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   BPatG, 12.04.2001 - 25 W (pat) 16/00   

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BPatG, 12.04.2001 - 25 W (pat) 16/00 (https://dejure.org/2001,4665)
BPatG, Entscheidung vom 12.04.2001 - 25 W (pat) 16/00 (https://dejure.org/2001,4665)
BPatG, Entscheidung vom 12. April 2001 - 25 W (pat) 16/00 (https://dejure.org/2001,4665)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2
    Eignung der Namen von Gemeinden mit nicht sehr großer Einwohnerzahl als Angabe der geographischen Herkunft von Waren und Dienstleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 741
  • BPatGE 44, 39
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 12.04.2001 - 25 W (pat) 16/00
    Das von solchen Marken ausgehende Einschüchterungspotential muß dabei in Grenzen gehalten werden (vgl dazu BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt), wobei es vorliegend gilt, mögliche Einschüchterungsversuche nicht nur dann von vornherein auszuschließen, wenn die beschreibende Angabe in der korrekten Schreibweise verwendet wird, sondern auch dann, wenn eine beschreibende Verwendung in der nicht ganz korrekten Schreibweise vorkommt, zumal bei der Auslegung von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG auch die Vorschrift des § 23 keinen ausschlaggebenden Einfluß hat (vgl EuGH "Chiemsee" aaO Tz 28 zur Auslegung der entsprechenden Vorschriften der MarkenRL).
  • BPatG, 07.09.1999 - 24 W (pat) 37/99

    Freihaltungsbedürfnis an geographischen Herkunftsangaben

    Auszug aus BPatG, 12.04.2001 - 25 W (pat) 16/00
    Danach kann die bei der Bejahung eines Schutzhindernisses an geographischen Herkunftsangaben stark zurückhaltende deutsche Spruchpraxis (vgl zB BGH GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne; BPatGE 27, 219 "Augusta"; siehe auch Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 8 Rdn 103 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) nach den verbindlichen Vorgaben des EuGH jedenfalls in dieser Form nicht mehr fortgeführt werden (so auch BPatG GRUR 2000, 149 - WALLIS).
  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 96/81

    Verwechslungsgefahr zwischen dem Warenzeichen "Capri-Sonne" und der Bezeichnung

    Auszug aus BPatG, 12.04.2001 - 25 W (pat) 16/00
    Danach kann die bei der Bejahung eines Schutzhindernisses an geographischen Herkunftsangaben stark zurückhaltende deutsche Spruchpraxis (vgl zB BGH GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne; BPatGE 27, 219 "Augusta"; siehe auch Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 8 Rdn 103 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) nach den verbindlichen Vorgaben des EuGH jedenfalls in dieser Form nicht mehr fortgeführt werden (so auch BPatG GRUR 2000, 149 - WALLIS).
  • BGH, 19.10.1979 - I ZB 5/78

    Grundsätze der Polyestra-Entscheidung - Eintragungsfähigkeit von Abwandlungen von

    Auszug aus BPatG, 12.04.2001 - 25 W (pat) 16/00
    Nach der Rechtsprechung zum WZG wurde das Schutzhindernis für Bezeichnungen bejaht, die als ohne weiteres erkennbare Abwandlungen freihaltebedürftiger Angaben zu bewerten waren (vgl zB BGH GRUR 1980, 106 - PRAZEPAMIN), wobei es nicht erforderlich war, daß die Fachbezeichnung und die Abwandlung wesensgleich waren im Sinne der Rechtsprechung zu Stammbestandteilen bei der Prüfung der mittelbaren Verwechslungsgefahr (vgl etwa BGH GRUR 1984, 815, 817 "Indorektal I" und GRUR 1985, 1053, 1054 "ROAL").
  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    Auszug aus BPatG, 12.04.2001 - 25 W (pat) 16/00
    Nach der Rechtsprechung zum WZG wurde das Schutzhindernis für Bezeichnungen bejaht, die als ohne weiteres erkennbare Abwandlungen freihaltebedürftiger Angaben zu bewerten waren (vgl zB BGH GRUR 1980, 106 - PRAZEPAMIN), wobei es nicht erforderlich war, daß die Fachbezeichnung und die Abwandlung wesensgleich waren im Sinne der Rechtsprechung zu Stammbestandteilen bei der Prüfung der mittelbaren Verwechslungsgefahr (vgl etwa BGH GRUR 1984, 815, 817 "Indorektal I" und GRUR 1985, 1053, 1054 "ROAL").
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 12.04.2001 - 25 W (pat) 16/00
    Eine schutzbegründende Mehrdeutigkeit (iSv BGH GRUR 1997, 627 "à la carte"; GRUR 2000, 720 "Unter Uns") besteht nicht.
  • BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92

    Eintragungsfähigkeit eines einem INN angenäherten Zeichenworts

    Auszug aus BPatG, 12.04.2001 - 25 W (pat) 16/00
    Ebenso wie bei sehr geringfügigen und kaum erkennbaren Abwandlungen von Wirkstoffbezeichnungen und chemischen Kurzbezeichnungen bzw INNs (International Nonproprietary Name) im medizinischen Bereich, bei denen nach der Rechtsprechung des BGH ein Fehlen der Unterscheidungskraft ernsthaft in Betracht zu ziehen ist (vgl dazu BGH GRUR 1994, 803 "TRILOPIROX", 1994, 805 "Alphaferon" und 1995, 48 "Metoproloc"; siehe hierzu auch Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl, § 8 Rdn 60 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen), muß auch bei sehr geringfügigen Abweichungen von geographischen Herkunftsangaben untersucht werden, ob diese eine Unterscheidungskraft begründen.
  • BGH, 18.04.1985 - I ZB 4/84

    "ROAL"; Nichteintragungsfähige Abwandlung freizuhaltender Angaben

    Auszug aus BPatG, 12.04.2001 - 25 W (pat) 16/00
    Nach der Rechtsprechung zum WZG wurde das Schutzhindernis für Bezeichnungen bejaht, die als ohne weiteres erkennbare Abwandlungen freihaltebedürftiger Angaben zu bewerten waren (vgl zB BGH GRUR 1980, 106 - PRAZEPAMIN), wobei es nicht erforderlich war, daß die Fachbezeichnung und die Abwandlung wesensgleich waren im Sinne der Rechtsprechung zu Stammbestandteilen bei der Prüfung der mittelbaren Verwechslungsgefahr (vgl etwa BGH GRUR 1984, 815, 817 "Indorektal I" und GRUR 1985, 1053, 1054 "ROAL").
  • BGH, 27.02.1997 - I ZB 2/95

    "a la Carte"; Freihaltebedürfnis gegenüber der Eintragung eines einen

    Auszug aus BPatG, 12.04.2001 - 25 W (pat) 16/00
    Eine schutzbegründende Mehrdeutigkeit (iSv BGH GRUR 1997, 627 "à la carte"; GRUR 2000, 720 "Unter Uns") besteht nicht.
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 12.04.2001 - 25 W (pat) 16/00
    Auch dann ist das Schutzhindernis zu bejahen (vgl EuGH MarkenR 1999, 189 Tz 30, 31 "Chiemsee" zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchstabe c Markenrechtsrichtlinie, der § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zugrunde liegt).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Die Beschwerde der Anmelderin ist erfolglos geblieben (BPatGE 44, 39).
  • BPatG, 18.04.2012 - 26 W (pat) 26/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "California" - geographische Herkunftsangabe -

    Im Rahmen einer realitätsbezogenen Prognose sei daher nicht nur auf die gegenwärtigen Verhältnisse abzustellen, sondern es seien auch mögliche, nicht außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegende zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen, die eine beschreibende Verwendung der betreffenden Ortsangabe vernünftigerweise erwarten lassen (EuGH a. a. O., S. 726, Nr. 31 und 37; BPatG GRUR 2000, 1050, 1051 - Cloppenburg; GRUR 2001, 741, 742 f. - Lichtenstein).

    Für eine (von der Anmelderin angeregte) Zulassung der Rechtsbeschwerde gem. § 83 Abs. 1 und 2 MarkenG besteht kein Anlass, weil die entscheidungserheblichen Rechtsfragen dieses Verfahrens bereits durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes Chiemsee und die Entscheidungen BPatG 25 W (pat) 16/00 bzw. BGH I ZB 10/01 "Lichtenstein" abschließend geklärt wurden.

  • BPatG, 12.02.2004 - 25 W (pat) 120/02
    Insoweit unterscheidet sich das vorliegend zu beurteilende Zeichen von solchen, für welche der Verkehr erst aufgrund einer eingehenden Betrachtung und/oder aufgrund besonderer Aufmerksamkeit schutzbegründende Umstände erkennt und für welche der Senat deshalb auch eine Schutzfähigkeit verneint hat (zur Unterscheidungskraft BPatG MarkenR 2000, 437 - COOL-MINT; zum Freihaltungsbedürfnis BPatG GRUR 2001, 741 - Lichtenstein, bestätigt von BGH GRUR 2003, 882; vgl im übrigen auch zu schutzbegründenden Bestandteilen bei dreidimensionalen Marken BPatG GRUR 2002, 163, 165 - BIC-Kugelschreiber).
  • BPatG, 18.12.2007 - 25 W (pat) 108/05
    Es kommt zwar in diesem Zusammenhang nicht entscheidend darauf an, ob die Bezeichnung bereits als Hinweis auf den Werktitel verwendet und verstanden wird, sondern es muss ausgehend von den aktuellen Gegebenheiten auch die Möglichkeit überprüft werden, ob eine entsprechende beschreibende Verwendbarkeit der fraglichen Angabe vernünftigerweise für die Zukunft für die entsprechenden Waren und Dienstleistungen zu erwarten ist (vgl. BPatG, GRUR 2001, 741 - Lichtenstein), wobei nach Auffassung des Senats ein solches Freihaltebedürfnis dann auch nicht nur auf gemeinfreie Werke beschränkt wäre (vgl. BPatG 32 W (pat) 35/06 Beschluss v. 23.05.2007 - RINGELNATZ; a. A. wohl Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 8 Rdnr. 142).
  • BPatG, 29.10.2007 - 25 W (pat) 19/06
    Das im Allgemeininteresse normierte Schutzhindernis steht aber dann einer Eintragung entgegen, wenn eine solche Entwicklung - ausgehend von den konkreten Verhältnissen - bei einer realitätsbezogenen Prognose im Bereich des Wahrscheinlichen liegt und ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BPatG, GRUR 2001, 741 - Lichtenstein).
  • BPatG, 15.02.2005 - 33 W (pat) 166/03
    Hierfür spricht nicht zuletzt auch die Großzügigkeit, mit der die Rechtsprechung selbst bei wirtschaftlich weniger bedeutenden Orten ein Freihaltungsbedürfnis bzw. mangelnde Unterscheidungskraft annimmt (EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; BPatG GRUR 2001, 741 - Lichtenstein, bestätigt in BGH GRUR 2003, 882; BPatG GRUR 2000, 1050 - Cloppenburg).
  • BPatG, 31.07.2001 - 24 W (pat) 16/01
    Insoweit ist entscheidend, ob die Wortkombination gerade im Hinblick auf die von der Anmeldung erfaßten Waren und Dienstleistungen mehrdeutig ist (vgl BPatG GRUR 2001, 741, 743 "Lichtenstein").
  • BPatG, 24.04.2001 - 24 W (pat) 46/01
    Entscheidend ist vielmehr, ob die angemeldete Marke gerade im Hinblick auf die von der Anmeldung erfaßten Dienstleistungen mehrdeutig ist vgl BPatG GRUR 2001, 741, 743 "Lichtenstein").
  • BPatG, 04.07.2012 - 26 W (pat) 31/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Sibirien" - geographische Herkunftsangabe -

    Im Rahmen einer realitätsbezogenen Prognose sei daher nicht nur auf die gegenwärtigen Verhältnisse abzustellen, sondern es seien auch mögliche, nicht außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegende zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen, die eine beschreibende Verwendung der betreffenden Ortsangabe vernünftigerweise erwarten lassen (EuGH a. a. O., S. 726, Nr. 31 und 37; BPatG GRUR 2000, 1050, 1051 - Cloppenburg; GRUR 2001, 741, 742 f. - Lichtenstein).
  • BPatG, 29.10.2007 - 25 W (pat) 20/06
    Das im Allgemeininteresse normierte Schutzhindernis steht aber dann einer Eintragung entgegen, wenn eine solche Entwicklung - ausgehend von den konkreten Verhältnissen - bei einer realitätsbezogenen Prognose im Bereich des Wahrscheinlichen liegt und ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BPatG, GRUR 2001, 741 - Lichtenstein).
  • BPatG, 27.07.2005 - 28 W (pat) 24/04
  • BPatG, 21.07.2004 - 26 W (pat) 140/02
  • BPatG, 15.10.2002 - 27 W (pat) 98/01
  • BPatG, 20.08.2002 - 27 W (pat) 7/01
  • BPatG, 14.01.2002 - 30 W (pat) 62/01
  • BPatG, 17.12.2001 - 30 W (pat) 124/01
  • BPatG, 24.04.2001 - 24 W (pat) 44/01
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