der Täuschungsgefahr bei Arzneimitteln ist der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Alphaferon" (GRUR 1994, 805 ) nur mit der Bemerkung nachgegangen, Rechtsfehler seien insoweit nicht erkennbar.

  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 01.02.1999 - 30 W (pat) 181/98
    b) Der Schutzausschließungsgrund "übliche Bezeichnungen" (§ 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ), dem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1998, 465 "BONUS") ohnehin neben der Beurteilung des Freihaltebedürfnisses im Ergebnis keine ins Gewicht fallende Bedeutung zuzukommen scheint, bezieht sich ebenfalls nur auf die Bezeichnung selbst, nicht jedoch auf eine Abwandlung derselben.
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 01.02.1999 - 30 W (pat) 181/98
    Das Markengesetz hat gegenüber der Beurteilung nach dem Warenzeichengesetz zur Frage der Unterscheidungskraft keine Neuerung gebracht (vgl. BGH GRUR 1995, 408, 409 "PROTECH") und beim Freihaltebedürfnis die bereits weitgehend hergebrachte Rechtsprechung insoweit festgeschrieben, daß sich das Freihaltebedürfnis nur noch auf die freihaltebedürftigen Angaben selbst, nicht jedoch deren Abwandlungen bezieht (vgl. hierzu Althammer/Ströbele, MarkenG , 5. Aufl, § 8 Rdn. 106).
  • BGH, 07.06.1996 - I ZB 10/94

    "THE HOME DEPOT"; Freihaltebedürfnis an einer fremdsprachigen Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 01.02.1999 - 30 W (pat) 181/98
    So hat auch der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "THE HOME DEPOT" (GRUR 1996, 771 ) unberücksichtigt gelassen, daß auch dort die Anmelderin ihr Eintragungsbegehren fortgeführt, gleichzeitig aber Löschungsantrag wegen absoluter Schutzhindernisse gegen eine Anmeldung "HOME DEPOT" gestellt hat.
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

    Dementsprechend ist ein Löschungsantrag nicht schon deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Antragsteller selbst das fragliche oder ein damit vergleichbares Zeichen als Marke angemeldet hat (BPatG, GRUR 1999, 746, 747 - Omeprazoc; Kirschneck in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 54 Rn. 4).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde ist erfolglos geblieben (BPatGE 41, 50 = GRUR 1999, 746).
  • BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 237/04

    "Fußball WM 2006" nur teilweise geschützt

    Im Hinblick auf diesen Popularcharakter können in der Person des Antragstellers begründete Einreden gegen die Zulässigkeit eines Löschungsantrags nur in Ausnahmefällen, wie eventuell Nichtangriffsverpflichtungen, geltend gemacht werden, nicht aber auf widersprüchliches Verhalten gestützt werden (vgl BPatG GRUR 1999, 746, 747 - Omeprazok; BPatG Beschluss vom 30. September 2003, Az: 24 W (pat) 28/03 - Anwaltstelefon.de; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl, § 54 RdNr 7; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl, § 54 RdNr 3).
  • BPatG, 15.11.2017 - 29 W (pat) 16/14

    10 AZR 63/14

    Da es sich um einen Popularantrag im öffentlichen Interesse handelt, sind Umstände auf Seiten des Antragstellers regelmäßig nicht entscheidungsrelevant (vgl. BPatG GRUR 1999, 746, 747 - Omeprazok; BPatG, Beschluss vom 30.09.2003, 24 W (pat) 28/03; Ingerl/ Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 54 Rn. 4), so dass es nicht darauf ankommt, welche Marken die Antragstellerin oder mit ihr verbundene Unternehmen selbst verwenden bzw. angemeldet haben.
  • BPatG, 26.07.2005 - 27 W (pat) 182/04
    Denn auch wenn dessen Durchführung im öffentlichen Interesse liegt, so dass ein eigenes Interesse des Antragstellers nicht erforderlich ist und auch dessen eigenes widersprüchliches Verhalten den Löschungsantrag nicht wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig macht (vgl. BPatG GRUR 1999, 746, 747 - Omeprazok), hindert dies nicht die Kostenauferlegung zu Lasten des Löschungsantragstellers, wenn dieser durch sein Verhalten zu erkennen gegeben hat, dass er mit dem Löschungsantrag allein verfahrensfremde Ziele verfolgt; denn wer die Löschung einer eingetragenen Marke allein deshalb beantragt, um zu Lasten des Inhabers der angegriffenen Marke in einer nicht zu billigenden Weise eigene Interessen zu verfolgen, missbraucht die vom Gesetz jedermann eingeräumte Möglichkeit zur Löschungsantragstellung, indem er sich nur zum Schein als Wahrer öffentlicher Interessen geriert.
  • BPatG, 16.07.2001 - 30 W (pat) 10/01
    Hierzu wird auf die Rechtsprechung bezüglich denkbarer Täuschungsgefahr hingewiesen (zB BpatGE 41, 50 Omeprazok), die eine analoge Fallsituation betrifft.

    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sind aber die von der Antragstellerin vorgetragenen Löschungsgründe, da nach dem weitgehenden Wegfall des Löschungsverfahrens von Amts wegen keine Befugnis des Bundespatentgerichtes besteht, im Beschwerdeverfahren von Amts wegen neue Löschungsgründe, die nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Deutschen Patent- und Markenamt waren, aufzugreifen und hierauf seine Entscheidung zu stützen (vgl insoweit für das patentamtliche Einspruchsverfahren: BGH BlPMZ 1995, 438 - Aluminium-Trihydroxid; für das Markenverfahren: BPatGE 41, 50 - Omeprazok).

  • BPatG, 01.07.2014 - 27 W (pat) 36/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Turnschuh (Bildmarke)" - zur

    Im Beschwerdeverfahren dürfen keine Löschungsgründe geprüft werden, die nicht Gegenstand des Löschungsverfahrens vor dem DPMA waren (BPatG GRUR 1999, 746 f. - Omeprazok; Ingerl/Rohnke MarkenG § 54 Rn. 11; aA.
  • BPatG, 21.02.2011 - 29 W (pat) 39/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren - zur Höhe

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass sich der Gegenstandswert in Löschungssachen auch in Fällen unbenutzter Marken erheblich vom Regelwert in Widerspruchsverfahren abheben sollte, weil es im Löschungsverfahren - anders als im Widerspruchsverfahren - nicht um individuelle Interessen, sondern um das Interesse der Allgemeinheit an der Bereinigung des Markenregisters geht (BPatG GRUR 1999, 746, 747 - Omeprazok; 28 W (pat) 239/00 - S. 400; 28 W (pat) 4/02; 27 W (pat) 263/03; 24 W (pat) 240/03 - Kalkwandler).
  • BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 238/04

    "WM 2006" nur teilweise geschützt

    Im Hinblick auf diesen Popularcharakter können in der Person des Antragstellers begründete Einreden gegen die Zulässigkeit eines Löschungsantrags nur in Ausnahmefällen, wie eventuell Nichtangriffsverpflichtungen, geltend gemacht werden, nicht aber widersprüchliches Verhalten (vgl. BPatG GRUR 1999, 746, 747 - OMEPRAZOK; BPatG Beschluss vom 30. September 2003, Az: 24 W (pat) 28/03 - ANWALTSTELEFON.DE; STRÖBELE/HACKER, Markengesetz, 7. Aufl., § 54 Rdnr. 7; INGERL/ROHNKE, Markengesetz, 2. Aufl., § 54 Rdnr. 3).
  • BPatG, 16.07.2001 - 30 W (pat) 11/01
    Hierzu wird auf die Rechtsprechung bezüglich denkbarer Täuschungsgefahr hingewiesen (zB BpatGE 41, 50 Omeprazok), die eine analoge Fallsituation betrifft.

    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sind aber die von der Antragstellerin vorgetragenen Löschungsgründe, da nach dem weitgehenden Wegfall des Löschungsverfahrens von Amts wegen keine Befugnis des Bundespatentgerichtes besteht, im Beschwerdeverfahren von Amts wegen neue Löschungsgründe, die nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Deutschen Patent- und Markenamt waren, aufzugreifen und hierauf seine Entscheidung zu stützen (vgl insoweit für das patentamtliche Einspruchsverfahren: BGH BlPMZ 1995, 438 - Aluminium-Trihydroxid; für das Markenverfahren: BPatGE 41, 50 - Omeprazok).

  • BPatG, 16.07.2001 - 30 W (pat) 12/01
  • BPatG, 29.03.2001 - 25 W (pat) 93/00
  • BPatG, 22.02.2001 - 25 W (pat) 92/00
  • BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 69/99

    Echtswirkungen einer verfrüht erhobenen Nichtbenutzungseinrede - Verhältnis der

  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 4/99

    Markenrecht - Zum Vorliegen eines Schutzhindernisses

  • BPatG, 17.02.2011 - 25 W (pat) 216/09

    Wiener Griessler (Widerspruch gegen die Löschung) - Markenbeschwerdeverfahren -

  • BPatG, 15.02.2006 - 29 W (pat) 341/00
  • BPatG, 17.05.2001 - 25 W (pat) 97/01
  • BPatG, 04.05.2018 - 29 W (pat) 46/15
  • BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 213/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Physio-Fit" - zur

  • BPatG, 26.07.2006 - 28 W (pat) 39/05

    Anmeldung von Hinterhaltsmarken führt zur Markennichtigkeit

  • BPatG, 30.09.2003 - 24 W (pat) 28/03
  • BPatG, 04.07.2006 - 27 W (pat) 100/05
  • BPatG, 16.12.2003 - 33 W (pat) 240/02
  • BPatG, 21.05.2001 - 30 W (pat) 140/00
  • BPatG, 18.12.2000 - 30 W (pat) 104/00
  • BPatG, 07.08.2000 - 30 W (pat) 11/00
  • BPatG, 30.09.2014 - 27 W (pat) 28/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Zentai" - zu den Voraussetzung

  • BPatG, 18.03.2002 - 30 W (pat) 224/01
  • BPatG, 19.03.2001 - 30 W (pat) 34/01
  • BPatG, 13.03.2001 - 24 W (pat) 4/01
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