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BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 66/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ablehnung wegen fehlender juristischer Praxis
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BRAK-Mitt. 1997, 198
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 27/94
Juristische Tätigkeit - Anwaltszulassung
Auszug aus BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 66/96
§ 4 RAG modifiziert § 4 BRAO, der die Befähigung zum Richteramt nach § 5 DRiG als Voraussetzung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft fordert, dahin, daß die Diplomprüfung gleichsam an die Stelle des 1. Staatsexamens tritt und außerdem in einer zweijährigen praktischen Tätigkeit in der Rechtspflege oder in einem rechtsberatenden Beruf die im Hochschulstudium gewonnenen theoretischen Kenntnisse vertieft und so praktisch erfahren werden, daß der Diplom-Jurist einen Stand erreicht, der dem nach einem Vorbereitungsdienst abgelegten 2. Staatsexamen angenähert ist (Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 27/94).
- BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 6/01
Zulassung eines DDR-Diplomjuristen und ehemaligen Stasi-Mitarbeiters zur …
Allerdings reicht eine bloße Verwaltungstätigkeit - sei es als Sachbearbeiter, Referent oder sonst im öffentlichen Dienst - nicht aus (vgl. BGH, Beschl. v. 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 66/96, BRAK-Mitt. 1997, 198). - BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 62/01
Zulassung eines Diplom-Juristen aus der ehemaligen DDR zur Rechtsanwaltschaft; …
Zwar kann - wie der Senat mehrfach entschieden hat (Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 66/96; 29. Mai 2000 - AnwZ (B) 35/99 = BRAK … - BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 35/99
Zulassung zum Rechtsanwalt nach dem RAG
aa) Der juristische Vorbereitungsdienst kann grundsätzlich nicht als juristische Praxis in einem rechtsberatenden Beruf oder in der Rechtspflege im Sinne von § 4 Abs. 1. Nr. 2 RAG angesehen werden (Senatsbeschluss vom 26. Mai 1997 - AnwZ(B) 66/96 = BRAK-Mitt 1997, 198). - BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 26/99
Zulassung eines DDR-Diplom-Juristen als Rechtsanwalt
Andererseits reicht eine bloße Verwaltungstätigkeit - sei es als Sachbearbeiter, Referent oder sonst im öffentlichen Dienst - nicht aus (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 27/94 - BRAK-Mitt. 1995, 30; vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 66/96 - BRAK-Mitt. 1997, 198). - BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 7/98
Zulassung eines DDR-Diplomjuristen zur Rechtsanwaltschaft - …
Die Vorschriften der §§ 4 BRAO, 5 Abs. 1 DRiG werden durch § 4 RAG dahin modifiziert, daß die Diplom-Prüfung gleichsam an die Stelle des ersten Staatsexamens tritt und außerdem in einer zweijährigen juristischen Praxis in der Rechtspflege oder in einem rechtsberatenden Beruf die im Hochschulstudium gewonnenen theoretischen Kenntnisse vertieft und so praktisch erfahren werden, daß der Diplom-Jurist einen Stand erreicht, der dem nach einem Vorbereitungsdienst abgelegten zweiten Staatsexamen angenähert ist (Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 27/94 - BRAK-Mitt. 1995, 30 m.w.N.; vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 66/96 - BRAK-Mitt. 1997, 198).