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   BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95   

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BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95 (https://dejure.org/1998,1606)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95 (https://dejure.org/1998,1606)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 1 BvR 2124/95 (https://dejure.org/1998,1606)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Überdehnung der Voraussetzungen bei fachgerichtlicher Entscheidung über das Führen eines Fachanwaltstitels - zur ordnungsgemäßen Besetzung von Fachprüfungsausschüssen der Rechtsanwaltskammern

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zur Führung des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrecht"; Nachweis der erforderlichen besonderen praktischen Kenntnisse auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts; Rechtmäßigkeit der Ladung zu einem Fachgespräch zur Überprüfung der erforderlichen Kenntnisse; ...

  • Anwaltsblatt

    GG Art. 12 Abs. 1; BRAO § 43c; RAFachBezG §§ 9, 10

  • BRAK-Mitteilungen

    Berechtigung zur Führung des Titels "Fachanwältin für Arbeitsrecht"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1; RAFachBezG § 9
    Verfassungswidrigkeit des Fachgesprächs vor Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1001
  • MDR 1998, 499
  • NZA 1998, 417
  • AnwBl 1998, 277
  • BRAK-Mitt. 1998, 145
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind solche Regelungen mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihnen eine schutzwürdige Erwägung des Gemeinwohls zugrunde liegt, sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich sind, den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck zu erreichen, und eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn tragenden Gründe ergibt, daß die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (BVerfGE 7, 377 [405]; 30, 292 [319]; 47, 285 [321]; 65, 116 [125]; 77, 308 [332]; 85, 248 [259]).

    Nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen ist die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts Sache der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 85, 248 [257 f.]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95
    Nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen ist die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts Sache der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 85, 248 [257 f.]).
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95
    Diese müssen so ausgestaltet sein, daß der Bedeutung des Verfahrens für den Grundrechtsschutz Rechnung getragen wird (BVerfGE 52, 380 [389]; 84, 34 [45]).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95
    Dies gilt auch, wenn das zusätzliche berufliche Qualitätsmerkmal nicht Art und Umfang der beruflichen Betätigung reglementiert, sondern den Wettbewerb zwischen den Berufsangehörigen und damit deren berufliche Entfaltungsmöglichkeiten beeinflußt (BVerfG, a. a. O. unter Hinweis auf BVerfGE 82, 209 [223 f.]).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind solche Regelungen mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihnen eine schutzwürdige Erwägung des Gemeinwohls zugrunde liegt, sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich sind, den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck zu erreichen, und eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn tragenden Gründe ergibt, daß die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (BVerfGE 7, 377 [405]; 30, 292 [319]; 47, 285 [321]; 65, 116 [125]; 77, 308 [332]; 85, 248 [259]).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95
    Sieht das Gesetz die staatliche Anerkennung einer beruflichen Qualifikation vor, mit der Vorteile im beruflichen Wettbewerb verbunden sind, so wirkt sich die Verweigerung dieser Anerkennung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Eingriff in die Berufsfreiheit aus (BVerfGE 86, 28 [37]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind solche Regelungen mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihnen eine schutzwürdige Erwägung des Gemeinwohls zugrunde liegt, sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich sind, den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck zu erreichen, und eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn tragenden Gründe ergibt, daß die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (BVerfGE 7, 377 [405]; 30, 292 [319]; 47, 285 [321]; 65, 116 [125]; 77, 308 [332]; 85, 248 [259]).
  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 29/96

    Berechtigung der Ladung zu einem Fachgespräch

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95
    Dabei bedarf es hier keiner Entscheidung darüber, ob die Ladung zum Fachgespräch richterlich voll überprüfbar ist (vgl. hierzu: BGH, AnwBl 1997, S. 223 f.).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82

    Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind solche Regelungen mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihnen eine schutzwürdige Erwägung des Gemeinwohls zugrunde liegt, sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich sind, den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck zu erreichen, und eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn tragenden Gründe ergibt, daß die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (BVerfGE 7, 377 [405]; 30, 292 [319]; 47, 285 [321]; 65, 116 [125]; 77, 308 [332]; 85, 248 [259]).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind solche Regelungen mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihnen eine schutzwürdige Erwägung des Gemeinwohls zugrunde liegt, sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich sind, den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck zu erreichen, und eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn tragenden Gründe ergibt, daß die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (BVerfGE 7, 377 [405]; 30, 292 [319]; 47, 285 [321]; 65, 116 [125]; 77, 308 [332]; 85, 248 [259]).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BGH, 08.04.2013 - AnwZ (Brfg) 54/11

    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Anwendung der Gewichtungsregelung;

    a) Dem Anwaltsgerichtshof ist darin zuzustimmen, dass § 5 Satz 3 FAO a.F. (heute § 5 Abs. 4 FAO) eine an Art. 12 Abs. 1 GG zu messende Regelung der Berufsausübung enthält (vgl. BVerfG, NJW-RR 1998, 1001 f. zur Vorgängerregelung des § 9 RAFachBezG).
  • BVerwG, 28.05.2014 - 8 B 61.13

    Nachweis besonderer Sachkunde gemäß § 36 GewO

    ob schon für die Überprüfung der Sachkunde im Allgemeinen und für die Überprüfung der Gutachten im Besonderen durch die Bestellungsbehörde aus Gründen der Gleichbehandlung (im Sinne der übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in 1 BvR 2124/95) normative Bewertungskriterien und -maßstäbe erforderlich sind (a.a.O. Rn. 90),.

    Der als angebliche Divergenzentscheidung angeführte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (1 BvR 1529/84 und 138/87 - BVerfGE 84, 59) und dessen Kammerbeschlüsse vom 12. Februar 1998 (1 BvR 2124/95 - MDR 1998, 499) und vom 3. Mai 1999 (1 BvR 1315/97 - NVwZ 1999, 1102) hatten jeweils nicht die Anwendung des § 36 GewO zum Gegenstand, sondern die Ärztliche Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte vom 28. Oktober 1970 (BGBl I S. 1458), das Prüfungsverfahren nach § 10 des Gesetzes über Fachanwaltsbezeichnungen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (RAFachBezG) vom 27. Februar 1992 (BGBl I S. 369) und das Examen, das zur Eignungsfeststellung nach § 2 Abs. 2 des Hamburgischen Gesetzes über die öffentliche Bestellung und allgemeine Vereidigung von Dolmetschern und Übersetzern (DolmG) vom 23. September 1986 (HambGVBl S. 291) abgelegt werden muss.

  • OVG Sachsen, 07.05.2013 - 3 A 834/11

    Voraussetzungen des Eintritts der Bindungswirkung eines nicht vollständig

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschl. v. 12. Februar 1998 - 1 BvR 2124/95 -) folgten aus Art. 12 Abs. 1 GG Anforderungen an Prüfungsverfahren, die der Berufswahl oder -ausübung Schranken setzten.

    45 Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es sich um ein "prüfungsähnliches Verfahren" handelt, das keiner gesetzlichen Normierung bedarf, ist entgegen der Ansicht des Klägers durch die von ihm angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur ordnungsgemäßen Besetzung von Fachprüfungsausschüssen der Rechtsanwaltskammern (BVerfG, Kammerbeschl. v. 12. Februar 1998 - 1 BvR 2124/95 -, juris) auch nicht überholt.

    2.3 Im Übrigen geht der Kläger auch fehl, wenn er unter Berufung auf den oben 50 wiedergegebenen Orientierungssatz aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschl. v. 12. Februar 1998, a. a. O.) meint, seine Berufung müsse schon deswegen Erfolg haben, weil sich die Beklagte mit seinen Einwänden gegen die Expertisen des Fachgremiums nicht hinreichend auseinandergesetzt habe.

  • BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 75/99

    Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des kollektiven

    Solche Regelungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihnen eine schutzwürdige Erwägung des Gemeinwohls zugrunde liegt, sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich sind, den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck zu erreichen, und eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn tragenden Gründe ergibt, daß die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (BVerfGE 85, 248, 259; BVerfG BRAK-Mitt. 1998, 145).

    Gerade im ländlichen Raum ist es vielfach unmöglich, Mandate im kollektiven Arbeitsrecht zu akquirieren (BVerfG BRAK-Mitt. 1998, 145, 146; Holl, in: Hartung/Holl, Anwaltliche Berufsordnung 1997 § 5 FAO Rdnr. 37).

    Indessen eröffne, so bemerkte das Bundesverfassungsgericht weiter, die Möglichkeit, zunächst durch eine andere fachgebietsbezogene Tätigkeit die erforderlichen Anwaltserfahrungen im kollektiven Arbeitsrecht zu ersetzen (§ 9 Abs. 2 RAFachBezG), den Bewerbern zumutbare Alternativen zum Erwerb der Fachanwaltsqualifikation (BVerfG BRAK-Mitt. 1998, 145, 146).

  • BGH, 07.03.2005 - AnwZ (B) 11/04

    Zulässigkeit der Erstreckung des Fachgesprächs auf das gesamte Fachgebiet;

    Das Bundesverfassungsgericht, auf das sich der Anwaltsgerichtshof beruft, hat in seinem Beschluß vom 12. Februar 1998 (BRAK-Mitt. 1998, 145) ausgeführt, daß dem Rechtsanwalt, der zum Fachgespräch geladen wird, schon vom Fachausschuß mitgeteilt werden müsse, warum der Fachausschuß den Nachweis praktischer Erfahrungen nicht als geführt ansehe (aaO unter II 2).

    Diese Mitteilungspflicht steht im Zusammenhang damit, daß bereits gegen die Ladung zum Fachgespräch gerichtliche Entscheidung beantragt werden kann (Feuerich/Weyland, aaO , § 7 FAO Rdnr. 13 m.w.Nachw.), und ist vom Bundesverfassungsgericht damit begründet worden, daß es zum Kern grundrechtlicher Verfahrensgarantien gehöre, daß die betroffenen Bürger rechtzeitig über den Verfahrensstand informiert würden und die Möglichkeit hätten, Einwände wirksam vorzubringen (Beschluß vom 12. Februar 1998, aaO unter II 1mit Bezugnahme auf BVerfGE 84, 59, 72; ebenso BVerfGE 84, 34, 46).

  • BGH, 16.12.2013 - AnwZ (Brfg) 29/12

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht: Verfassungsmäßigkeit des

    Eine solche ist zulässig, wenn ihr eine schutzwürdige Erwägung des Gemeinwohls zugrunde liegt, sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich ist, den vom Normgeber verfolgten Zweck zu erreichen, und eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn tragenden Gründe ergibt, dass die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (vgl. nur BVerfG, BRAK-Mitt. 1998, 145 zum Gesetz über Fachanwaltsbezeichnungen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung, RAFachBezG, vom 27. Februar 1992, BGBl. I 369, außer Kraft getreten am 9. September 1994).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - 12 B 3.05

    Klagen gegen das Dosenpfand auch in zweiter Instanz erfolglos

    Regelungen der Berufsausübung durch oder aufgrund eines Gesetzes im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG sind zulässig, wenn ihnen eine schützwürdige Erwägung des Gemeinwohls zugrunde liegt, sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich sind, den vom Normgeber verfolgten Zweck zu erreichen, und eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der den Eingriff tragenden Gründe ergibt, dass die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1998 - 1 BvR 2124/95 -, NJW-RR 1998, 1001 f., m. w. Nachw.).
  • AGH Niedersachsen, 29.08.2011 - AGH 12/10

    Anforderungen an den Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen auf dem

    117 Ein Norm, die wie § 5 Abs. 4 FAO das Grundrecht des Rechtsanwalts aus Art. 12 Abs. 1 GG einschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95, BRAK-Mitt. 1998, S. 145 f.), muss unter anderem Mindestanforderungen an das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot erfüllen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2003 - 2 K 258/01

    Touristische Nutzung der Kernzone des Brockengebiets darf eingeschränkt werden

    Danach müssen Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit verhältnismäßig in dem Sinne sein, dass sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich sind, den vom Normgeber verfolgten, durch schutzwürdige Erwägungen des Gemeinwohls legitimierten Zweck zu erreichen, und eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der den Eingriff tragenden Gründe ergibt, dass die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (BVerfG, Beschl. v. 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95 -, NJW-RR 1998, 101 [102]).
  • VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98

    Versagung der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Verwaltungsrecht

    Dazu zählen auch die Vorschriften des Gesetzes über Fachanwaltsbezeichnungen, die mit Blick auf den Schutz des rechtssuchenden Publikums verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1998 - 1 BvR 2124/95 - NJW-RR 1998, 1001 = AnwBl. 1998, 277).
  • AGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - AGH 25/08

    Eine Bearbeitungszeit von 5 Monaten für die Bearbeitung eines Fachanwaltsantrags

  • FG Baden-Württemberg, 04.12.2006 - 13 K 274/04

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Abgabe der eidestattlichen

  • OVG Niedersachsen, 29.05.1998 - 6 L 1223/97

    Nachbarschutz gegen Altglascontainer; Altglascontainer; Anspruch auf

  • AGH Niedersachsen, 18.01.2010 - AGH 18/09

    Gestattung der Führung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht";

  • AGH Rheinland-Pfalz, 10.11.2006 - 1 AGH 13/06

    Fachanwalt - Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen

  • AGH Hessen, 02.11.2015 - 2 AGH 6/15

    Fachanwaltschaften: Besondere praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht

  • AGH Berlin, 29.09.2005 - I AGH 4/05

    Fachanwalt - zum Fallquorum im Verwaltungsrecht

  • AGH Hessen, 25.10.1999 - 1 AGH 14/98

    Gestattung der Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" ; Beurteilung

  • AGH Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 2 AGH 17/06

    Bearbeitungsdauer für Verleihung des Fachanwaltstitels

  • AGH Baden-Württemberg, 05.04.2003 - AGH 46/02

    Fachanwalt - Nichtbescheiden eines Antrags auf Gestattung des Führens einer

  • AGH Bayern, 27.02.2008 - BayAGH I - 34/07

    Verfahren zur Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Nachprüfung der Korrektur

  • AGH Berlin, 18.03.2004 - I AGH 22/03

    Fachanwalt - zu den Anforderungen an Hinweise für ein Fachgespräch

  • AGH Niedersachsen, 19.03.2002 - AGH 7/01

    Fachanwalt - zum Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

  • AGH Rheinland-Pfalz, 24.09.2003 - 2 AGH 21/02

    Antrag auf Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht; Prüfung der

  • AGH Berlin, 27.10.2011 - II AGH 7/11
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