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   BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 28/99   

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https://dejure.org/2000,580
BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 28/99 (https://dejure.org/2000,580)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2000 - AnwZ (B) 28/99 (https://dejure.org/2000,580)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 28/99 (https://dejure.org/2000,580)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 60 (Leitsatz)

    §§ 14 Abs. 2 Nr. 7, 209 Abs. 1 BRAO; Art. 12 GG
    Rechtsbeistand/Vermögensverfall/Widerruf der Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1228
  • ZIP 2000, 1018
  • MDR 2000, 1036
  • NZI 2000, 262
  • NJ 2000, 335 (Ls.)
  • BB 2000, 1426
  • DB 2000, 1961
  • AnwBl 2001, 296
  • BRAK-Mitt. 2000, 144
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.03.1984 - 3 StR 95/84

    Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift; Zulassung zur Verteidigung mit

    Auszug aus BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 28/99
    Nach § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO a.F. (dem entspricht § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO n.F.), der auf den Kammerrechtsbeistand entsprechend anzuwenden ist (vgl. BGHSt 32, 326), sind die Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG und die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer zu widerrufen, wenn der Rechtsbeistand in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, daß dadurch die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind.
  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 15/99

    Vermögensverfall eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 28/99
    Der Widerrufstatbestand der Nr. 7 a.F. wurde lediglich für entbehrlich erachtet, weil die Insolvenzeröffnung nunmehr die Vermutung des Vermögensverfalls begründet und deshalb unter den entsprechenden Tatbestand (Nr. 7 n.F.) fällt (amtl. Begr. zu Art. 16 Nr. 1 und 2 RegE-EGInsO, in Kübler/Prütting, Das neue Insolvenzrecht, RWS-Dokumentation 18 (1994) Bd. II S. 96; vgl. auch Beschl. v. 14. Februar 2000 - AnwZ (B) 15/99, zVb).
  • BGH, 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04

    AGH Frankfurt am Main

    Solange ein Insolvenzverfahren läuft, steht das Fehlen der Befugnis des Schuldners, über sein Vermögen zu verfügen (§ 80 Abs. 1 InsO), einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft grundsätzlich entgegen (BGH, Beschl. v. 13. März 2000 - AnwZ (B) 28/99, BRAK-Mitt 2000, 144).

    Dieser - grundsätzlich richtige (vgl. BGH, Beschl. v. 13. März 2000 - AnwZ (B) 28/99, BRAK-Mitt 2000, 144; v. 6. November 2000 - AnwZ (B) 1/00, n.v.; v. 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01, NJW-RR 2002, 1718) - Ansatz hilft im vorliegenden Fall nicht weiter.

    Zwar hat der Senat in früheren Entscheidungen ausgeführt, zu geordneten Vermögensverhältnissen gehöre auch, daß die Gläubiger jedenfalls in absehbarer Zeit befriedigt werden (BGH, Beschl. v. 13. März 2000 aaO).

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Denn zu geordneten Vermögensverhältnissen gehört auch, daß die Schulden in absehbarer Zeit entfallen und der Rechtsanwalt frei über sein Vermögen verfügen kann (BGH, Beschl. vom 13. März 2000 - AnwZ(B) 28/99 = NJW-RR 2000, 1228).

    Diese Gefährdung ist grundsätzlich nicht durch die Insolvenzeröffnung mit der damit verbundenen Verfügungsbeschränkung des Insolvenzschuldners weggefallen (BGH, Beschl. vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 28/99 aaO).

  • BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 912/04

    Verletzung des Grundrechts auf Berufsfreiheit (GG Art 12 Abs 1) durch

    (1) Für die Amtsenthebung von Notaren hat der Notarsenat des Bundesgerichtshofs die Begriffsbestimmung des Anwaltssenats zur Parallelvorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 7 der Bundesrechtsanwaltsordnung übernommen, wonach Vermögensverfall vorliegt, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, gerät und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 13. März 2000, NJW-RR 2000, S. 1228).
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