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   AGH Hamburg, 14.08.1997 - 1 ZU 7/96, I Zu 7/96   

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https://dejure.org/1997,43230
AGH Hamburg, 14.08.1997 - 1 ZU 7/96, I Zu 7/96 (https://dejure.org/1997,43230)
AGH Hamburg, Entscheidung vom 14.08.1997 - 1 ZU 7/96, I Zu 7/96 (https://dejure.org/1997,43230)
AGH Hamburg, Entscheidung vom 14. August 1997 - 1 ZU 7/96, I Zu 7/96 (https://dejure.org/1997,43230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BRAK-Mitteilungen

    Widerruf der Zulassung wegen Nichtunterhaltens einer RA-Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BRAK-Mitt. 1998, 44
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.09.1993 - AnwSt (R) 4/93

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung

    Auszug aus AGH Hamburg, 14.08.1997 - 1 ZU 7/96
    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, daß die im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege benötigte Vertrauensgrundlage zwischen RA und Mandant (vgl. BVerfGE 87, 287 ff., 320) eine durchsetzbare Verpflichtung des RA, eine Haftpflichtversicherung für etwaige Vermögensschäden seiner Mandanten zu unterhalten, erfordert (vgl. BGH, BRAK-Mitt. 1994, 49, 50).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus AGH Hamburg, 14.08.1997 - 1 ZU 7/96
    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, daß die im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege benötigte Vertrauensgrundlage zwischen RA und Mandant (vgl. BVerfGE 87, 287 ff., 320) eine durchsetzbare Verpflichtung des RA, eine Haftpflichtversicherung für etwaige Vermögensschäden seiner Mandanten zu unterhalten, erfordert (vgl. BGH, BRAK-Mitt. 1994, 49, 50).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.1996 - 1 ZU 47/96

    Berufshaftpflichtversicherung auch bei Tätigkeit im Ausland

    Auszug aus AGH Hamburg, 14.08.1997 - 1 ZU 7/96
    Die Versicherungspflicht des RA gem. § 51 BRAO knüpft also allein an seine Zulassung an (AGH Nordrhein-Westfalen rhein-Westfalen v. 18.10.1996, BRAK-Mitt. 1997, 206).
  • BGH, 16.05.2000 - StbSt (R) 2/00

    Versicherungspflicht eines Steuerbevollmächtigten; Vermeidbarkeit des

    Für ihn gilt insoweit nichts anderes als für andere rechtsberatende Berufe wie Wirtschaftsprüfer (BVerwG aa0) und Rechtsanwälte (vgl. BGH NJW-RR 1997, 696; BGHZ 137, 200: Kanzlei nur im Ausland; Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte Hamburg BRAK-Mitt. 1998, 44).
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