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Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,470
BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01 (https://dejure.org/2001,470)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2001 - IX ZB 25/01 (https://dejure.org/2001,470)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2001 - IX ZB 25/01 (https://dejure.org/2001,470)
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Zu späte Gegenvorstellung

Eine "Gegenvorstellung zur Herbeiführung einer Selbstkorrektur" (in der ZPO nicht vorgesehen, jedoch zur Behebung von Grundrechtsverstöße gegen unanfechtbare OLG-Entscheidungen, § 567 Abs. 4 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, von der Rechtsprechung entwickelt) kann nur innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO eingelegt werden (Hinweis: vgl. nun das Verfahren des § 321a ZPO <Fassung seit 1.1.02> für einen Teil solcher Sachverhalte)

Volltextveröffentlichungen (9)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2262
  • MDR 2001, 1007
  • WM 2001, 1274
  • BRAK-Mitt. 2001, 215
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.09.1997 - IX ZB 92/97

    Entscheidung von schwierigen Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren;

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01
    Im Prozeßkostenhilfeverfahren dürfen allerdings die unteren Instanzen eine hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung nicht verneinen, wenn die Entscheidung von der Beantwortung einer schwierigen, bislang in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und im Schrifttum nicht geklärten Rechtsfrage abhängt (BGH, Beschl. v. 9. September 1997 - IX ZB 92/97, ZIP 1997, 1757).

    Dem Anliegen, Grundrechtsverstöße nach Möglichkeit durch Abhilfe innerhalb der jeweiligen Gerichtsbarkeit zu korrigieren, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr dadurch Rechnung zu tragen, daß in solchen Fällen das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, als befugt angesehen wird, diese auf Gegenvorstellung selbst dann zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, wenn sie nach dem Prozeßrecht grundsätzlich innerhalb der Instanz unabänderlich ist (BGH, Beschl. v. 9. September 1997 aaO; v. 25. November 1999 - IX ZB 95/99, NJW 2000, 590, jew. m.w.N.).

  • BGH, 27.02.1992 - I ZR 35/90

    Klageänderung nach Erledigung der Hauptsache - Zustellung des klageändernden

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01
    Ein solcher Ausspruch kann freilich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur getroffen werden, wenn der mit der Klage ursprünglich geltend gemachte Anspruch erst infolge des erledigenden Ereignisses unzulässig oder unbegründet geworden ist, bis dahin jedoch zulässig und begründet war (BGHZ 37, 137, 142 f; Urt. v. 27. Februar 1992 - I ZR 35/90, NJW 1992, 2235, 2236).
  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 63/92

    Fortsetzungsverbot - Räumungsverkauf/Geschäftsaufgabe; Schadensersatzanspruch

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01
    Die Frage, ob eine Entscheidung im summarischen Verfahren, durch die eine einstweilige Verfügung mit formeller Rechtskraft als von vornherein unbegründet aufgehoben worden ist, das Gericht im Schadensersatzprozeß bindet, ist, wie offenbar auch das Oberlandesgericht nicht verkannt hat, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher nicht abschließend geklärt (vgl. BGHZ 126, 368, 374 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.1998 - VI ZB 21/98

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach Ablehnung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01
    Einer Prozeßpartei, deren für die Rechtsmittelinstanz innerhalb der Rechtsmittelfrist gestelltes Prozeßkostenhilfegesuch nach Ablauf dieser Frist zurückgewiesen wird, steht danach zunächst eine kurze Überlegungszeit von etwa drei Tagen zu, innerhalb deren sie sich entscheiden muß, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will; sodann beginnt die zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO (BGH, Beschl. v. 10. November 1998 - VI ZB 21/98, VersR 1999, 1123, 1124 m.w.N.).
  • BGH, 16.05.1962 - IV ZR 215/61

    Feststellungsklage um das Erbrecht nach noch lebenden Personen

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01
    Ein solcher Ausspruch kann freilich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur getroffen werden, wenn der mit der Klage ursprünglich geltend gemachte Anspruch erst infolge des erledigenden Ereignisses unzulässig oder unbegründet geworden ist, bis dahin jedoch zulässig und begründet war (BGHZ 37, 137, 142 f; Urt. v. 27. Februar 1992 - I ZR 35/90, NJW 1992, 2235, 2236).
  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 278/87

    Schadensersatz wegen Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01
    Es trifft zwar zu, daß unabhängig von der Beantwortung der soeben genannten Rechtsfrage das Gericht im Schadensersatzprozeß nach § 945 ZPO an die im Hauptsacheverfahren ergangene Entscheidung im Umfang ihrer Rechtskraft gebunden ist (BGH, Urt. v. 7. Juni 1988 - IX ZR 278/87, WM 1988, 1352, 1354).
  • BGH, 25.11.1999 - IX ZB 95/99

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes im einstweiligen Verfügungsverfahren durch das

    Auszug aus BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01
    Dem Anliegen, Grundrechtsverstöße nach Möglichkeit durch Abhilfe innerhalb der jeweiligen Gerichtsbarkeit zu korrigieren, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr dadurch Rechnung zu tragen, daß in solchen Fällen das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, als befugt angesehen wird, diese auf Gegenvorstellung selbst dann zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, wenn sie nach dem Prozeßrecht grundsätzlich innerhalb der Instanz unabänderlich ist (BGH, Beschl. v. 9. September 1997 aaO; v. 25. November 1999 - IX ZB 95/99, NJW 2000, 590, jew. m.w.N.).
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZR 314/14

    Teilunwirksamkeit des Rahmenvertrages für Finanztermingeschäfte, soweit dieser §

    Dies gilt auch auf der Grundlage der in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur vorherrschenden Ansicht (vgl. OLG Saarbrücken, NJW 1967, 2212, 2213; OLG Nürnberg, NJW-RR 1987, 1278; OLG Nürnberg, NJW-RR 1989, 444; Musielak/Voit/Flockenhaus, aaO § 91a Rn. 46; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl. § 91a Rn. 54; Prütting/Gehrlein/Hausherr, aaO § 91a Rn. 60; Habscheid, JZ 1963, 624, 625; aA Jost/Sundermann, ZZP 1992, 261, 285; offen lassend BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - IX ZB 25/01, WM 2001, 1274, 1275), wonach im Falle der Feststellung der Erledigung zugleich rechtskräftig feststeht, dass die ursprüngliche Klage zulässig und begründet war.
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Der Senat hat entschieden, daß es für die Verpflichtung des Gerichts, seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst zu korrigieren, aus Gründen der Rechtssicherheit eine zeitliche Grenze geben muß (BGH, Beschl. v. 26. April 2001 - IX ZB 25/01, NJW 2001, 2262, 2263; ähnlich BVerwG NJW 2001, 1294).
  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Trotz grundsätzlich eingetretener Bindungswirkung können nämlich Beschlüsse durch das erlassende Gericht auf Grund einer Gegenvorstellung korrigiert werden, wenn sie unter Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) oder anderer Verfahrensgrundrechte zustandegekommen sind und daher einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten könnten (vgl. BGHZ 130, 97, 99 f.; BGH, Urt. v. 8.11.1994 - XI ZR 35/94, NJW 1995, 403; Beschl. v. 25.11.1999 - IX ZB 95/99, NJW 2000, 590; v. 26.4.2001 - IX ZB 25/01, NJW 2001, 2262; zum neuen Recht BGH, Beschl. v. 7.3.2002 - IX ZB 11/02, NJW 2002, 1577).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.2001 - V ZB 33/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3293
BGH, 01.02.2001 - V ZB 33/00 (https://dejure.org/2001,3293)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2001 - V ZB 33/00 (https://dejure.org/2001,3293)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - V ZB 33/00 (https://dejure.org/2001,3293)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Fristwahrung per Telefax - BGH: Nicht vorschnell aufgeben, sonst keine Wiedereinsetzung

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 916
  • VersR 2003, 87
  • BRAK-Mitt. 2001, 215
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Zurückweisung der Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BGH, 01.02.2001 - V ZB 33/00
    Eine derartige Prüfung ist im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Kammer-Beschl. v. 25. September 2000 - 1 BvR 2104/99, MDR 2001, 48, 49) angezeigt.
  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus BGH, 01.02.2001 - V ZB 33/00
    Zwar hat ein Nutzer mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, daß unter normalen Umständen mit ihrem Abschluß bis 24.00 Uhr zu rechnen ist (BVerfG, NJW 1996, 2857, 2858).
  • BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03

    Versäumung von Fristen aufgrund überlanger Telefaxübermittlung oder

    a) Wird ein Wiedereinsetzungsantrag auf die unerwartet lange Dauer einer Telefaxübermittlung gestützt, hat das Gericht die zum Vergleich vorgelegten Sendeberichte zu würdigen (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916).

    Diese Begründung steht mit den im Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2001 (V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916) aufgestellten Grundsätzen nicht in Einklang und verkürzt den Anspruch des Klägers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG), was die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO eröffnet (vgl. BGHZ 151, 221; BGH, Beschl. v. 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388).

    geltend gemacht hat, hätte das Berufungsgericht nach dem Beschluß vom 1. Februar 2001 aaO prüfen müssen, ob die mit dem Wiedereinsetzungsantrag und später zur Glaubhaftmachung (§ 236 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO) vorgelegten Sendeberichte nach Art und Empfänger der Sendungen mit der hier maßgeblichen Sendung vergleichbar sind.

  • OLG Dresden, 29.07.2019 - 4 U 879/19

    Gescheiterte Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes

    Zwar hat der Nutzer mit der Wahl einer Telefaxübertragung bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss vor 24.00 Uhr zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916; vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, juris Rn. 4; vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 8; vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO Rn. 9).
  • BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15

    Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Wiedereinsetzung in die versäumte

    Bedient er sich für die Übersendung eines Telefaxgeräts, hat er das seinerseits Erforderliche getan, wenn er bei Verwendung eines funktionsfähigen Sendegeräts und korrekter Eingabe der Empfängernummer so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit dem Abschluss der Übertragung bei Fristende zu rechnen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916 unter II 2; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, NJW-RR 2014, 316 Rn. 5; vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, NJW 2014, 2047 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 25.11.2004 - VII ZR 320/03

    Verschulden eines Rechtsanwalts an Fristversäumung wegen unerwartet langer

    Insbesondere hat der Nutzer mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, daß unter normalen Umständen mit ihrem Abschluß vor 0.00 Uhr zu rechnen ist (BVerfG, Beschluß vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95, NJW 1996, 2857 m.w.N.; BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916, vom 17. Mai 2004 - II ZB 22/03, NJW 2004, 2525).
  • BGH, 11.12.2013 - XII ZB 229/13

    Wiedereinsetzung bei Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax:

    Bedient sich der Verfahrensbevollmächtigte für die Übersendung des Schriftsatzes eines Telefaxgeräts, hat er das seinerseits Erforderliche getan, wenn er bei Verwendung eines funktionsfähigen Sendegeräts und korrekter Eingabe der Empfängernummer so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit dem Abschluss der Übertagung bei Fristende zu rechnen ist (BVerfG NJW 1996, 2857, 2858; BGH Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00 - NJW-RR 2001, 916).
  • BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Telefaxübermittlung der

    b) Zwar hat der Nutzer mit der Wahl einer Telefaxübertragung bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss vor 24.00 Uhr zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916; vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, juris Rn. 4; vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 8; vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO Rn. 9).
  • BGH, 04.11.2014 - II ZB 25/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Der Nutzer hat mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits zur Fristwahrung Erforderliche getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis zum Ablauf der Frist zu rechnen ist (BVerfG, NJW 1996, 2857 f.; NJW 2001, 3473, 3474; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916; Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, juris Rn. 4; Beschluss vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, NJW 2011, 1972 Rn. 9).
  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZB 6/13

    Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Er hatte - um ca. 20.00 Uhr - so rechtzeitig mit der Übermittlung der Berufungsschrift begonnen, dass unter normalen Umständen mit deren Zugang bis 24 Uhr zu rechnen war (vgl. BVerfG 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - zu B II 2 der Gründe; BGH 30. September 2003 - X ZB 48/02 - zu II 2 c der Gründe; 1. Februar 2001 - V ZB 33/00 - zu II 2 der Gründe) .
  • BGH, 06.04.2011 - XII ZB 701/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Zwar weist die Rechtsbeschwerde zutreffend darauf hin, dass der Nutzer mit der Wahl einer Telefaxübertragung bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan hat, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss vor 24.00 Uhr zu rechnen ist (BGH Beschlüsse vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07 - juris Rn. 4 und vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00 - NJW-RR 2001, 916).
  • OLG Koblenz, 15.04.2013 - 12 U 1437/12

    Droht der Ablauf einer Frist vor Gericht, kann eine Sekunde entscheidend sein -

    Auch wenn die Sorgfaltsanforderungen dabei nicht überspannt werden dürfen und die Prozessbevollmächtigte des Klägers bei der Erstellung und Übermittlung der Berufungsbegründung die ihr dafür eingeräumte Frist ausschöpfen durfte, musste sie jedoch für den Fall sehr später Einreichung des fristgebundenen Schriftsatzes sicherstellen, dass diese auf dem gewählten Übertragungsweg noch rechtzeitig vor Fristablauf bei Gericht eingeht (vgl. BGH NJW-RR 2001, 916; OLG Naumburg JurBüro 2011, 149).

    Übermittelt der Rechtsanwalt eine Berufungsbegründungsschrift per Telefax an das Gericht, hat er mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung unternommen, wenn er mit dem Übermittlungsvorgang so rechtzeitig begonnen hat, dass unter gewöhnlichen, normalen Umständen mit ihrem Abschluss am Tage des Fristablaufs bis 24.00 Uhr hätte gerechnet werden können (vgl. BGH NJW-RR 2001, 916; JurBüro 2009, 168).

  • OLG Naumburg, 27.08.2012 - 12 U 32/12

    Berufungsbegründungsfrist: Rechtzeitigkeit einer per Telefax übermittelten

  • BGH, 29.06.2017 - V ZB 124/16

    Zuzurechnendes Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten; Hinreichende

  • BGH, 30.09.2003 - X ZB 48/02

    Versäumung der Berufungsfrist wegen Unmöglichkeit der Übertragung der

  • BGH, 09.11.2004 - X ZA 5/04

    Verspätete Übermittlung eines Telefaxes wegen nicht hinreichend rechtzeitiger

  • OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07

    Ingangsetzung der Einspruchsfrist gegen Versäumnisurteil trotz unterbliebener

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

  • OLG Dresden, 05.12.2012 - 4 U 1590/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

  • OLG Naumburg, 28.10.2010 - 5 U 92/10

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwaltsverschulden bei

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2010 - 2 LA 24/10

    Fristeinhaltung mit Telefax

  • LAG Köln, 28.10.2021 - 8 Sa 431/21

    OK-Vermerk kein Beweis für Zugang eines Faxes; Nachweis des Widerrufs eines

  • OLG Dresden, 15.12.2011 - 1 U 1080/11

    Verfahrensrecht - "OK"-Vermerk auf Sendebericht allenfalls Versendungsnachweis!

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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.2001 - VII ZB 2/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4999
BGH, 05.07.2001 - VII ZB 2/00 (https://dejure.org/2001,4999)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2001 - VII ZB 2/00 (https://dejure.org/2001,4999)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - VII ZB 2/00 (https://dejure.org/2001,4999)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Doppelte Absicherung ist nicht erforderlich

Papierfundstellen

  • BRAK-Mitt. 2001, 215
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.04.1992 - XII ZB 34/92

    Ungewöhnlicher Postlauf bei Übermittlung der Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 05.07.2001 - VII ZB 2/00
    Der Prozeßbevollmächtigte war, da er auf die Einhaltung der normalen Postlaufzeiten vertrauen durfte, nicht verpflichtet, sich nach dem Eingang des Schriftsatzes telefonisch zu erkundigen und den Schriftsatz zusätzlich per Fax an das Oberlandesgericht zu übermitteln (vgl. BGH, Beschluß vom 8. April 1992 - XII ZB 34/92 = NJW-RR 1992, 1020 m.w.N.).
  • BGH, 09.02.1998 - II ZB 15/97

    Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes mittels Indizien

    Auszug aus BGH, 05.07.2001 - VII ZB 2/00
    Wenn dem Prozeßbevollmächtigten keine besonderen Umstände bekannt sind, die zu einer Verlängerung der normalen Postlaufzeiten führen können, darf er darauf vertrauen, daß die normalen Postlaufzeiten eingehalten werden (st.Rspr., BGH, Beschluß vom 9. Februar 1998 - II ZB 15/97, NJW 1998, 1870).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 28/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur

    Wenn dem Prozessbevollmächtigten keine besonderen Umstände bekannt sind, die zu einer Verlängerung der normalen Postlaufzeiten führen können, darf er darauf vertrauen, dass diese eingehalten werden (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 30. September 2003 - VI ZB 60/02, VersR 2004, 354, 355; BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2001 - VII ZB 2/00, juris Rn. 6 in BRAK-Mitt. nur Leitsatz; vom 9. Februar 1998 - II ZB 15/97, VersR 1998, 1301, 1302).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZB 4/05

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Übermittlung der Berufungsschrift mit der

    Trifft ein Anwalt darüber hinaus Vorkehrungen zur Fristenkontrolle und unterlaufen ihm hierbei Fehler, so ist deshalb die Versagung der Wiedereinsetzung nicht gerechtfertigt (vgl. Senatsbeschluß vom 30. September 2003 - VI ZB 60/02 - aaO; BGH, Beschluß vom 5. Juli 2001 - VII ZB 2/00 - BRAK-Mitteilungen 2001, 215 m. Anm. Borgmann; vom 8. April 1992 - XII ZB 34/92 - NJW-RR 1992, 1020, 1021 und vom 11. Oktober 1989 - IVa ZB 7/89 - VersR 1990, aaO).
  • BPatG, 01.09.2005 - 10 W (pat) 715/02
    Im Hinblick darauf, dass nach ständiger Rechtsprechung im Grundsatz darauf vertraut werden darf, dass ein rechtzeitig eingeworfener Brief am nächsten Tag seinen Empfänger erreicht (vgl Schulte, aaO, § 123 Rdn 125; zur Postlaufzeit von 1 Tag zB BGH NJW 2003, 3712; BGH VII ZB 2/00 vom 5. Juli 2001, veröffentlicht in juris; BGH NJW 1999, 2118; OLG Karlsruhe 4 U 138/99 vom 24. Februar 2000, veröffentlicht in juris; BPatGE 23, 88), durfte hier der Verfahrensbevollmächtigte ohne Sorgfaltsverstoß davon ausgehen, dass sein am Vormittag des 18. Dezember 2001 am Hauptpostamt eingeworfener Brief am darauffolgenden Tag bei der Postbank F... eingehen werde.
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